Foetz zuerst ab 2001, Bascharage ab 2019: Die luxemburgische Niederlassung der Raval-Gruppe ist seit ihrer Ankunft im Großherzogtum weit gereist. Aber bis Oktober 2024 hatten die 130 Beschäftigten noch nie von einem Kollektivvertrag profitieren können. Dies ist nun für drei Jahre der Fall. Mitten in der Debatte über diese Art von Vertrag hat der OGBL mit der Direktion der Fabrik, die auf die Entwicklung und Herstellung von Belüftungssystemen für Kraftstofftanks für Autos spezialisiert ist, einen Text fertiggestellt.

Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres wurde unter anderem vereinbart, dass den Beschäftigten künftig ein Urlaubsgeld gewährt wird. Es handelt sich hierbei um 120 Euro in Form von Geschenkgutscheinen, die im Juni an jeden Mitarbeiter verteilt werden. Sie müssen lediglich eine dreimonatige Betriebszugehörigkeit nachweisen, um in den Genuss dieses Gutscheins zu kommen.

In diesem ersten Tarifvertrag wurde auch ein Zuschlag für Nachtstunden festgelegt. Seit Juni wird ein Gesamtbonus von 20 % gewährt, d. h. 5 % mehr als das geltende gesetzliche Minimum.

Weit unter dem Strich

Außerdem wird die Dauer der Betriebszugehörigkeit nun für eine Reihe von „Vergünstigungen“ berücksichtigt. So muss jeder Arbeiter nach 10 Jahren in der Fabrik mindestens den qualifizierten sozialen Mindestlohn erhalten. Außerdem wird nach 5 Jahren Vertragslaufzeit das Einkommen der Mitarbeiter, die den Mindestlohn erhalten, um 2,5 % erhöht. Dasselbe gilt nach acht Jahren.

Darüber hinaus wird allen Beschäftigten pro fünf Jahre Betriebszugehörigkeit ein zusätzlicher Urlaub von einem halben Tag gewährt, bis zu einem Maximum von zwei Tagen nach 20 Jahren Beschäftigung.

Selbst mit diesem neuen GAV bleibt Luxemburg weit hinter den Erwartungen der Europäischen Union in Bezug auf Tarifverträge zurück. So würden nur knapp 60 % der Unternehmen über einen solchen Vertrag verfügen, während dieEU 80 % empfiehlt.

Um diese Entwicklung zu beschleunigen, hat Arbeitsminister Georges Mischo vorgeschlagen, dass die Gewerkschaften nicht mehr systematisch die einzigen sind, die eine solche soziale Vereinbarung paraphieren können. OGBL, LCGB und ALEBA weigern sich jedoch, diesen Weg zu beschreiten.

 

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