In Luxemburg können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vergütung frei vereinbaren. Das Arbeitsgesetz schreibt jedoch einen sozialen Mindestlohn (SSM) sowie die Gleichstellung von Männern und Frauen vor.

Index 921,40 gültig ab 1. April 2023

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt des qualifizierten sozialen Mindestlohns?

Wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen, können Sie den qualifizierten SSM in Anspruch nehmen, nämlich 3009,88 Euro brutto, für Vollzeit, 40 Stunden pro Woche.

Sie müssen mindestens über die folgenden Qualifikationen verfügen:

  • eines beruflichen Befähigungsnachweises (Certificat d’aptitude technique et professionnelle, CATP) oder eines Diplomes über die berufliche Reife (Diplôme d’aptitude professionnelle, DAP) der technischen Sekundarschule;
  • eines praktischen beruflichen Befähigungsnachweises (Certificat de capacité manuelle, CCM) oder eines Berufsbefähigungszeugnisses (Certificat de capacité professionnelle, CCP) mit mindestens 2 Jahren einschlägiger Berufserfahrung;
  • eines technischen beruflichen Einführungszeugnisses (Certificat d’initiation technique et professionnelle, CITP) mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.

Erfahrung ist ebenfalls eine gültige Bedingung. Denn wenn Sie seit mindestens 10 Jahren in dem betreffenden Beruf tätig sind, müssen Sie, auch wenn Sie über kein offizielles Zertifikat verfügen, an die qualifizierte SSM gezahlt werden. (Arrêt de la Cour d’appel du 27 juin 2013, n°26885 du rôle, InfosJuridiques N°7/2013-3)

Für Berufe, die über keinen offiziellen Abschluss verfügen, können Sie die qualifizierte SSM in Anspruch nehmen, wenn Sie eine praktische Ausbildung durch mindestens sechsjährige Berufsausübung erworben haben.

Selbstverständlich steht es Ihnen gesetzlich frei, mit Ihrem Arbeitgeber ein höheres Gehalt auszuhandeln.

 

Die Arbeitnehmerkammer, eine Institution, die im Interesse der Arbeitnehmer und Rentner handelt.

Die Arbeitnehmerkammer (CSL) veröffentlicht regelmäßig Broschüren und elektronische Newsletter, in denen die Rechte der Mitarbeiter erläutert werden. Sie können die Website www.csl.lu kostenlos konsultieren, wo Sie einen detaillierten und einfach erklärten Frage- und Antwortbereich zu Ihren Rechten finden. Wenn Sie über Neuigkeiten und Konferenzdiskussionen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, abonnieren Sie die CSL Newsletter.