Es liegt nicht in der Kompetenz der Regierung, den Kollektivurlaub am Bau zu verändern. Das stellte Arbeitsminister Georges Mischo nun in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der LSAP-Deputieren Taina Bofferding und Georges Engel klar.

Der Minister hatte für etwas Wirbel gesorgt, als er im August in einem Radio-Interview mit RTL darüber nachdachte, ob der Kollektivurlaub in seiner derzeitigen Form noch angebracht ist. Danach gefragt, sagte Mischo, in Anbetracht der vielen Baustellen im Land würde sich diese Frage stellen. Diese Frage müsse aber mit den Sozialpartnern besprochen werden – “um zu versuchen, eine andere Lösung zu finden als drei Wochen vollständige Schließung, wie jetzt“.

Gewerkschaften und Opposition waren von dieser Aussage des Ministers überrascht. Zumal eine solche Reform des Kollektivurlaubs nicht im Koalitionsabkommen vorkommt (weil sie eben nicht in den Kompetenzbereich der Regierung fällt). Er habe lediglich seine Bereitschaft erklären wollen, mit den Sozialpartnern über das Thema zu diskutieren, falls Handlungsbedarf bestünde, so Mischo jetzt.

Zur Erinnerung: In Luxemburg schließen die Unternehmen im Hoch- und Tiefbau im Sommer und im Winter alle gleichzeitig. Die Gewerbeinspektion kontrolliert die Baustellen um sicherzustellen, dass auch wirklich nicht gearbeitet wird. Geregelt ist der Kollektivurlaub in den Tarifverträgen der Baubranche.

Unternehmen können zudem eine Ausnahmegenehmigung (fr: Dérogation) für Arbeiten beantragen. Eine Kommission die sich aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gewerbeinspektion zusammensetzt prüft diese. Tatsächlich werden diesen auch nicht selten stattgegeben.

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