In Luxemburg wird die Schulpflicht bis zum Alter von 18 Jahren eingeführt
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 16/05/2023 um 06:05
Um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern in Luxemburg die Chance zu geben, einen Schulabschluss und einen guten Einstieg in das Berufsleben zu erzielen, ist geplant, die Schulpflicht zu verlängern. Schülerinnen und Schüler ohne Anschlusslösung müssen dann noch bis zu zwei weitere Jahre die Schule besuchen. Zwei Jahre, die das Bildungsministerium nutzen will, um zu verhindern, dass diese Jugendlichen sowohl in der Schule als auch im Beruf abbrechen.
Nach Schätzungen der von Claude Meisch geleiteten Behörde verlassen heute jedes Jahr 500 bis 650 Minderjährige das Schulsystem mit mangelhaften Vorkenntnissen. Das heißt, sie verfügen weder über ein Diplom noch beginnen sie eine Ausbildung, die sie vor einer “ungewissen Zukunft” bewahren könnte. Laut offiziellen Statistiken finden sich 88% dieser sogenannten NEETS (not in employment, education or training) in einer Situation wieder, in der sie für lange Zeit keinen Arbeitsvertrag bekommen können…
Die Regierung hat sich daher entschieden, dem Gesetzentwurf, den sie vor einigen Monaten vorgelegt hatte, eine Ausbildungsgarantie für diese Jungen und Mädchen hinzuzufügen, die die Schulpflicht nun bis zum Alter von 18 Jahren (vorher 16) vorsieht. Diese zusätzliche Zeit soll dazu beitragen, die Langzeitarbeitslosigkeit dieser Jugendlichen zu verhindern.
Am Rande des Weges
Um diesen Jugendlichen eine möglichst große Chance zu geben, sich in ein Unternehmen zu integrieren, werden drei Neuerungen eingeführt. Angefangen mit der Möglichkeit, bereits mit 16 Jahren einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Diese Möglichkeit steht einem Minderjährigen offen, der die Möglichkeit hat, in die Arbeitswelt einzutreten. Nur er kann also eine Befreiung von der Schulpflicht beantragen. Ein “Pausieren”, das nur für die Dauer seines Arbeitsvertrags oder bis zu seinem 18. Lebensjahr möglich ist.
Außerdem will Luxemburg “alternative Strukturen für den Schulbesuch” schaffen. Das Bildungsministerium lässt sich Zeit, um die Formen zu prüfen.
Und Claude Meisch betont einen Punkt: "Schlechte Leistungen, die oft zu Schulmüdigkeit und zum Schulabbruch führen, sind selten auf die Denkfähigkeit des Jugendlichen zurückzuführen. Mangelnde Motivation, falsche Ausbildungswahl, schlechte Orientierung, Gesundheitsprobleme, Disziplinprobleme und Probleme mit dem schulischen Umfeld können ebenfalls Gründe für die Ablehnung des Studiums sein. Wir müssen eine neue, flexiblere und auch individuellere Form des Unterrichts finden, um diesen Teil unserer Jugend nicht auf der Strecke zu lassen".
In Zukunft sollen auch Zentren für sozio-professionelle Integration (CIPS) eröffnet werden. Nach dem Vorbild der bereits in Belgien eingerichteten Zentren. "Diese CISPs sind Orte der alternativen Beschulung, die es ermöglichen, die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen von Jugendlichen mit Schulproblemen besser zu berücksichtigen".
Keine strafrechtliche Verfolgung
Außerdem wird nun davon ausgegangen, dass es bei Nichteinhaltung der Schulpflicht keine strafrechtliche Verfolgung geben kann. Der Gang vor einen Richter ist nicht unbedingt der beste Weg, um die Lust am Lernen wieder zu wecken... Die Regierung hat sich dafür entschieden, diesen Punkt rückgängig zu machen.
Allerdings wird das Jugendgericht über jeden Fall von Schulabbruch im Laufe des Jahres bei Minderjährigen informiert.
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