Luxemburg ist nicht vor „Ghost Jobs“ sicher
Veröffentlicht
von
Yves Greis
am 13/12/2024 um 12:12
Gibt es immer eine freie Stelle hinter jeder Anzeige, auf die sich Bewerber bewerben können? Laut einer internationalen Studie von Resume Builder lautet die Antwort: Nein. 39% der 1.641 befragten Personalverantwortlichen gaben zu, dass sie bereits Stellenangebote auf ihrer Unternehmenswebsite, auf Jobbörsen oder in der Presse veröffentlicht haben, für die kein Bedarf bestand. Dies ist die Praxis der „Ghost Jobs“, d. h. der Geisterjobs, die nur auf dem Papier und nicht in der Realität existieren.
Warum gehen die Personalabteilungen diesen Weg der „Lüge“ über ihre Absichten? Die Antwort variiert, aber selten handelt es sich um einen einfachen Fehler… Manchmal geht es dem Unternehmen darum, zu zeigen, dass es wirtschaftlich dynamisch bleibt (ich stelle ein, also geht es mir gut und ich wachse). Ein von außen gesendetes Signal, das nicht viel kostet und das die Wirtschaftsmärkte „bluffen“ und die „Gegner“ intrigieren kann.
Für andere Unternehmen sind Ghostjobs eine Möglichkeit, Lebensläufe zu sammeln. Auf diese Weise können sie Profile ausfindig machen, die für zukünftige Beschäftigungsmöglichkeiten interessant sein könnten. Eine Methode, um vor einem tatsächlichen Bedarf an Arbeitskräften zu ködern.
Eine Beschwerde ist möglich
Es ist schwer zu glauben, dass der Arbeitsmarkt im Großherzogtum von dieser Praxis ausgenommen ist. Da bestimmte Profile besonders gefragt sind, muss das „Fischen“ in großem Maßstab erfolgen (soviel zur Moral). Der luxemburgische Arbeitsminister hat jedoch noch nie von Beschwerden gehört.
Dies gilt insbesondere für die ADEM, wie Georges Mischo soeben versicherte. In der Tat sind alle Arbeitgeber (Verwaltung und Privatsektor) verpflichtet, die Liste der freien Stellen an die Agentur für Beschäftigungsentwicklung zu melden. So wurden im letzten Monat 3.170 offene Stellen gemeldet, und die Liste der offenen Stellen umfasst derzeit etwa 6.700.
Die Verwaltung verfügt jedoch über genügend Kontakte zu Arbeitgebern, um beurteilen zu können, ob ein Angebot echt ist oder nicht, und so zumindest den Missbrauch dieser Beschäftigungstäuschung zu verhindern.
Man muss jedoch feststellen, dass es heute „keine gesetzliche Bestimmung gibt, die die Veröffentlichung von Phantomjobs ausdrücklich verbietet“, räumt der Minister ein. Die Regierung hat jedoch nicht die Absicht, dieses Thema in Zukunft gesetzlich zu regeln, da den Behörden zu wenige Probleme gemeldet wurden.
Und außerdem, so der Arbeitsminister, sei es immer noch möglich, bei der luxemburgischen Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten, wenn diese „Ghost Jobs“ gegen das Gesetz über die Wettbewerbsregeln oder die Einhaltung des Schutzes individueller Daten verstoßen würden. Eine Änderung des Textes ist also nicht in Sicht.
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