Grundeinkommen REVIS bewährt sich
Veröffentlicht
von
Jean-Claude Weishaar
am 24/07/2023 um 06:07
“Manche Menschen haben nicht die finanziellen Mittel, um ihre Bedürfnisse zu decken und ein Leben in Würde zu führen. In Luxemburg können sie jedoch auf die Solidarität der Gesellschaft zählen”, sagt Max Hahn, Minister für Familie und Integration. Dabei hilft das Einkommen zur sozialen Eingliederung (REVIS) der Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen und zur Sicherstellung eines Grundbetrags zur Bestreitung des Lebensunterhalts für jede Person, die die entsprechenden Bedingungen erfüllt.
In Luxemburg profitieren derzeit 10.000 Haushalte bzw. 24.000 Personen von REVIS. Ein Drittel dieser Haushalte hat kein weiteres Einkommen. Es handelt sich also um die Notbedürftigsten der Gesellschaft.
Das REVIS ist somit eines der wichtigsten Mittel zur Bekämpfung der Einkommensarmut und der sozialen Ausgrenzung in Luxemburg. Am 1. Januar 2019 erstezte er das Vorgängerregim des Mindesteinkommens (RMG). Zeit Bilanz, für Familienminsiter Max Hahn zu ziehen.
Beiträge höher als unter Vorgängerregim
Dabei wird deutlich, dass die Beträge für Familien mit Kindern und insbesondere die Beträge für Alleinerziehende mit Kindern ermöglichen es diesen Familien, über 19% bis 51% mehr finanzielle Mittel zu verfügen, als sie im Kontext des RMG erhalten hätten. Das REVIS ist somit ein wichtiges Instrument, um die Kinderarmut in Luxemburg zu verringern.
Im Auftrag des Ministeriums für Familie, Integration und Großregion hat auch das Statec Ende 2022 ein Referenzbudget für Haushalte mit Kindern berechnet. Dieses Budget stellt das Minimum dar, das für ein menschenwürdiges Leben in dem Land notwendig ist. In seiner Analyse kommt das Statec zu dem Schluss, dass das REVIS einen guten Schutz für diese Haushalte bietet: Es übersteigt das Mindestbudget in fast allen Fällen.
Die Auswertung des Statec zeigt jedoch auch, dass Haushalte ohne Kinder weniger finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung haben, wodurch sie etwas unter dem RMG liegen.
Bedingungen, um für das REVIS in Frage zu kommen, sind unter anderem diese: seinen Wohnsitz in Luxemburg haben, über 25 Jahre alt sein, alleine oder mit seiner Haushaltsgemeinschaft über Einkünfte verfügen, die unter den gesetzlich festgelegten Obergrenzen liegen.
Zum Arbeiten motivieren
Eines der Hauptziele von REVIS ist es, die Leistungsempfänger zur Aufnahme einer Tätigkeit zu motivieren, um ihnen den Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen, wobei die Fähigkeiten und die persönliche Situation jedes Einzelnen berücksichtigt werden. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs wurden die vom Nationalen Amt für soziale Eingliederung (ONIS) und von der ADEM vorgeschlagenen Aktivierungsmaßnahmen angepasst und aufeinander abgestimmt.
Laut einem Bericht des Forschungsinstituts LISER und der Generalinspektion der Sozialversicherung IGSS hat sich das “Profiling” der ADEM bewährt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Leistungsempfänger effizient und korrekt weitergeleitet werden und dass die “Brücken”, die zwischen den beiden Systemen bestehen, funktionieren und es ermöglichen, die Leistungsempfänger gegebenenfalls neu zu orientieren.
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