Vereinfachung. Dies wird eines der Leitmotive der Regierungsarbeit in den nächsten Jahren in Luxemburg sein. Und bereits jetzt werden die ersten Initiativen in die Wege geleitet. Nach der Ankündigung des Projekts “Guichet social unique”, der Once only-Regelung und den Bemühungen um eine Vereinfachung der Vorschriften im Baugewerbe zieht nun auch die Landwirtschaftsministerin nach.

Martine Hansen begründet ihr Handeln wie folgt: “Die Familienbetriebe, die das Rückgrat unseres Weinbaus bilden, werden von kostspieligen und langwierigen Verwaltungsverfahren überrollt”. Es musste aufgeräumt werden, und das wurde getan. Insbesondere im Hinblick darauf, dass es für die 1.800 Landwirte des Landes einfach ist, auf Zeitarbeitskräfte zurückzugreifen. Diese Arbeitskräfte werden vor allem für die Erdbeer- und Apfelernte sowie die Weinlese benötigt.

Gemeinsam mit Georges Mischo, ihrem Kollegen aus dem Arbeitsministerium, rief Martine Hansen die zuständigen Behörden zusammen, damit sie sich für eine Vereinfachung der Verfahren einsetzten. Ein Wunder: Pünktlich zur Erntezeit und vor Beginn der Einstellungswelle von Saisonarbeitern waren die neuen Regelungen bereits fertig. All dies “ohne die sozialen Errungenschaften in Frage zu stellen”.

Vorsicht vor Missbrauch

Der soziale Mindestlohn, das Recht auf Urlaub und das Arbeitsgesetzbuch werden nicht zurückgenommen. Landwirten werden jedoch erweiterte Bezugszeiträume für die Einstellung von “kleinen Helfern” angeboten. Aufgrund der klimatischen Veränderungen wird es immer schwieriger, den genauen Zeitpunkt des Personalbedarfs vorherzusagen, so die Landwirte. Daher wird die Höchstdauer der Pauschalregelung für Gelegenheitsarbeit von 18 Tagen auf drei Monate verlängert.

Darüber hinaus wird die Regierung die Steuerlast für diese Art von kurzlebigen Verträgen senken. In Zukunft wird der Pauschalsteuersatz auf 3 % begrenzt, der vom Arbeitgeber zu zahlen ist.

Die Ministerin warnte den Berufsstand auch davor, dass es eine “strenge administrative Überwachung der Vertragsdauer” geben werde, wenn es zu einer Harmonisierung der Verträge kommt. Es geht nicht an, dass inmitten der Weinberge, auf den Feldern oder in den Obstplantagen, wo der Anteil der ausländischen Arbeitskräfte ständig wächst, Sozialmissbrauch betrieben wird.

Da es für Landwirte und Winzer schwierig ist, im gesamten Grenzgebiet “helfende Hände” zu finden, wird ihnen die Erlaubnis erteilt, ohne vorherige Markttests freiwillige Arbeitnehmer aus den in Luxemburg aufgenommenen Flüchtlingen (Personen, die internationalen Schutz beantragen) einzustellen. Außerdem wird eine Helpline eingerichtet, die Personalvermittlern, die an Bewerbern aus Drittstaaten interessiert sind, Auskunft geben kann.

 

📝In der Rubrik STELLENANZEIGEN entdecken Sie Dutzende von Jobangeboten