In Luxemburg können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vergütung frei vereinbaren. Allerdings sieht das Arbeitsrecht einen sozialen Mindestlohn (SSM) vor. Um Gleichberechtigung zu erreichen, ist es zwingend erforderlich, dass Männer und Frauen das gleiche Entgelt erhalten.

Index: 944.43 (in Kraft seit 01.09.2023)

Voraussetzungen für den Erhalt des qualifizierten sozialen Mindestlohns?

Wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen, können Sie den qualifizierten SSM in Anspruch nehmen, nämlich 3085,11 Euro brutto, für Vollzeit, 40 Stunden pro Woche.

Sie müssen mindestens über die folgenden Qualifikationen verfügen:

  • eines beruflichen Befähigungsnachweises (Certificat d’aptitude technique et professionnelle, CATP) oder eines Diplomes über die berufliche Reife (Diplôme d’aptitude professionnelle, DAP) der technischen Sekundarschule;
  • eines praktischen beruflichen Befähigungsnachweises (Certificat de capacité manuelle, CCM) oder eines Berufsbefähigungszeugnisses (Certificat de capacité professionnelle, CCP) mit mindestens 2 Jahren einschlägiger Berufserfahrung;
  • eines technischen beruflichen Einführungszeugnisses (Certificat d’initiation technique et professionnelle, CITP) mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
    Erfahrung ist ebenfalls eine gültige Bedingung. Denn wenn Sie seit mindestens 10 Jahren in dem betreffenden Beruf tätig sind, müssen Sie, auch wenn Sie über kein offizielles Zertifikat verfügen, an die qualifizierte SSM gezahlt werden. (Arrêt de la Cour d’appel du 27 juin 2013, n°26885 du rôle, InfosJuridiques N°7/2013-3)

Für Berufe, die über keinen offiziellen Abschluss verfügen, können Sie die qualifizierte SSM in Anspruch nehmen, wenn Sie eine praktische Ausbildung durch mindestens sechsjährige Berufsausübung erworben haben.

Selbstverständlich steht es Ihnen gesetzlich frei, mit Ihrem Arbeitgeber ein höheres Gehalt auszuhandeln.


Die Chambre des salariés (Arbeitnehmerkammer, CSL), eine Institution, die im Interesse der Arbeitnehmer und Rentner handelt.
Die CSL gibt regelmäßig Broschüren und Newsletter heraus, in denen die Rechte der Arbeitnehmer erläutert werden.
Sie können die Website www.csl.lu kostenlos konsultieren, wo Sie eine Rubrik "Ihre Rechte" finden.
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