Die Arbeitnehmerkammer in Luxemburg hat eine Umfrage zum Thema Telearbeit veröffentlicht. Eine Studie, für die 2.732 Arbeitnehmer im Großherzogtum befragt wurden. Zu den Themen gehörte unter anderem die Flexibilität der Telearbeitstage.

avid Buechel, Arbeitspsychologe bei der CSL, leitete diese Arbeit mit dem Ziel, herauszufinden, an welchen Tagen in der Woche die Fernarbeit geleistet wurde? Waren sie fest oder variabel? Im Jahr 2023 gaben von der Mehrheit der Befragten 60% an, nicht immer im gleichen Wochenrhythmus zu telearbeiten, im Vergleich zu 40%, die (immer) an den gleichen Tagen telearbeiteten.

Wenn man die Analyse weitertreibt, würde ich sagen, dass Grenzgänger die wenigsten festen Tage im Telearbeitsverhältnis haben. Von einer Woche zur anderen kann sich das ändern. Im öffentlichen Dienst hingegen haben die Beamten stabilere Tage im Home-Office“, stellt die Analystin fest.

Laut David Buechel fordern die französischen Grenzgänger am meisten Flexibilität bei ihren Telearbeitskalendern. Unter diesen 123.000 Angestellten ist die Nachfrage nach mehr Tagen im Telearbeitsverhältnis am größten. Dies hat den Vorteil, dass die Mitarbeiter nicht mehr zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pendeln müssen. Die durchschnittliche Fahrzeit für die in Lothringen lebenden Personen wird auf 44 Minuten (Hinweg) geschätzt. “Ihr Antrag ist also normal”, so der Psychologe.

Seit 2023 können belgische, französische und deutsche Grenzgänger 34 Tage lang im Home Office arbeiten, ohne dass sich die Steuerregelung ändert.

Die Studie hebt hervor, dass derzeit in 88 % der Fälle die Tage der Telearbeit auf Wunsch des Arbeitnehmers variieren. Eine Änderung aufgrund einer Anforderung des Arbeitgebers findet nur in einem von zehn Fällen statt (12 %).

Erinnerung an die Vereinbarung

Seit 2020 ist eine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern über Telearbeit in Kraft. Sie sieht einen Zusatz zum Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers vor, in dem die Modalitäten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt werden:
Ort der Telearbeit,
Stunden ⏰ und Wochentage, an denen der Telearbeiter aus der Ferne agieren kann.
eventueller Ausgleich in Form von Sachleistungen,
Monatliche Pauschale für die Übernahme der Verbindungs- und Kommunikationskosten.

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