Luxemburgische Abgeordnete befürworten zwei Tage Telearbeit pro Woche
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 07/07/2023 um 05:07
Am Donnerstag unterzeichnete Deutschland seinerseits ein Abkommen mit Luxemburg, das seinen in Luxemburg beschäftigten Mitbürgern die Möglichkeit einräumt, an 34 Tagen im Jahr ohne Änderung des Steuersystems Telearbeit zu leisten (bisher waren es 19 Tage). Damit werden die deutschen Grenzgänger endlich mit ihren französischen und belgischen Kollegen gleichgestellt.
Aber dieser 7. Juli wird wahrscheinlich noch aus einem zweiten Grund in die Sozialgeschichte des Großherzogtums eingehen: die einstimmige Zustimmung der 60 Abgeordneten des Landes, den Schieberegler für das Home Office auf etwa… 90 Tage zu verschieben. Mit anderen Worten: Möglicherweise 2 Tage Telearbeit/Woche für alle (Beamte wie Privatangestellte, Einwohner wie Grenzgänger). Dies war eine der Schlussfolgerungen des Berichts, der am Donnerstag vom ehemaligen Arbeitsminister Dan Kersch, dem Sprecher des parlamentarischen Unterausschusses für Telearbeit, vorgelegt wurde.
Der Vorschlag wurde von den Abgeordneten nicht abgelehnt. Die einen betonten jedoch die Notwendigkeit, den Zugang zur Telearbeit als Möglichkeit und nicht als Pflicht zu belassen (die Freiwilligkeit sollte nicht in Frage gestellt werden); die anderen begrüßten, dass diese Homogenisierung und Erhöhung der Telearbeitszeit es den Unternehmen ermöglichen könnte, ihre Arbeitsweise besser zu verwalten, da die Belegschaft nach einer neuen Form der Arbeitsorganisation verlangt.
Ein steuerliches Armdrücken
Es muss jedoch klar sein, dass es sich hierbei nur um einen Vorschlag und eine Richtung handelt. Es gibt noch viele Punkte, die in Bezug auf die Telearbeit nach luxemburgischem Vorbild geklärt werden müssen, bevor die 90 Tage erreicht werden. Angefangen bei einer möglichen Übernahme der mit dieser Praxis verbundenen Kosten durch den Arbeitgeber (Internetabonnement, Strom…).
Das Großherzogtum, zumindest die Gewerkschaften und die Arbeitgeber, müssen auch wissen, ob es eine “Gegenleistung” für Arbeitnehmer geben sollte, deren Beruf es nicht erlaubt, von zu Hause aus zu arbeiten. Es ist in der Tat schwierig für Arbeiter, Gesundheitspersonal oder Lagerarbeiter, ihre Aufgaben von zu Hause aus zu erledigen…
Der größte Kampf, den es zu führen gilt, findet jedoch nicht auf nationaler, sondern auf internationaler Ebene statt. Denn Brüssel, Berlin oder Paris sträuben sich gegen die Verlängerung der Telearbeit (ohne Änderung des Steuersystems), weil dadurch Belgien, Deutschland oder Frankreich Steuereinnahmen entgehen.
Denn erst nach Ablauf der 34 Tage können diese Staaten beginnen, die Einkünfte ihrer Bürger zu besteuern, die im Großherzogtum beschäftigt sind, aber letztlich von ihrem Heimatland aus arbeiten. Dem französischen Fiskus entgehen allein durch den Übergang von 29 auf 34 Tage Telearbeit für Grenzgänger in der Tricolore schätzungsweise 48 Millionen Euro. Stellen Sie sich also vor, wenn die Zeit ohne Doppelbesteuerung verdreifacht würde….
Die luxemburgische Regierung wird also einiges an Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Nachbarn zu überzeugen. Und die Frage der steuerlichen Rückvergütungen, die Luxemburg den Grenzregionen gewährt, oder der Finanzhilfen bei Entwicklungsprojekten dürfte in diesem steuerlichen Armdrücken neu aufgerollt werden.
Allerdings weht derzeit ein starker Wind in der Frage der Telearbeit. Ein Beispiel dafür ist das kürzlich erzielte europäische Abkommen, das es Grenzgängern ermöglicht, bis zu 50 % ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus zu arbeiten, ohne ihre Mitgliedschaft in der luxemburgischen Sozialversicherung zu verlieren. Zuvor war das Abkommen auf 25 % beschränkt.
Wenn es also möglich ist, bis zu 2,5 Tage pro Woche im Telearbeitsverhältnis zu arbeiten, ohne seinen Status in Bezug auf die nationale Verwaltung zu ändern, warum sollte dies nicht auch für die Steuer gelten?
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