Wer noch nie ein schwieriges Monatsende oder einen dringenden Finanzierungsbedarf erlebt hat, sollte den Finger heben… Und nach seinem Umfeld kann die Versuchung groß sein, den Arbeitgeber um Hilfe zu bitten. In diesem Fall steht im luxemburgischen Arbeitsgesetz nichts davon, dass dies verboten ist. Es wird auch nicht erwähnt, dass das Unternehmen verpflichtet ist, dem Antrag nachzukommen…

Bei einem Lohnvorschuss handelt es sich um eine Vorauszahlung für noch nicht geleistete Arbeitsstunden. Das unterscheidet diesen Fall von einer Vorauszahlung, die nach Ableistung eines Teils der Arbeitszeit, aber vor dem üblichen Zahlungstermin erfolgt. Die Vorauszahlung muss zurückgezahlt werden (möglicherweise durch Abzüge von künftigen Gehaltszahlungen).

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Jeder Arbeitnehmer hat also das Recht, diesen Vorschuss einzufordern. Dabei ist es unerheblich, wie lange er bereits in der Position oder im Unternehmen tätig ist oder welchen Status er hat (Lehrling, CDD, CDI…).

Betrag und Staffelung prüfen

Idealerweise formuliert man seine Forderung schriftlich. Eine E-Mail oder ein unterschriebener Brief, in dem die erwartete Summe angegeben wird, ohne unbedingt den Grund für den Bedarf zu erklären. In der Regel führt dieser erste Schritt zu einem Treffen mit dem Vorgesetzten, der Personalabteilung oder dem Geschäftsführer des Unternehmens. Dabei geht es darum, die Situation zu bewerten.

Der Betrag wird dann zwischen den beiden Parteien frei vereinbart. Es gibt keine Grenzen, weder nach oben noch nach unten. Es kann also auch über das übliche Gehalt des Antragstellers hinausgehen. Da der Vorschuss jedoch kein Recht des Arbeitnehmers ist, sollte der Wunsch maßvoll geäußert werden.

Der Arbeitgeber kann dem Antrag vollständig oder teilweise stattgeben oder ihn ablehnen. Dies muss nicht unbedingt begründet werden. In sehr seltenen Fällen können jedoch einige Zeilen im Tarifvertrag die Entscheidung des Arbeitgebers bestimmen. Es ist daher sinnvoll, sich vorher zu erkundigen, ob ein solcher Text intern ratifiziert wurde.

Auch bei der Annahme des Vertrags ist es besser, die Dinge schwarz auf weiß festzuhalten. Beide Parteien unterschreiben die getroffene Vereinbarung, in der der Betrag, das Datum der Auszahlung sowie die Staffelung und der Wert jeder Rückzahlung klar definiert sind. Dieses Dokument sollte im Falle eines Konflikts zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als verbindlich gelten.

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