Anfang des Jahres war es eine kleine Bombe, die ins Gesicht der deutschen Grenzgänger explodierte: Es sollen die in Luxemburg getätigten Überstunden in Deutschland versteuert werden, auch rückwirkend.

Und zwar dank einem ganz neu normierten Konzept im neuen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung („DBA“): Sofern Luxemburg Einkünfte besteuern darf, aber nach seinem Steuerrecht tatsächlich nicht besteuert, darf Deutschland diese Einkünfte besteuern. Dieses Konzept nennt sich steuerrechtlich „weiße Einkünfte“. Für 7 Jahre soll dies sogar rückwirkend gelten, soweit nicht schon bestandskräftige deutsche Steuerbescheide existieren.

Es war wohl nicht klar, was man mit der Unterschrift dieser neuen Kooperationsvereinbarung an Folgen für die etwa 50.000 deutsche Grenzgänger auslöst. Wer beispielsweise während der 2020-2021 COVID-19-Pandemie Überstunden leisten musste (der eine oder andere Kollege war ja in diesem Zeitpunkt eher mal abwesend), soll nun laut neuer Kooperationsvereinbarung diese in Deutschland versteuern.

Zwar ist ab 2024 eine Werbungskostenpauschale von EUR 1.230 abzugsfähig, die luxemburgische Pflegeversicherung sowie, falls der Betrag von EUR 1.900 noch nicht durch die Pflegeversicherung erreicht ist, abzugsfähige Versicherungen bis zum Erreichen der EUR 1.900. Weitere Abzüge sind je nach Einzelfall möglich. Trotzdem ist es kein Wunder, dass man seit dieser Ankündigung Schwierigkeiten hat, Personal für Überstunden zu finden. Es lohnt sich für den „kleinen Mann“ häufig nicht.

Änderungen in den letzten Monaten

In den letzten Monaten ist eine deutliche Tendenz erkennbar, dass die deutschen Steuerbehörden strenger bei der Besteuerung von Überstunden grenzüberschreitender Arbeitnehmer vorgehen. Viele Steuerzahler haben bereits Bescheide über die Besteuerung ihrer Überstunden erhalten, was zahlreiche Fragen über die neuen Steuerpflichten aufwirft.

Einladung zu unserem Webinar: Expertenrat zu steuerlichen Neuerungen

Um einige drängende Fragen zu klären und aktuelle Informationen zu geben, lädt Sie die ALEBA am 6.11. von 12 bis 13:30 zu ihrem Webinar zum Thema Deutsche Besteuerung von Überstunden für luxemburgische Grenzgänger ein. Ihr Expertenteam wird Ihre Fragen beantworten und Ihnen praxisnahe Ratschläge geben, wie Sie die neuen steuerlichen Herausforderungen bewältigen können.

Folgende Fragen werden beantwortet:

Erfahrungen der letzten Monate

Welche Entwicklungen gibt es bei der Besteuerung von Überstunden für Grenzgänger? Was können Steuerzahler aus den Erfahrungen jener lernen, die bereits betroffen sind?

Was besagt das neue luxemburgische Gesetz zu Überstunden?

Es wird in Luxemburg über neue Gesetze zur Besteuerung von Überstunden diskutiert. Welche Auswirkungen könnten diese Änderungen auf Grenzgänger haben, und wie beeinflussen sie Ihre steuerliche Situation?

Worauf sollten Sie achten, wenn Sie einen Steuerbescheid erhalten?

Was müssen Sie bei einem Steuerbescheid über besteuerte Überstunden besonders beachten? Wie können Sie überprüfen, ob der Bescheid korrekt ist?

Müssen Sie sofort zahlen oder können Sie die Zahlung aufschieben?

Müssen Sie die Steuern sofort begleichen, oder gibt es Möglichkeiten, die Zahlung bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens hinauszuzögern? Das Verständnis der Zahlungsfristen und möglicher Aufschuboptionen kann Ihnen helfen, Ihre finanziellen Verpflichtungen zu managen.

Hat ein Einspruch Aussicht auf Erfolg?

Wie realistisch sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen die Besteuerung der Überstunden? Und übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines solchen Verfahrens?

Wie weit kann die Finanzverwaltung zurückgehen?

Es ist wichtig zu wissen, wie weit die deutschen Steuerbehörden in die Vergangenheit bei der Besteuerung von Überstunden zurückgehen können. Besteht das Risiko rückwirkender Forderungen?

Müssen Sie überhaupt Steuern zahlen?

Gibt es Fälle, in denen Sie möglicherweise keine Steuern auf Ihre Überstunden zahlen müssen? Die Prüfung möglicher Ausnahmen und Verteidigungsmöglichkeiten ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie nicht mehr zahlen, als Sie tatsächlich müssen.

Auswirkungen auf die 90%-Grenze und die 13.000-€-Grenze in Luxemburg

Hat die Besteuerung der Überstunden in Deutschland auch Auswirkungen auf die 90%-Regel oder die 13.000-€-Grenze in Luxemburg? Ein Verständnis der Wechselwirkungen dieser Regelungen ist für Grenzgänger von großer Bedeutung.

Dieses Webinar wird von Miriam Keusen, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, moderiert. Mit über 25 Jahren internationaler Steuererfahrung ist Frau Keusens Fachwissen unbestritten.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um die nötigen Informationen zu erhalten, um den aktuellen Regelungen gerecht zu werden und Ihre finanziellen Interessen zu schützen.

Um sich anzumelden, schreiben Sie bitte der ALEBA an [email protected].

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