Entsandte Arbeitnehmer im Visier der luxemburgischen Arbeitsinspektion (ITM)
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 21/04/2023 um 11:04
Jedes Jahr ist es das Gleiche. Wenn die luxemburgische Arbeitsinspektion (ITM) Bilanz zieht, konzentrieren sich alle Augen auf zwei Zahlen. Die der durchgeführten Kontrollen (10.072 im Jahr 2022) und die der Höhe der verhängten Geldbußen (10,4 Millionen Euro). Für einen Moment würden die Zahlen die Ursache für diese Sanktionen verbergen.
So geht aus der Tätigkeit der 112 Arbeitsinspektoren hervor, dass zwei Drittel der verhängten Geldstrafen nur einen einzigen Bereich betreffen: die Entsendung. Mit anderen Worten: die Bereitstellung von Personal für luxemburgische Unternehmen durch im Ausland ansässige Unternehmen.
Marco Boly nimmt die Rolle des Unruhestifters seiner Behörde inmitten dieses Hin und Her von Verträgen, die im Ausland zur Gewährung von Arbeitskräften abgeschlossen werden, voll und ganz an. Und der Direktor der ITM betont: “Es ist wichtig, dass alle in Luxemburg tätigen Unternehmen die Regeln insbesondere im Bereich des Sozialdumpings einhalten, denn die (absichtliche oder unabsichtliche) Praxis, Unterschiede in der Entlohnung und den Sozialvorschriften auszunutzen, um sich einen komparativen Vorteil gegenüber ihren lokalen Konkurrenten zu verschaffen, ist verboten.”
Mehr als 66.000 Meldungen
Und diejenigen, die versuchen, durch die Maschen des Netzes zu schlüpfen, kommen auf ihre Kosten. Der Beweis: Im Jahr 2022 wurden gegen diese Unternehmen, die Arbeitnehmer ohne Einhaltung der Regeln entsenden, 1.427 Bußgelder verhängt und 6,4 Millionen Euro an Strafen an die Arbeitsaufsichtsbehörde gezahlt.
In den meisten der bestraften Situationen handelte es sich um Fälle von Sozialdumping (geringere Entlohnung, effektive Arbeitszeit usw.), fehlende Erklärungen oder fehlende Anzeige der Entsendung bei den Behörden.
In Luxemburg lauten die Texte wie folgt: “Die Missachtung der Pflichten des entsendenden Unternehmens in Bezug auf die Entsendungsmeldung, die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen sowie die Nichteinhaltung der Prüfungs-, Informations- und Anordnungspflichten des Dienstleistungserbringers, der auf einen direkten Unterauftragnehmer zurückgreift, wird mit einer Geldbuße geahndet”.
Das “höllische” Trio
Ein Bußgeld in Höhe von 1.000 bis 5.000 € pro entsandtem Arbeitnehmer und 2.000 bis 10.000 € im Falle eines Rückfalls innerhalb von zwei Jahren.
Im vergangenen Jahr wurde die ITM über 66.588 Meldungen über die Entsendung von 153.390 Arbeitnehmern informiert. Das ist also der “offizielle” Teil dieser Entsendungen. Die meisten Entsendeunternehmen sind in der Großregion angesiedelt (81%).
Im Jahr 2022 wurde die luxemburgische Aufsichtsbehörde somit von mehr als 4.100 ausländischen Unternehmen um Hilfe gebeten, darunter: 🇩🇪 1.955 mit Sitz in Deutschland, 🇧🇪911 in Belgien und 🇫🇷 617 in Frankreich.
Allein auf die drei Bereiche Bau, Industrie und Handel entfallen fast 80% der in das Großherzogtum entsandten Arbeitnehmer.
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