In Luxemburg wurden in diesem zehnten Monat des Jahres 87 von 101 Dossiers, die von Unternehmen in Schwierigkeiten beim Konjunkturausschuss eingereicht worden waren, für gültig erklärt. Somit könnten im Oktober möglicherweise 8.542 Arbeitnehmer von der Kurzarbeitsregelung “profitieren”. Könnten! Da die Anträge meist “präventiv” gestellt werden reichen die vom Beschäftigungsfonds ausgezahlten Beträge tatsächlich nicht so hoch wie anfangs befürchtet.

Im Übrigen verzeichnete der Konjunkturausschuss von einem Monat zum anderen nur einen geringen Anstieg der Zahl der eingereichten Anträge (+ 13). Und das in einem besonders unsicheren Kontext  hinsichtlich des Arbeitsmarkts : Die Arbeitslosigkeit steigt in Luxemburg wieder an und die Schaffung neuer Arbeitsplätze ist nicht mehr unbedingt gegeben…

Dennoch will das Wirtschaftsministerium bei der Bekanntgabe der Gesamtzahl der Anträge nicht alarmieren. Erstens ist die Kurzarbeit im Land noch weit davon entfernt, sprunghaft anzusteigen. Zweitens, weil die Erfahrung zeigt, dass zwischen dem Zeitpunkt der Beantragung dieser Schutzmaßnahme (insbesondere im Rahmen eines Plans zur Arbeitsplatzerhaltung) und der tatsächlichen finanziellen Lage der Unternehmen eine Kluft besteht.

So wurden insbesondere im Juni von den 81 Anträgen auf staatliche Unterstützung nur 42 tatsächlich genehmigt. Das bedeutet, dass von den 8.378 potenziellen Anträgen nur 2.553 Beschäftigte staatliche Finanzierungshilfen erhielten. Die für Oktober vorgelegte Zahl ist also relativ zu betrachten.

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