Am Montag standen so manch einem die Schweißperlen auf der Stirn. Auch wenn kein Rekord gebrochen wurde, war es immerhin so heiß, dass der staatliche Wetterdienst Meteolux eine Hitzewarnung herausgegeben hat. Und es war in diesem Jahr wahrscheinlich nicht der letzte Tag, in dem es eine Hitzewarnung gibt.  Wer kann, soll an solchen Tagen – so die Empfehlung – drinnen Schutz suchen, Fensterläden, Vorhängen und Fenster tagsüber geschlossen halten und nachts lüften.

Hitzefrei von der Arbeit gibt es allerdings nicht. So etwas ist im luxemburgischen Arbeitsgesetz nicht vorgesehen, erklärt Marco Boly, der Direktor des Gewerbe- und Minenaufsichtsamtes (ITM). Damit gibt es auch keine Bestimmungen für Berufe, die tagtäglich in der Hitze arbeiten müssen. Zum Beispiel Bäcker, Köche oder gar die Person, die im Stahlwerk an der Stranggussanlage mit flüssigem Metall arbeitet. “Dort herrschen 1.200 Grad und die Person trägt einen speziellen Anzug. Wenn es Grenzwerte geben würde, könnte diese Person ihre Arbeit nicht fortsetzen. Deshalb hat der Gesetzgeber es nicht als sinnvoll erachtet, solche Grenzwerte festzulegen.” Vielmehr sei es von Fall zu Fall, von Branche zu Branche und anhand der Risiken, denen ein Arbeitnehmer ausgesetzt ist, zu entscheiden, wie die Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers geschützt wird. Der Arbeitnehmer hat jedoch immer das recht sich aus einer Gefahrensituation zurückzuziehen.

Das Arbeitsgesetz sieht in seinem Artikel 312-1 lediglich vor, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlich ist, erklärt Boly. Darüber hinaus können Kollektivverträge weitere Bestimmungen vorsehen. Der Kollektivverztrag des Baugewerbes sieht z.B. vor, dass der Arbeitgeber Wasser bereitstellen muss. Viele Bauarbeiter – wenn auch nicht alle – genießen zurzeit ihren Kollektivurlaub. “Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsgesetz sollte man kennen. Das Arbeitsgesetz kennt nur zwei Akteure: Arbeitnehmer und Arbeitgeber, und es legt die Spielregeln fest.”

Damit unterscheidet sich Luxemburg nicht von seinen Nachbarländern. Auch in Deutschland, Frankreich und Belgien gibt es bei Hitze nicht automatische Hitzefrei, sondern bei zu warmem wie zu schlechtem Wetter wird von Fall zu Fall unterschieden ob weiter gearbeitet wird. Die Deutsche Arbeitsstättenverordnung sieht allerdings vor, dass ein Arbeitsraum nicht heißer als 35 Grad sein darf. Spanien hingegen existieren Richtlinien die festlegen, dass die Temperatur in einem Büro zwischen 15 und 27 °C liegen muss.

Da es keine festen Grenzwerte gibt, veröffentlichen die ITM und die Arbeitsmedizin, immer wenn es eine Hitzewelle gibt, eine Reihe von Empfehlungen, um das Arbeiten den Bedingungen entsprechend, so sicher und angenehm wie möglich zu machen.

Die Empfehlungen

Bei großer Hitze veröffentlicht die ITM Empfehlungen, um die Gesundheit von Arbeitnehmern zu schützen.

Draußen:

  • Schattige Plätze einrichten.
  • Genug Trinkwasser zur Verfügung stellen.
  • Verringerung von Arbeiten in der Nähe oder in Kontakt mit Blechen, betonierten oder geteerten Oberflächen und in der prallen Sonne.
  • Mechanische Hilfen für schwere Arbeiten vorsehen.
  • Kontrollieren, ob Schutzausrüstung mit der Hitze kompatibel ist.
  • Angemessene Kleidung vorsehen.

Drinnen:

  • Die Umgebungstemperatur im Auge behalten.
  • Das Gebäude gegen Hitze abschirmen, z.B. Jalousien schließen.
  • Geräte, die Hitze abgeben, in dafür bestimmte und belüftete Räume unterbringen.
  • Den Mitarbeitern Mittel zur Verfügung stellen, um die Hitze erträglicher zu machen, z.B. Ventilatoren.
  • Klimatisierte Bereiche einrichten.
  • Genug Trinkwasser zur Verfügung stellen.

 

Ob solche Grenzwerte in Zukunft – Stichwort Klimawandel – gebraucht werden, will Boly als ITM-Direktor nicht beantworten. Seine Verwaltung führt die festgelegten Regeln aus. Wenn der Klimawandel mit sich bringt, dass es immer schlimmere Hitzewellen gibt oder Winter härter werden, dann sei es am Gesetzgeber zu überlegen, wie er darauf reagieren kann.

Falls es zu Problemen kommt, sollen Mitarbeiter sich zuerst an ihren Arbeitgeber wenden. Die ITM reagiere aber auch auf Hinweise und kontrolliert daraufhin. Sie kann auch Arbeitsmediziner hinzuziehen, wenn dies notwendig ist. Die Hinweise werden vertraulich behandelt, versichert Boly.

 

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