Was ist das Renteneintrittsalter in Luxemburg?

Das gesetzliche Renteneintrittsalter in Luxemburg ist auf 65 Jahre festgelegt.

Es ist jedoch möglich, unter gewissen Bedingungen schon im Alter von 57 oder 60 Jahren in die vorgezogene Altersrente zu gehen. 

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um von einer Pension zu profitieren?

In Luxemburg müssen zwei Bedingungen erfüllt sein, um eine Pension beziehen zu können: das Alter sowie die Versicherungszeiten, auch „Unverfallbarkeitsfristen“ genannt, die die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungszeiten, die Weiterführung der Versicherung, die freiwillige Versicherung, den rückwirkenden Erwerb von Versicherungszeiten  und die zusätzlichen Zeiträume.

Um von einer Altersrente profitieren zu können, muss man eine Unverfallbarkeitsfrist von 120 Monaten nachweisen (Pflichtversicherung, Weiterführung der Versicherung, freiwillige Versicherung oder rückwirkender Erwerb von Versicherungszeiten), davon mindestens 12 im Großherzogtum.

✔ Entgegen weitläufig verbreiteter Meinung, muss man nicht 10 Jahre in Luxemburg gearbeitet haben, um eine luxemburgische Rente zu beziehen, sondern mindestens ein Jahr in Luxemburg UND mindestens 10 Jahre Versicherungszeiten in anderen europäischen Ländern gesammelt haben oder einem Land, mit dem Luxemburg ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
 

Die vorgezogene Altersrente

Sie wird unter folgenden Bedingungen gezahlt: 

wenn der Versicherte eine Unverfallbarkeitsfrist von 480 Monaten Pflichtversicherung nachweisen kann, kann er mit 57 Jahren von einer vorgezogenen Altersrente profitieren;

wenn der Versicherte eine Unverfallbarkeitsfrist von 480 Monaten Pflichtversicherung, Weiterführung der Versicherung, freiwilliger Versicherung, rückwirkender Erwerb von Versicherungszeiten und zusätzlichen Zeiträumen, darunter mindestens 120 Monate Pflichtversicherung, Weiterführung der Versicherung, freiwillige Versicherung oder rückwirkender Erwerb von Versicherungszeiten, vorweisen kann, kann er mit 60 Jahren von einer vorgezogenen Altersrente profitieren.

Ich habe in Luxemburg und anderen Ländern gearbeitet, was bedeutet das für meine Rente?

 

Am Karriereende passiert es häufig, dass Grenzgänger im Großherzogtum aber auch in ihren Wohnsitzländern gearbeitet haben. Generell zahlt ein Beschäftigter Rentenbeiträge in dem Land ein, in dem er arbeitet. 

Wenn man in Rente geht, werden alle realisierten Rentenbeitragszeiträume, die in einem Land der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Lichtenstein oder auch anderen Ländern, mit denen es eine staatliches Abkommen hierüber gibt, für die Eröffnung eines Rentenanspruchs und die Berechnung der Rente berücksichtigt.

Die Person, die in Rente gehen möchte, muss jedoch einen Antrag bei der Rentenkasse ihres Wohnsitzlandes stellen, die sich darum kümmern wird, mit den anderen Ländern, in denen die Person gearbeitet hat, zu kommunizieren.

✔ Man muss wissen, dass jedes Land die Pension in Funktion der nationalen Gesetzgebung und entsprechend der gearbeiteten Zeit in jedem Land berechnet. Das bedeutet auch, da das Rentenalter und die Rentenkonditionen sich von einem Land zum anderen unterscheiden, der Rentenversicherte von den Leistungen jedes Landes profitieren wird, aber nur wenn er die Bedingung des Rentenalters je nach nationaler Gesetzgebung erfüllt.
 

Hier die Renteneintrittsalter der Länder der Großregion :

In Luxemburg wird die Altersrente ab 65 Jahren bezahlt, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Mehr Informationen können Sie auf folgender Internetseite erhalten: Caisse nationale d’assurance pension. 

In Belgien liegt das gesetzliche Rentenalter bei 65 Jahren, auch unter Erfüllung von bestimmten Bedingungen. Mehr Informationen über die Rente in Belgien finden Sie hier:  Office national des pensions

In Frankreich liegt das Renteneintrittsalter zwischen 60 und 62 Jahren für die Personen, die vor 1955 geboren wurden und für Personen, die ab 1955 geboren wurden ab 62 Jahren, aber unter bestimmten Bedingungen. Mehr Informationen erhalten Sie hier: Assurance retraite. 

In Deutschland variiert das Renteneintrittsalter zwischen 65 und 67 Jahren für die Personen, die vor 1964 geboren wurden. Für die Personen, die später geboren wurden, liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf folgender Internetseite: Deutsche Rentenversicherung

In welchem Fall kann man beantragen, die Einzahlungsbeträge zurückzubekommen?

Der Beschäftigte kann nur beantragen, die in Luxemburg eingezahlten Beiträge zurückzubekommen, wenn er die Bedingungen, um eine Rente in Luxemburg zu erhalten, mit 65 Jahren nicht erfüllt.   

Zum Beispiel : Wenn seine gesamte Karriere weniger als 10 Jahre gedauert hat oder er in Luxemburg gearbeitet hat, aber auch in einem Land, das kein Abkommen mit Luxemburg geschlossen hat und er deshalb die 10 Jahre nicht erreicht in Luxemburg, kann er beantragen, die gezahlten Beiträge zurückzubekommen.

Um dies zu tun, muss er einen Antrag auf Erstattung mittels diesem Formular,  das auf der Seite der CNAP zu finden ist.  

→ Achtung, wenn der Beschäftigte weniger als ein Jahr in Luxemburg gearbeitet hat, kann er nicht die Erstattung der Beiträge beantragen noch eine Rente in Luxemburg bekommen. Es sind die Länder (die Teil der Europäischen Gemeinschaft sind), in denen der Beschäftigte gearbeitet haben wird, die diesen Zeitraum abdecken werden.

Wenn hingegen, ab dem Moment, ab dem der Beschäftigte im Alter von 65 Jahren mindestens 10 Jahre gearbeitet hat, davon ein Jahr in Luxemburg, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der geleisteten Beiträge, sondern er wird ab dem Alter von 65 Jahren eine Altersrente bekommen für die Jahre, in denen er in Luxemburg Beiträge gezahlt hat.
 

Wann stellt man seinen Rentenantrag?

Man muss wissen, dass Pensionen nur auf Antrag erteilt werden. Es wird empfohlen, seinen Rentenantrag mehrere Monate vor dem Datum der Begründung des Leistungsanspruchs zu stellen. Das Antragsformular ist auf der Internetseite der CNAP (Caisse Nationale d’assurance pension, die nationale Pensionskasse) zu finden: www.cnap.lu.

✔ Für die Grenzgänger wird empfohlen, ihren Antrag direkt bei der zuständigen Behörde ihres Wohnsitzes zu stellen. Falls der Versicherte eine gemischte Karriere gehabt hat, das heißt, dass er in mehreren Ländern gearbeitet hat, hängt die Bearbeitungsdauer des Antrages davon ab, wie schnell die verschiedenen Behörden miteinander kommunizieren.