Haben Sie schon von Sprachurlaub gehört?
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 18/07/2024 um 11:07
Das Großherzogtum hat die Mehrsprachigkeit in seiner DNA. In einem Land, in dem 47 % der 672 000 Einwohner nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und in das täglich 228.000 Grenzgänger einwandern, ist es im Alltag wie im Beruf von Vorteil, mehrere Sprachen zu beherrschen. Aber eine Diskussion auf Luxemburgisch, Deutsch, Englisch, Portugiesisch oder Chinesisch richtig zu führen, ist nicht unbedingt jedermanns Sache. Puh, es gibt Sprachurlaub (congé linguistique), um eine bestimmte Sprache zu lernen oder sich in einer anderen zu verbessern.
Seit 2009 können sowohl Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten angestellt sind, als auch Selbstständige oder Freiberufler (die seit einem halben Jahr bei der nationalen Gesundheitskasse versichert sind) dieses Recht in Anspruch nehmen. Der Urlaub ermöglicht es, den Unterricht, die Prüfungsvorbereitung und die Teilnahme an Prüfungen abzudecken.
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So können Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber beantragen, dass die Kosten für diese Ausbildung übernommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die maximale Gesamtdauer des Sprachurlaubs auf 200 Stunden (über die Dauer einer Karriere) festgelegt wurde. Diese Zeit muss möglicherweise in zwei Abschnitte von 80 bis 120 Stunden aufgeteilt werden. Dabei ist zu beachten, dass die erste Etappe mit einem Diplom oder einem Erfolgsnachweis abgeschlossen werden muss, um Zugang zur zweiten Etappe zu erhalten.
Bei Teilzeitbeschäftigten werden die Urlaubsstunden anteilig berechnet.
🔎Welche Organisation wählen?
Der luxemburgische Staat ist zwar bereit, solche Maßnahmen zu finanzieren (durch die Zahlung einer Ausgleichszulage, die man erhält, wenn man einen Antrag beim Arbeitsministerium stellt), aber er tut dies nur, wenn die ausgewählte Organisation seriös ist. Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Großherzogtum oder im Ausland tätig ist.
Es werden nur Ausbildungen übernommen, die von Berufskammern, Einrichtungen für berufliche Weiterbildung, Institutionen mit dem Status einer anerkannten öffentlichen oder privaten Schule (die von den Behörden anerkannte Zertifikate ausstellen), Stiftungen, Gemeinden oder auch vom luxemburgischen Bildungsministerium zugelassenen natürlichen Personen oder Vereinigungen durchgeführt werden.
So fallen Sprachkurse, die unter anderem vom Nationalen Sprachinstitut (Institut national des langues INL) oder der Arbeitnehmerkammer angeboten werden, durchaus in diesen Bereich.
⛔Ist eine Ablehnung denkbar?
Abgesehen von Sonderurlauben (congés extraordinaires), die ein Arbeitgeber nicht ablehnen kann, kann der Antrag auf Sprachurlaub abgelehnt werden (dies muss begründet werden, entweder weil die Abwesenheit des Arbeitnehmers den Betrieb seiner Abteilung oder den bezahlten Urlaub anderer Mitarbeiter beeinträchtigen würde).
Der Urlaub kann dann aufgeschoben werden.
👛 Wie wirkt sich das auf die Bezahlung aus?
Für den Arbeitnehmer ergibt sich aus jeder gewährten Stunde Urlaub ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese muss seinem durchschnittlichen Stundenlohn entsprechen und wird vom Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitgeber streckt die Entschädigung vor und bekommt sie vom Staat erstattet (50 % des Entschädigungsbetrags und 50 % des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen).
Im Fall von Selbstständigen und Freiberuflern wird die Ausgleichszulage nach einer anderen Tabelle gewährt. Entweder “die Hälfte des Referenzbetrags, der auf der Grundlage des Stundeneinkommens definiert ist, das im letzten beitragspflichtigen Geschäftsjahr als Beitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung gedient hat”. Ah, der Charme der Verwaltungssprache…
Die Arbeitnehmerkammer (Chambre des salariés – CSL), eine Institution, die im Interesse der Arbeitnehmer und Rentner handelt.
Die CSL gibt regelmäßig Broschüren und Newsletter heraus, in denen die Rechte der Arbeitnehmer erläutert werden.
Sie können kostenlos die Website www.csl.lu konsultieren, wo sich eine Rubrik “Ihre Rechte” befindet.
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