Keine Steuer mehr auf unqualifizierten Mindestlohn in Luxemburg
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 09/10/2024 um 14:10
Es sind rund 60 Seiten Redetext. Bei der Vorstellung des für das Großherzogtum geplanten Haushalts 2025 fehlte es nicht an Zahlen oder Ankündigungen. Doch an diesem 9. Oktober wurden von Gilles Roth in der Abgeordnetenkammer vor allem Ankündigungen in Sachen Steuern erwartet. Die neue Regierung hatte viel versprochen, würde sie ihr Wort halten?
Die Individualisierung der Steuer? Seine Verwaltung arbeitet daran und die ersten Vorschläge sollen im Laufe des Jahres 2025 kommen. Die erneute Überarbeitung des Einkommensteuertarifs (nach der Überarbeitung am 1. Januar)? Sie wird auf jeden Fall stattfinden. Und zum 1. Januar werden die verschiedenen Steuerstufen tatsächlich um 2,5 Indextranchen angepasst. Dadurch wird etwas mehr Kaufkraft für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner, die als Grenzgänger oder Gebietsansässige arbeiten, freigesetzt. Dies entspricht -6,3 % Steuern für die meisten Steuerzahler.
Der christlich-soziale Minister (CSV) überraschte jedoch mit der Ankündigung, die Steuer für Tausende von Arbeitnehmern, die den unqualifizierten sozialen Mindestlohn (2.570 € brutto/Monat für einen Vollzeiterwachsenen) erhalten, nicht nur zu senken, sondern ganz abzuschaffen. Auch diese Ankündigung wird ab dem 1. Januar wirksam.
Gilles Roth: “Dies ist ein historischer sozialer Fortschritt für unser Land. Ein Schritt, der oft gefordert wurde; diese Regierung hat ihn getan.”
Alleinerziehende angehört
Die Ankündigung kommt genau zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Beziehungen zwischen Regierung und Gewerkschaften brutal angespannt haben. Ob bei der Rentenfrage oder den Kollektivverträgen, mehrere (wichtige) Punkte der (großen) Meinungsverschiedenheiten sind in der öffentlichen Debatte wieder aufgetaucht. Das wird ein wenig Balsam auf diese Risse sein. Der Minister betonte im Übrigen die „soziale Komponente“ seines Haushalts: „Der Kampf gegen die Armut ist eine absolute Priorität dieser Regierung. Und die Sozialtransfers machen immer noch 47 % der Ausgaben der Zentralverwaltung aus, d. h. 13 Milliarden Euro.“
In diesem Zusammenhang kommt auch die Ankündigung einer neuen Berechnungsformel für die Steuer der Klasse 1A (Alleinstehende, Verwitwete oder Alleinerziehende) gelegen. Außerdem soll der Kostenabzug um 10% erhöht werden. Der steuerfreie Bereich wird von 24.800€ auf 26.400€ erhöht. Unterhalb dieses Jahreseinkommens gibt es ebenfalls keine Steuern mehr!
Alleinerziehende profitieren ebenfalls von einer neuen Steuergutschrift: 3.504 €/Jahr (derzeit 2.505 €). Nicht zu vergessen ist die Erhöhung des absetzbaren Höchstbetrags pro Kind, das nicht im Steuerhaushalt lebt. Dieser steigt auf 5.424 €/Jahr.
Für den Finanzminister stehen diese verschiedenen Punkte in Einklang mit den ersten Maßnahmen, die bereits von der seit November 2023 amtierenden Regierung ergriffen wurden. Laut Gilles Roth betrug bereits „die durchschnittliche Senkung der Steuerlast seit dem 1. Januar 2024 -17,4 %“ für alle Erwerbstätigen und Rentner des Landes.
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