Kleine Essensgutscheinbücher wird es bald nicht mehr geben – zumindest in der jetzigen Form! Im Horesca-Sektor wurde eine neue Reform angekündigt. Neubewertung von Tickets, allgemeine Digitalisierung, mehr Flexibilität: Das ändert sich ab dem 1. Januar 2024.

Kein Papier mehr, gehen Sie digital

Das Papierformat wird zugunsten eines modernen digitalen Systems verschwinden. Daher reicht es aus, wenn der Kunde seine Karte bei Restaurants und Händlern zur Erstattung vorlegt und die Gültigkeit der Essensgutscheine automatisch überprüft wird. „Dies stellt erhebliche Managementvorteile für Unternehmen der Horesca-Branche dar“, erläutert François Koepp, Generalsekretär des Verbandes.

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Für Finanzministerin Yuriko Backes sind „Essensgutscheine nicht nur ein Gehaltsvorteil, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Gastronomie.“ Diese Modernisierung berücksichtigt die Bedürfnisse unserer Gesellschaft und sorgt gleichzeitig für eine effizientere und gerechtere Verwaltung des Systems. ”

Beachten Sie, dass die alte Papierversion bis Ende 2024 nutzbar bleibt.

Der maximale Wert von Essensgutscheinen wurde erhöht

Eine weitere Entwicklung ist ihr Wert. Und das, ohne den Arbeitnehmerbeitrag von 2,80 Euro zu erhöhen. Der maximale Wert eines Essensgutscheins beträgt somit 10,80 € bis 15 €. Eine deutliche Steigerung zugunsten des Verbrauchers, sofern das Unternehmen sich bereit erklärt, den Preis zu zahlen. Denn auf Arbeitgeberseite erhöht sich zwangsläufig die finanzielle Belastung.

Beachten Sie, dass durch die Reform die maximale Anzahl der Essensgutscheine begrenzt wird, die pro Tag verwendet werden können. Es ist nicht mehr möglich, mehr als 5 Tickets pro Tag, also maximal 75 €, zu nutzen.

Flexiblerer Einsatz

In der Praxis nutzen Verbraucher Essensgutscheine immer dann, wenn sie ihre Restaurantrechnung oder andere Besorgungen bezahlen möchten. Die aktuellen Regeln lassen dies jedoch nicht zu. Mit den neuen Regelungen entfällt der Begriff „Werktag“ und der Lebensmitteleinkauf im weiteren Sinne wird möglich. Diese Anpassung wird somit zu einer größeren Flexibilität des Dienstes führen.

ULC bleibt bei Ankündigungen vorsichtig

Die Union Luxembourgeoise des Consommateurs (ULC) begrüßt die Initiative des Finanzministeriums, bleibt jedoch bei einigen Details der Reform zurückhaltend. Erste Angst vor dem Verbraucherschutzverband? „Dass es bei der Digitalisierung in erster Linie um die Überwachung des Systems geht“, lehnte er ab und lehnte eine „Kontrolle der Verbraucher“ ab.

Auch Nico Hoffmann, Präsident des ULC, erklärt: „Allein aus Datenschutzgründen wäre es ratsam, Papierschecks nach dem 1. Januar 2024 aufzubewahren.“

Ein weiterer Kritikpunkt des Verbandes ist die Tatsache, dass von der Erhöhung des Scheckwerts auf 15 Euro nur Begünstigte profitieren, deren Arbeitgeber bereit sind, die teuersten Schecks zu zahlen. „Für alle, die ab 2024 weiterhin Schecks über 10,80 Euro oder 8,40 Euro erhalten, ist sogar ein Kaufkraftverlust zu befürchten, befürchtet die ULC, denn viele Restaurants werden ihre Preise wohl an den höheren Scheckwert anpassen.“