Home-Office: das gilt aktuell in den Ländern der Großregion
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von
Helge Germeshausen
am 02/02/2023 um 12:02
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Seit Anfang des Jahres gelten neue Bestimmungen für die Grenzgänger der Großregion. Ein Überblick zu den Regelungen für Arbeitnehmer mit und ohne Wohnsitz in Luxemburg:
// ad Luxemburg
Arbeitnehmer mit Sitz im Großherzogtum dürfen (laut den aktuellen Zahlen des Institus Statec waren es im dritten Quartal des vergangenen Jahres (Juli bis September 2022) 253.169) Home-Office beantragen. Allerdings sind die Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, diesem Antrag stattzugeben.
Über eine Doppelbesteuerung oder einen Wechsel der Sozialversicherungszugehörigkeit müssen sich Arbeiter im luxemburgischen Home-Office keine Gedanken machen. Es gibt keine Begrenzung in Bezug auf die maximale Arbeitszeit von zu Hause aus. Sie können mit Erlaubnis der Arbeitgeber in Vollzeit vom heimischen Schreibtisch aus ihrer Arbeit nachgehen.
// ad Deutschland
19 Tage von zu Hause aus (aus Deutschland kamen im dritten Quartal 2022 insgesamt 51.645 Menschen zur Arbeit nach Luxemburg). Dieser Schwellenwert fällt also deutlich niedriger aus als jener von Arbeitskräften aus Belgien oder Frankreich – was immer wieder Forderungen nach einer Ausweitung der steuerfreien Heimarbeit laut werden lässt. Vor allem aus den an Luxemburg angrenzenden Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland.
Viele Betroffene hoffen, dass das Doppelbesteuerungsabkommen baldigst angegangen wird. Aber auch in Luxemburg forderte kürzlich die Bankengewerkschaft „Aleba“ die gleiche Anzahl an steuerfreiem Home-Office für die deutschen Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
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// ad Belgien
Mit 50.960 im dritten Quartal des vergangenen Jahres gezählten Grenzgängern aus Belgien machen sie laut aktuellen Zahlen des Statec den kleinsten Anteil der mehr als 221.000 „Frontaliers“ des Großherzogtums aus.
Durch ein Abkommen zwischen Belgien und Luxemburg können sie seit dem 1. Januar 2023 an insgesamt 34 Tagen im Jahr (zuvor waren es maximal 24 Arbeitstage außerhalb von Luxemburg) im Home-Office arbeiten – ohne in der Heimat Steuern zahlen zu müssen.
// ad Frankreich
Der größte Anteil der Grenzgänger kommt aus unserem Nachbarland Frankreich. Laut Statec im dritten Quartal letzten Jahre insgesamt 119.201 Pendler. In einem Zusatzabkommen wurde im vergangenen November festgehalten, dass die Anzahl an Tagen im Homeoffice für sie erhöht werden soll: von 29 auf 34.
Seit dem 1. Januar 2023 können sie so 34 Tage außerhalb von Luxemburg arbeiten, ohne in Frankreich steuerpflichtig zu sein. In einer Pressemitteilung zur Unterzeichnung des Abkommens Anfang November 2022 hieß es, dass bis Ende 2024 eine dauerhafte Lösung gefunden werden sollte.
// Thema Steuern
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, zahlen Arbeitnehmer in dem Land Steuern, in dem sie ihren Beruf ausüben. Da manche aber in verschiedenen Ländern arbeiten, gibt es Regelungen und Schwellenwerte, um eben diese Fälle abzudecken. Was die Steuern betrifft, werden diese Werte durch Abkommen zwischen den Ländern geregelt. Wird der festgelegte Schwellenwert überschritten, wird das Gehalt der außerhalb von Luxemburg geleisteten Arbeitstage im Tätigkeitsland – meist also der Heimat – besteuert.
Verboten ist es laut dem Luxemburger Ministerium für soziale Sicherheit allerdings nicht, mehr als die in den Abkommen festgelegte Anzahl an Tagen von zu Hause aus zu arbeiten. Allerdings muss man dann auch im Wohnsitzland Steuern zahlen – und das wollen wegen eventuell zusätzlicher Ausgaben und mehr administrativem Aufwand nur die Wenigsten.
// Thema Sozialversicherung
Laut Gesetzgebung der EU: wer mehr als 25 % der eigenen Arbeit von zu Hause aus leistet, ist nicht mehr länger im Land des Arbeitgebers – in dem Fall also Luxemburg –, sondern in dem Haupttätigkeits-Ort, also der Heimat, sozialversichert.
Durch die Einführung einer Übergangszeit während der Pandemie, sowie durch administrative Toleranz, haben Grenzgänger aktuell allerdings die Möglichkeit, die Arbeit weiter von ihrem Wohnort aus zu verrichten. Ganz ohne befürchten zu müssen, dass sich ihre Sozialversicherungszugehörigkeit ändert, sobald sie den in der Gesetzgebung der Europäischen Union vorgesehenen Schwellenwert überschreiten.
Dadurch soll kurzfristig ein legaler Rahmen für das Home-Office geschaffen und langfristig auf europäischer Ebene eine dauerhafte Lösung gefunden werden.
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ralfpae
Die Aussage das es nicht verboten ist mehr als die Steuerfreien Tage zu arbeiten stimmt so nicht ganz. Viele Betriebe lehnen es ab aufgrund der komplexen Steuer - und Sozialversicherungsregelungen mehr als 19 Tage (Home Office / Dienstgänge / Bildungsurlaub) zu gewähren. Wer dann noch die Steuerklasse 2 in Luxemburg verliert, der sollte sich das besser vom Steuerberater ausrechnen lassen ob es in dem ein oder anderen Fall nicht günstiger ist die Arbeitszeit zu reduzieren. Eine Alternative ist auch sich in Deutschland zu bewerben, dort werden insbesondere in den Großstädten Mitarbeiter händeringend gesucht und mit einem Arbeitsvertrag mit bis zu 5 Tagen belohnt. Die Bruttogehälter sind dort meist höher, als bei einem normalen Angestellten in Luxemburg und 38 Stunden Woche gibt es oft noch oben drauf. Eine freiwillige Renteneinzahlung in Luxemburg ist möglich, auch dieses ist ein Weg.