Grenzgänger: Luxemburg kommt für Arbeitslosengeld auf
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 22/03/2019 um 08:03
2 Kommentare
Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, sind auch dort sozialversichert und zahlen dort ihre Steuern.
Verlieren sie aber ihren Job, so ist bislang das Wohnland für die Zahlung von Arbeitslosenleistungen zuständig.
Und zwar zu den Bedingungen des Wohnlandes – was in der Regel einen finanziellen Nachteil bedeutet.
Denn als Basis für die Berechnung wird zwar das Bruttogehalt aus Luxemburg genommen, aber die Leistung resultiert aus dem Nettolohn, der sich aus dem deutschen Steuersatz ergibt.
Für Grenzgänger, die fixe verbindlichkeiten haben, zum Beispiel aus einem Immobilienkredit, kann das das zu einem echten Problem werden.
Die EU hatte vor einiger Zeit ein Gesetz auf den Weg gebracht, wonach Grenzgänger künftig aus dem Land Arbeitslosengeld bekommen, wo sie auch ihre Steuern zahlen – und zwar bereits ab dem Jahr 2021. Luxemburg hat ausnahmsweise bis 2026 Zeit, da einfach zuviel zu organisieren ist.
Verständlich, dass sich Luxemburg lange dagegen gewehrt hat.
Alleine der logistische Aufwand ist enorm, neben dem finanziellen Aufwand muss auch viel Personal gefunden werden, das sich um Anträge kümmert.
Die Europäische Kommission, das Europaparlament und der Europäische Rat haben sich sich nun am Mittwoch darauf geeinigt, dass arbeitslose Grenzgänger bereits ab 2021 nicht mehr in ihrem Wohnsitzland, sondern im Beschäftigungsland Arbeitslosenhilfe beziehen sollen.
Mindestens sechs Monate Leistung nach mindestens einem Monat Arbeit
Für mindestens sechs Monate soll ein Grenzgänger die Arbeitslosenleistungen mit in das Wohnland nehmen können.
Anderswo zurückgelegte Versicherungszeiten sollten sich demnach ansammeln, nachdem ein Arbeitnehmer mindestens einen Monat lang ununterbrochen in einem neuen Mitgliedstaat versichert / beschäftigt / selbständig ist (nach den nationalen Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen in Anspruch genommen werden).
Noch nicht ganz geklärt ist der Punkt, wie sich ein arbeitslos gewordener Grenzgänger regelmäßig rückmelden soll, um Leistungen auch in Anspruch nehmen zu dürfen. Auch, wenn es darum geht, einen neuen, zumutbaren Job anzutreten.
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Runner
Hallo,
gibt es zu dem Thema einen aktuellen Stand?
edsi6
diese tràumerei ist nicht mehr da die Schweitz recht bekommen hat hat die EU das Gesetz fallen lassen an sich bräuchte Luxemburg der ansicht schweiz gar nicht zu bezahllen mall abfarden.