Wenn man seinen Arbeitsplatz kündigen möchte, gibt es viele Dinge, die man wissen muss. Zunächst einmal muss man seinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Aber auf welche Weise? Um seinen Entschluss dem Arbeitgeber mitzuteilen, kann ein Arbeitnehmer der in Luxemburg arbeitet (Einwohner oder Grenzgänger), zwischen zwei verschiedenen Formen wählen:

– Entweder indem er seine Kündigung per Einschreiben per Post verschickt;

– oder indem er sein Kündigungsschreiben dem Arbeitgeber direkt persönlich übergibt und ihn eine Kopie als Empfangsbestätigung unterschreiben lässt.

Wahrt der Arbeitnehmer keine der beiden Formen, ist die Kündigung nicht automatisch rechtswidrig, sondern bleibt rechtlich wirksam.

Muss man dem Arbeitgeber den Grund für die Kündigung mitteilen?

Im Gegensatz zu einer Entlassung muss eine Kündigung nie begründet werden, da es dem Arbeitnehmer freisteht, das Unternehmen zu verlassen, ohne sich rechtfertigen zu müssen.

Dies gilt sowohl für eine Kündigung mit Kündigungsfrist als auch für eine fristlose Kündigung, wobei im letzteren Fall der schwerwiegende Grund dem Arbeitnehmer nicht länger als einen Monat bekannt sein darf. Außerdem müssen die vorgeworfenen Tatsachen real sein und der betreffende Arbeitnehmer muss in einem eventuellen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht den Beweis dafür erbringen können.

Welche Kündigungsfrist muss bei einer Kündigung eingehalten werden?

Die Kündigungsfrist, die ein Arbeitnehmer einhalten muss, wenn er kündigt, richtet sich nach der Dauer seiner Betriebszugehörigkeit. Das heißt:

–       Wenn er zum Zeitpunkt der Kündigung weniger als fünf Jahre bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist, muss er eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.

–       Wenn er zwischen 5 und 10 Jahren beschäftigt ist, muss er zwei Monate vorher kündigen.

–       Wenn er seine Stelle seit 10 Jahren oder länger innehat, muss er eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

Bei einer Kündigung während der Probezeit gelten jedoch andere Kündigungsfristen. Für jeden vertraglich vereinbarten Monat der Probezeit müssen vier Tage Kündigungsfrist eingehalten werden, mit einem Minimum von 15 Tagen und einem Maximum von einem Monat, so die Faustregel. Als Beispiel: Bei einer sechsmonatigen Probezeit muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber 24 Tage vorher Bescheid geben.

Wann beginnt die Kündigungsfrist?

Der Beginn der Kündigungsfrist hängt davon ab, wann das Kündigungsschreiben an den Arbeitgeber geschickt oder persönlich übergeben wird. Es gibt zwei Möglichkeiten:

–       Wenn die Kündigung dem Arbeitgeber vor dem 15. eines Monats zugestellt oder übergeben wird, beginnt die Kündigungsfrist am 15. dieses Monats.

–       Wenn das Schreiben zwischen dem 15. und dem letzten Tag des Monats zugestellt oder übergeben wird, beginnt die Kündigungsfrist erst am 1. des Folgemonats.

Während der Probezeit spielt die Regel des 15. und 1. des Monats keine Rolle. Im Falle einer Kündigung während der Probezeit kann die Kündigungsfrist zu jedem beliebigen Zeitpunkt beginnen und bemisst sich in Kalendertagen.

Dabei muss die Kündigungsfrist gänzlich vor dem Ende der Probezeit auslaufen, anderenfalls kommt der Arbeitsvertrag endgültig zustande.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht einhält?

Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, ohne die vorgeschriebene Kündigungsfrist einzuhalten, muss er seinem Arbeitgeber eine Entschädigung zahlen, die sogenannte “Ausgleichszahlung für die Kündigungsfrist”.

Diese entspricht dem Arbeitslohn während der Kündigungsfrist bzw. während des Teiles der Kündigungsfrist, die der Arbeitnehmer nicht gewahrt hat.

Es ist zu beachten, dass es diese Sanktion nicht gibt, wenn die Kündigungsfrist im Rahmen der Probezeit nicht eingehalten wird.

Kann die Kündigungsfrist mit Resturlaub des Arbeitnehmers verrechnet werden?

Nein. Obwohl ein gekündigter Arbeitnehmer noch Anspruch auf Urlaubstage hat, kann er nicht automatisch von seinem Arbeitgeber eine kürzere Kündigungsfrist als Ausgleich für die ihm noch zustehenden Urlaubstage verlangen. Dasselbe gilt für den Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer nicht dazu zwingen kann, seinen Urlaub während der Kündigungsfrist zu nehmen.

Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub während der Kündigungsfrist nehmen möchte, muss er einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen. Der Arbeitgeber kann den Antrag jedoch ablehnen, wenn betriebliche Erfordernisse oder vorrangige Bedürfnisse anderer Arbeitnehmer dagegensprechen.

Der nicht genommene Urlaub wird dem Arbeitnehmer am Ende der Kündigungsfrist ausgezahlt.

Kann man nach einer Kündigung von der Pflicht zur Einhaltung der Kündigungsfrist befreit werden?

Obwohl die Entscheidung zur Kündigung bereits getroffen wurde, gilt die Kündigungsfrist als reguläre Arbeitszeit, d. h. der Arbeitnehmer muss bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterarbeiten und der Arbeitgeber zahlt ihm im Gegenzug sein übliches Gehalt.

Darüber hinaus kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf eigene Entscheidung von der Arbeit freistellen. Der Arbeitnehmer ist dann von seiner Pflicht, zur Arbeit zu kommen, befreit und erhält während der verbleibenden Kündigungsfrist sein Gehalt. Er kann sogar schon bei seinem neuen Arbeitgeber anfangen zu arbeiten, allerdings verliert er den Anspruch auf Lohnfortzahlung, da der Arbeitgeber nur die Differenz zwischen dem alten und dem neuen, niedrigeren, Lohn zahlen muss.

Die Freistellung von der Arbeit kann auch vom Arbeitnehmer beantragt werden; in diesem Fall gilt der Vertrag als im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien aufgelöst, ohne dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum regulären Ende der Kündigungsfrist hat.

In welchen Fällen kann man fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist möglich im Rahmen des Schutzes schwangerer Arbeitnehmerinnen.  Wenn eine Arbeitnehmerin am Ende ihres Mutterschaftsurlaubs beschließt, ihre Arbeit nicht wieder aufzunehmen, um sich vollständig der Erziehung ihres Kindes zu widmen, kann sie ihren Arbeitsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Das Gesetz erlaubt es auch, dass ein Arbeitnehmer, der Opfer einer sexuellen Belästigung geworden ist, die weitere Erfüllung seines Arbeitsvertrags verweigern und diesen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen kann.

Im Falle einer Selbstkündigung aufgrund von sexueller Belästigung kann der Arbeitsuchende durch einen einfachen Antrag beim Präsidenten des zuständigen Arbeitsgerichts provisorisch Arbeitslosengeld zugesprochen bekommen, bis dass das Arbeitsgericht die Rechtmäßigkeit der Vertragsauflösung geprüft hat.

Der Arbeitnehmer kann seinen Vertrag auch mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Arbeitgeber eine grobe Pflichtverletzung begangen hat.

Der Arbeitnehmer kann dann vor dem Arbeitsgericht Klage erheben, um die schwere Verfehlung des Arbeitgebers feststellen zu lassen und so Schadensersatz zu erhalten. Der Arbeitnehmer hat auch Anspruch auf eine Entschädigung für die Kündigungsfrist und eine Abgangsentschädigung, wenn er mehr als fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt ist.

Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer auch provisorisches Arbeitslosengeld beantragen.

Beispiele für grobe Pflichtverletzungen des Arbeitgebers:

– Die wiederholte Verletzung der Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer am Ende eines jeden Monats eine Lohnabrechnung auszuhändigen, stellt ein Fehlverhalten des Arbeitgebers dar, das schwerwiegend genug ist, um eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers zu rechtfertigen;

– Ebenso stellt die systematische, anhaltende und wiederholte Nichtzahlung der Löhne durch den Arbeitgeber ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar, das die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigt. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist nämlich, die Löhne als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit zu zahlen.

Die Nichtzahlung eines einzigen Gehalts gilt nicht als ausreichend schwerwiegend, um eine fristlose Vertragsauflösung zu begründen.

Bevor der Arbeitnehmer kündigt, muss er entweder eine einstweilige Verfügung auf Zahlung der Löhne beantragen oder den Arbeitgeber zur Zahlung der Löhne auffordern.

Bevor der Arbeitnehmer kündigt, muss er entweder eine einstweilige Verfügung auf Zahlung der Löhne beantragen oder den Arbeitgeber zur Zahlung der Löhne auffordern.

Die Arbeitnehmerkammer, eine Institution, die im Interesse der Arbeitnehmer und Rentner handelt.

Die Arbeitnehmerkammer (CSL) veröffentlicht regelmäßig Broschüren und elektronische Newsletter, in denen die Rechte der Mitarbeiter erläutert werden. Sie können die Website www.csl.lu kostenlos konsultieren, wo Sie einen detaillierten und einfach erklärten Frage- und Antwortbereich zu Ihren Rechten finden. Wenn Sie über Neuigkeiten und Konferenzdiskussionen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, abonnieren Sie die CSL Newsletter.

 

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