Grenzen der Kurzarbeit für das luxemburgische Baugewerbe
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 02/02/2024 um 17:02
Drei Wochen nach dem Ende des kollektiven Winterurlaubs ist die Bauwirtschaft immer noch in einer schwierigen Lage. Die Regierung hat zwar einen Notfallplan vorgelegt, der die Bauunternehmen vor einer Bérézina bewahren soll, aber die Wolken hängen immer noch über den Köpfen der rund 60.000 Arbeitnehmer, die auf den Baustellen beschäftigt sind. Um diese qualifizierten Arbeitskräfte “so gut wie möglich” zu erhalten, wurde der Sektor am 1. Februar in einen “Krisenzustand” versetzt.
Im Klartext bedeutet dies, dass ein Teil der Unternehmen in dieser Branche von konjunkturell bedingter Kurzarbeit profitieren wird, bis bessere Zeiten kommen. Oder zumindest auf Juli 204, die von der Regierung gesetzte Frist. Aber auch wenn der Fallschirm angeboten wurde, kann er nicht die gesamte Baubranche betreffen.
Im Vorfeld hatten der Wirtschafts- und der Arbeitsminister die Regelung bereits klar eingegrenzt. Nur Unternehmen, die im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau, in der Baustellenvorbereitung (Erdarbeiten) und im Abbruch tätig sind, konnten von der Regelung profitieren. Das sind immerhin 667 Unternehmen, die im Großherzogtum ansässig sind.
Kontrollen in Aussicht
Lex Delles (DP) und Georges Mischo (CSV) hatten das “Angebot” auf maximal 2o % der Beschäftigten in diesen Unternehmen beschränkt. In der Abgeordnetenkammer legten die Minister Wert darauf, noch präziser zu sein: Kurzarbeit dürfe nur für manuelle Berufe vor Ort eingeführt werden (also z. B. nicht für Verwaltungsberufe).
Wenn die Krise des Sektors ein ganzes Halbjahr andauert, müssen die Unternehmen ihre Anträge auf Kurzarbeit jeden Monat erneuern und anpassen. Der Konjunkturausschuss erteilt keine Blankovollmacht über vier Wochen hinaus, selbst wenn keine Erholung der Auftragslage zu verzeichnen ist.
Um jeglichen Missbrauch (und Wettbewerbsverzerrungen) zu vermeiden, werden die luxemburgischen Behörden besonders darauf achten, dass die Vorschriften für Unternehmen, die Kurzarbeit beziehen, eingehalten werden. ADEM und Arbeitsinspektion (ITM) werden angewiesen, während dieser Zeit vermehrt Kontrollen durchzuführen.
Zur Information: 95 Unternehmen (aus allen Sektoren) haben für Februar 2024 einen vorläufigen Antrag auf Kurzarbeit gestellt. Der Konjunkturausschuss bestätigte 76 Dossiers.
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