Wann möchten Sie also in Rente gehen? Mit dem in Luxemburg festgelegten gesetzlichen Rentenalter – 65 Jahre – oder bereits mit 57 oder 60 Jahren im Modus der vorzeitigen Altersrente. In jedem Fall wird die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension = CNAP) vor dem Eintritt in den Ruhestand den Taschenrechner zücken, um zu berechnen, wie viele Monate “Wartezeit” (d. h. Pflichtversicherungszeiten) der Antragsteller im Laufe seiner Karriere sammeln konnte.

Tatsächlich werden bei der Berechnung der CNAP aber auch zusätzliche Zeiten berücksichtigt, um zu sehen, ob die berühmten 480 oder 120 Mindestmonate, die einen Anspruch auf Rentenzahlung begründen, tatsächlich erreicht wurden. Und zu diesen “Zeiten”, die berücksichtigt werden, gehört auch die absolvierte Schul- oder Universitätsausbildung.

Es wird also die Studienzeit berücksichtigt, die der Versicherte zwischen 18 und 27 Jahren absolviert hat. Nicht davor und nicht danach, sondern unabhängig davon, ob sie in Luxemburg oder im Ausland absolviert wurden.

Wenn in dieser Zeit keine Rentenbeiträge gezahlt wurden, rechnet die CNAP diese Studienmonate den kumulierten Arbeitnehmermonaten zu.

Es gibt Beweise!

Diese Jahre müssen jedoch an einer öffentlichen oder privaten Sekundar-, Hochschul- oder Universitätseinrichtung verbracht worden sein, um allgemeinbildende oder berufsbildende Kurse zu absolvieren. Die Ergänzungsperiode kann auch die Dauer von Abendkursen für Erwachsene (Sekundar- oder Fachunterricht) umfassen.

Bei der Berechnung der Kasse werden in die Studienzeit sogar die jährlichen Ferienzeiten (einschließlich des Urlaubs am Ende des Schuljahres) oder mögliche Studienunterbrechungen aus gesundheitlichen Gründen einbezogen. Das Ende der Studienzeit wird auf den 31. Oktober nach dem Schuljahresende festgelegt.

Wenn die CNAP in diesem Punkt großzügig ist, ist sie auch skrupellos. Es kommt nicht in Frage, sich mit den Worten desjenigen zufrieden zu geben, der seine Rente beantragt… Nach den geltenden Texten muss der Betreffende “den Nachweis der Studien- und Ausbildungszeiten erbringen“.

Dies kann durch das Einsenden von Diplomen oder Studienbescheinigungen geschehen. “Die einfache Erklärung des Antragstellers, selbst unter Eid, ist ausgeschlossen”, fügt die CNAP hinzu. Ebenso wenig berücksichtigt sie bloße Zeugenaussagen.

TABLO

Männer und Frauen, die im Alter von 18 bis 27 Jahren eine Berufsausbildung absolviert haben, können zur Vervollständigung ihrer Unterlagen auch eine Lehrbescheinigung vorlegen. Wie nützlich es ist, die Spuren der Jugend auch im Alter zu bewahren…

So kann man ab dem 55. Lebensjahr bei der CNAP beantragen, wann und in welcher Höhe man eine Altersrente erhält. Zu diesem Zeitpunkt können die Dokumente, die mit der Studienzeit in Verbindung stehen, an die Organisation weitergeleitet werden.

 

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