Möglicherweise könnten im Juli 6.381 Beschäftigte unter den “Schutz” von Kurzarbeitsmaßnahmen gestellt werden. Dies ist eine der Möglichkeiten, die der Konjunkturausschuss 86 luxemburgischen Unternehmen, die sich derzeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, eingeräumt hat. Es ist nicht gesagt, dass alle betroffenen Arbeitgeber diese Maßnahme in Anspruch nehmen werden, aber der rechtliche Rahmen steht ihnen offen.

Da die Arbeitslosigkeit unter den Gebietsansässigen weiter steigt, gingen im siebten Monat des Jahres weniger Anträge beim Konjunkturausschuss ein. Rund 15 Anträge weniger mussten analysiert werden, was sich zwangsläufig in einer geringeren Auswirkung unter den Arbeitnehmern niederschlug. Im Juni waren 80 Arbeitnehmer mehr betroffen.

Die Analyse der Bewerbungen ergab, dass 30 Bewerbungen von Unternehmen aus dem Bausektor stammten. Am Vorabend des kollektiven Urlaubs und während die Regierung gerade ihre Konjunkturmaßnahmen für die Branche bekannt gegeben hat, bleibt die Unsicherheit über die Aktivität also bestehen.

Nachfrage vs. Realität

Für 9 Unternehmen wurde Kurzarbeit als Maßnahme im Rahmen eines Plans zur Erhaltung der Beschäftigung genehmigt (Plan de maintien dans l’emploi).

Diese Angaben sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Die antragstellenden Unternehmen haben nämlich zwei Monate Zeit, um die Abrechnung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vorzulegen. Und systematisch ist die tatsächliche Bilanz geringer als der beim Konjunkturausschuss eingegangene voraussichtliche Antrag.

So wurden im März von 3.400 möglichen “Begünstigten” nur 1.718 Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt. Das entspricht 67.000 Arbeitsstunden und kostet den Fonds für Beschäftigung rund 1,3 Millionen Euro.

 

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