Die vier Colruyt-Geschäfte unter einem neuen Tarifvertrag
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 22/01/2025 um 11:01
Bisher waren die rund 130 Beschäftigten der Colruyt-Geschäfte im Großherzogtum nicht von Sonntagsöffnungen betroffen. Der neue Kollektivvertrag, der kürzlich zwischen der einzigen vertretenen Gewerkschaft (LCGB) und der Geschäftsleitung unterzeichnet wurde, legt jedoch neue Regeln für die Arbeit in diesem Bereich fest.
So führt der Text, der vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gelten wird, die möglichen 4 Stunden Sonntagsarbeit ein, mit einer Ausweitung um weitere 4 Stunden „auf freiwilliger Basis“. Für Stunden, die am siebten Tag der Woche geleistet werden, wird vereinbart, dass die Beschäftigten einen Lohnzuschlag von 80 % erhalten (d. h. 10 % mehr als das gesetzliche Minimum).
Die Vereinbarung sieht auch eine neue Zuschlagsregelung für Nachtarbeit vor. Außerdem wurde bei den Verhandlungen ein zusätzlicher Urlaubstag je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit vereinbart.
Laut LCGB haben die Verhandlungen „in einem konstruktiven Geist“ stattgefunden. Die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass die erzielten Fortschritte „ein klares Dankeschön und Engagement für die Arbeitnehmer in den letzten Jahren“ seien.
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.