Europas Vorstellung vom Mindestlohn sorgt für Kopfzerbrechen
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 13/01/2025 um 06:01
Nein, Europa will keinen Mindestlohn, der von Land zu Land gleich ist. Im Gegenteil, es möchte, dass von Staat zu Staat Überlegungen angestellt werden, um die Höhe eines „angemessenen“ Einkommens zu definieren. Das heißt, ein Einkommen, das es den Arbeitnehmern ermöglicht, „angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen zu genießen“.
In Luxemburg, wo der Mindestlohn gerade erst am 1. Januar erhöht wurde (+2,6%) und der Mindestlohn der höchste in der EU ist, könnte sich die neue Verpflichtung als unnötig erweisen. Aber nein, es ist bekannt, dass das Leben im Großherzogtum mit „nur“ dem Basiseinkommen schwierig ist und in Wirklichkeit viele Arbeitnehmer in an den Rand der Armut bringt. Teure Lebenshaltungskosten, hohe Mieten: Die Ursachen sind bekannt.
Mitte Oktober hatte der Arbeitsminister Fortschritte versprochen. Fast drei Monate später bittet Georges Mischo um eine weitere Frist, um den eingereichten Gesetzesentwurf zu verfeinern. Die Umsetzung der Richtlinie sei nicht einfach, so Mischo.
Zwei „unmögliche“ Szenarien
Im Arbeitsausschuss erläuterte der Minister die Schwierigkeiten, auf die er gestoßen war. Denn obwohl der „Geist“ des Textes großzügig ist, ist die Festlegung strenger Kriterien für die Bewertung des Niveaus des luxemburgischen Mindestlohns und seiner perfekten Anpassung an die sozioökonomische Realität des Landes eine heikle Übung.
Was soll man berücksichtigen, was nicht schon berücksichtigt ist, wenn Luxemburg sich schon seit langem dafür entschieden hat, den Mindestlohn systematisch alle zwei Jahre zu überprüfen? Mehr auf die Lebenshaltungskosten abstellen? Mehr Gewicht auf den Faktor „Volksvermögen“ oder auf die tatsächliche Entwicklung der anderen Lohnniveaus im Land legen? Diese Punkte müssen geklärt und vor allem ihre Auswirkungen quantifiziert werden…
Und das ist der Punkt, an dem sich die Gemüter erhitzen. Nach dem Stand der Überlegungen würde die neue Berechnungsmethode zu hohe Belastungen für die rund 40.000 Unternehmen und den Fonds pour l’emploi (Beschäftigungsfonds) mit sich bringen. Ein Urteil, das Georges Mischo anhand von zwei Szenarien, die derzeit untersucht werden, beziffert hat.
Eine Methode bestünde darin, den Wert des künftigen Mindestlohns auf 60% des Bruttomedianlohns festzulegen. Dies würde zu zusätzlichen Ausgaben von 359 Mio. € für private Arbeitgeber und 68 Mio. € für den Beschäftigungsfonds führen. Wenn 50% des mittleren Bruttolohns einbezogen würden, würde die Option bedeuten, dass die Unternehmen 634 Mio. € und der Fonds 120 Mio. € mehr ausgeben müssten. Bei der derzeitigen Wirtschaftslage kaum tragbar, wenn nicht gar unmöglich.
Um die Liste der Kriterien und ihre Gewichtung zu verfeinern, wird sich Georges Mischo nun mit Statec in Verbindung setzen. Die luxemburgische Statistikbehörde soll ihn auch über das „richtige“ Niveau aufklären.
Der Minister verspricht, bis Ende Januar oder Anfang Februar mit einem ausgereifteren Vorschlag zurückzukehren. Die Frage ist für fast 70.000 Personen, Einwohner oder Grenzgänger, alles andere als unbedeutend. Das sind etwa 15% der Erwerbstätigen im Großherzogtum.
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