Nach dem Ende des großen Volksfestes in der Luxemburg-Stadt hatte sich eine Frau bei der Presse gemeldet. Sie hatte als Kellnerin auf dem Schueberfouer gearbeitet und berichtete von mutmaßlichen Arbeitsrechtsverletzungen. Darunter unbezahlte Überstunden, Wochen mit mehr als 48 Arbeitsstunden und Nicht-Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten. Die Frau hatte demnach die Gewerbeaufsicht (ITM) alarmiert.

Dies sei, wegen einer Regelung im Arbeitsgesetz, ohne Folgen geblieben, erklärt der Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) in eine parlamentarische Anwort. Das Arbeitsgesetz befreit Schaustellerbetriebe von einigen Regeln zur Arbeitszeit. “Dies bedeutet, dass alle Arbeitszeitbestimmungen, insbesondere die Überschreitung der Normal- und Höchstarbeitszeit, die Zuschläge für die Leistung von Überstunden und Nachtarbeit, nicht auf Schaustellerbetriebe anwendbar sind”, so der Arbeitsminister in seiner Antwort an den Linkenabgeordneten Marc Baum(déi Lenk).

Die ITM sei zwar tatsächlich zuständig, über die Einhaltung des Arbeitsgesetzes zu wachen, allerdings könne sie nicht ihre Kompetenzen überschreiten, so Georges Mischo noch. Die Schaustellerbetriebe sind, laut Arbeitsminister, auch nicht dazu verpflichtet ein Register mit den Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter führen. Demnach kann die ITM bei ihren Kontrollen auch nicht auf dieses Register zurückgreifen, um zu sehen, wie viele Überstunden geleistet und Ruhephasen eingehalten wurden.

Drei Inspektionen in 20 Tagen

Die Zeugin warf ihrem Arbeitgeber auch vor, Sicherheits- und Gesundheitsregeln nicht einzuhalten. Der Minister wies darauf hin, dass die ITM während der Schueberfouer 2024 keine Anklagen oder Hinweise in Bezug auf die Nichtbeachtung von Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften erhalten hat.

Insgesamt habe die ITM auf eigene Initiative hin an drei verschiedenen Tagen insgesamt drei Kontrollen auf der Schueberfouer 2024 gemacht. Dabei seien die Arbeitsbedingungen von 110 Mitarbeitern in 10 Unternehmen unter die Lupe genommen worden. Auf der Schueberfour gab es in diesem JAhr immerhin 216 Geschäfte und sie dauerte 10 Tage lang.

Dabei wurden zwei Mitarbeiter festgestellt, die aus Drittstaaten kommen und sich irregulär in Luxemburg aufhalten. Einer von ihnen wurde bereits 2022 einmal erwischt. Gegen das betroffene Unternehmen wurden Geldstrafen verhängt. Die Dokumente zu den Arbeitsbedingungen würden derzeit noch überprüft, fährt der Minister fort.

 

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