Nach den neuesten Zahlen (2022) wurden in einem Jahr mehr als 1 Million Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von der Nationalen Gesundheitskasse in Luxemburg (Caisse nationale de santé – CNS) bearbeitet. Dieses Volumen steigt stetig an, was sowohl die Verwaltung als auch die Arbeitgeber verärgert, da diese Personalausfälle mit Kosten verbunden sind. Die einen wie die anderen bezweifeln daher manchmal, dass es sich tatsächlich um einen Ausfall handelt, der die eine oder andere Krankschreibung rechtfertigen könnte. Daher nehmen die Kontrollen zu, die sowohl von den Arbeitgebern als auch auf Initiative der CNS beantragt werden. Eine Überwachung, deren Rahmen klar definiert ist.

⁉️ Der Zweifel des Arbeitgebers🩺

Ja, ein Arbeitgeber kann bei einem seiner Arbeitnehmer, der krankgeschrieben ist, eine ärztliche Gegenuntersuchung verlangen. Wenn er der Meinung ist, dass die Person von einem Gefälligkeitszeugnis oder einer “falschen Krankschreibung” profitiert, oder daran zweifelt, dass der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine Aufgabe zu erfüllen, kann das Unternehmen verlangen, dass der Arbeitnehmer zu einer weiteren Gesundheitsuntersuchung geht. Ohne triftige Gründe darf dieser Termin nicht verweigert werden.

Wenn der Arbeitnehmer dieser Aufforderung nicht nachkommt, begeht er eine schwere Verfehlung. Dies kann eine fristlose Entlassung oder eine Abfindung rechtfertigen.

Wenn die neue Diagnose immer noch die Kündigung rechtfertigt, hat der Arbeitgeber noch die Möglichkeit, eine dritte Untersuchung zu verlangen. Nur die Meinung des Vertrauensarztes des Medizinischen Dienstes der Sozialversicherung kann nicht widerlegt werden.

🔎 Die Verwaltung wacht 👨🏼‍⚕️

Auf Antrag des Arbeitgebers oder allein aufgrund der CNS kann auch ein Kontrolleur beauftragt werden, den kranken Arbeitnehmer zu besuchen. Der Besuch muss dann in der Wohnung des Patienten oder an dem in seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung festgelegten Aufenthaltsort erfolgen.

Der Zweck der Kontrolle besteht nicht darin, eine Diagnose zu stellen, sondern zu überprüfen, ob der Kranke die gesetzlichen Bestimmungen seines Arbeitsverhältnisses einhält (z. B. Ausgangszeiten, Überwachung der Behandlung usw.). Dies kann sowohl bei Ausfallzeiten aufgrund einer Krankheit oder eines Arbeitsunfalls als auch in der Zeit geschehen, in der der Arbeitgeber oder die CNS für die Bezahlung des kranken/verletzten Arbeitnehmers aufkommt.

🇧🇪🇫🇷🇩🇪 Auch Grenzgänger 🤒

Bei der administrativen Kontrolle sind Ansässige und Grenzgänger gleichgestellt. Tatsächlich ist es im luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch verankert, dass der Besuch auch außerhalb der Grenzen des Großherzogtums durchgeführt werden kann.

Je nach Land wird entweder ein von der CNS eingesetzter Kontrolleur oder ein Beamter der Behörden des Wohnsitzlandes mit der Überprüfung der Verpflichtungen beauftragt.


Die Arbeitnehmerkammer (Chambre des salariés – CSL), eine Institution, die im Interesse der Arbeitnehmer und Rentner handelt.

Die CSL gibt regelmäßig Broschüren und Newsletter heraus, in denen die Rechte der Arbeitnehmer erläutert werden.
Sie können www.csl.lu kostenlos auf der Website besuchen, wo Sie einen Abschnitt “Ihre Rechte” finden.
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