So läuft die Probezeit in Luxemburg
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 28/08/2019 um 07:08
+Die Probezeit muss schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart sein, ansonsten ist sie ungültig.
Das gilt sowohl für befristete, als auch für unbefristete Arbeitsverträge.
Eine Ausnahme bestehe nur, wenn die Probezeit nicht ohnehin in einem Tarifvertrag geregelt ist.
Die meisten Arbeitsverträge sehen eine Probezeit vor. Die Probezeit dient dazu:
- dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, festzustellen, ob seine Arbeit ihm zusagt;
- dem Arbeitgeber zu ermöglichen, die Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu beurteilen.
Die Dauer der Probezeit muss deutlich im Arbeitsvertrag angegeben sein, den Sie mit Ihrem Arbeitgeber eingehen.
Die Probezeit muss dabei:
- mindestens 2 Wochen aber nicht länger als 3, 6 oder 12 Monate dauern;
- aus der minimalen Laufzeit des Vertrages, im Falle eines befristeten Vertrages ohne festes Enddatum, berechnet werden.
Während der Probezeit können beide Parteien den Vertrag schnell und ohne Abfindung auflösen.
Falls der Arbeitsvertrag nach Dienstantritt abgeschlossen wird (d. h. infolge eines bestehenden befristeten Arbeitsvertrags), darf er keine Probezeit mehr vorsehen.
Keine zweite Probezeit erlaubt
Die Probezeit kann nicht erneuert werden! Allerdings ist eine Unterbrechung aufgrund von Krankheit möglich.
Eine dadurch entstehende Verlängerung darf nicht länger als einen Monat dauern.
Die Probezeit kann nicht erneuert werden! Allerdings ist eine Unterbrechung aufgrund von Krankheit möglich.
Eine dadurch entstehende Verlängerung darf nicht länger als einen Monat dauern.
Eine Kündigung während der Probezeit muss durch ein Einschreiben oder durch persönliche Übergabe erfolgen. Dies gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Während der ersten zwei Wochen der Probezeit ist eine Kündigung unzulässig, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor.
Die Kündigungsfrist währed der Probezeit hängt einerseits davon ab, wielange sie dauert, andererseits aber auch, ob sie in Wochen oder in Monaten festgelegt ist.
- Probezeit, festgelegt in Wochen:
Dauer der Probezeit | Kündigungsfrist |
ab 2 Wochen | 2 Tage |
ab 3 Wochen | 3 Tage |
ab 4 Wochen | 4 Tage |
ab 8 Wochen | 8 Tage |
- Probezeit, festgelegt in Monaten:
Dauer der Probezeit | Kündigungsfrist |
1-3 Monate | 15 Tage |
4 Monate | 16 Tage |
5 Monate | 20 Tage |
6 Monate | 24 Tage |
Hinweis: Die Kündigungsfrist darf nicht über die Dauer der Probezeit hinausreichen!
Sollte dies der Fall sein, muss der Arbeitgeber die für unbefristete Arbeitsverträge gültigen Kündigungsfristen einhalten!
Probezeit und Schwangerschaft
Kommt es während der Probezeit zu einer Schwangerschaft der Arbeitnehmerin, so wird die Probezeit ausgesetzt für die Zeit der Schwangerschaft und 12 Wochen nach der Entbindung, da Kündigungsschutz besteht.
Die restliche Probezeit wird allerdings nach dem Mutterschutz weitergeführt.
Es ist also durch eine Schwangerschaft keine Verkürzung der Probezeit möglich.
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