Es gibt tatsächlich Urlaub, um einen Job zu finden
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 18/03/2024 um 11:03
Dieses Recht ist vielen Arbeitnehmern im Großherzogtum nicht bekannt. Dabei kann das “Recht auf Urlaub für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz” besonders nützlich sein, wenn der Arbeitsvertrag gekündigt werden soll. Das Arbeitsgesetzbuch führt diese Möglichkeit für alle Arbeitnehmer ein, die sich in einer Kündigungssituation befinden. Dies gilt nur im Falle einer Entlassung.
⌚ Die Dauer 🗓️
Dieser Urlaub ist auf sechs Tage begrenzt. Es wird aber nicht möglich sein, diese Zeit auf einmal in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich also um einen maximalen Zeitraum, der als aufteilbar zu verstehen ist.
Der Antrag, den Sie im Voraus an Ihren Arbeitgeber richten, um für die Arbeitssuche freigestellt zu werden, kann daher in einer oder mehreren Stunden, einem halben Tag oder einem ganzen Arbeitstag angegeben werden.
⛔ Die Ausschlüsse 🚧
Das Gesetz erlaubt keinen Zugang zu diesem Vorteil für Personal in Situationen wie freiwilliger Kündigung, Entlassung wegen schwerer Verfehlung oder einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrags.
Auch der “Urlaub für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz” gilt nicht für Personen, die während der Probezeit aufgefordert werden, ihren Arbeitsplatz zu verlassen. In dieser Zeit kommt laut Arbeitsgesetzbuch noch kein gültiger Arbeitsvertrag zustande.
🗒️ Die Bedingungen ✅
Dieser Sonderurlaub führt dazu, dass der begünstigte Arbeitnehmer sein Gehalt weiter erhält. Um jedoch über die Zeit zu verfügen, sich mit einem Personalvermittler zu treffen, muss der Arbeitnehmer zwei Verpflichtungen erfüllen:
- Sich bei der ADEM als Arbeitssuchender registrieren lassen.
- Dem Arbeitgeber den Nachweis erbringen, dass Sie sich tatsächlich auf ein Stellenangebot bewerben müssen.
Achtung: Es ist nicht vorgesehen, dass die für die Anmeldung bei der ADEM benötigte Zeit auf die sechs Tage des Urlaubs zur Stellensuche angerechnet wird.
Nur zwingende dienstliche Gründe können den Arbeitgeber dazu veranlassen, dem Antragsteller den Urlaub zu verweigern. Sobald der Arbeitnehmer einen potenziellen zukünftigen Arbeitgeber getroffen hat, muss er einen Nachweis über das Treffen erbringen. Dabei handelt es sich um ein vom ADEM angebotenes vorausgefülltes Formular, das die Person, die das Vorstellungsgespräch führt, gegenzeichnen muss.
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