CSL will steuerlichen und sozialen Schwellenwert für Grenzgänger überprüfen
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 03/03/2022 um 08:03
1 Kommentar
Anlässlich der von den europäischen Institutionen organisierten “Konferenz über die Zukunft Europas” haben die Arbeitnehmerkammer Luxemburg (CSL) und das gemeinsame Europasekretariat von OGBL und LCGB eine Übersicht erstellt, die ihre Prioritäten für die zukünftige Europapolitik aufgreift.
Unter den Schwerpunkten hat sich die CSL mit einigen Aspekten des europäischen Einigungsprozesses befasst, die die Staatsangehörigen der CSL, d.h. Arbeitnehmer, Rentner und Auszubildende, besonders betreffen: Sozialpolitik und öffentliche Gesundheit, europäische Wirtschaftsregierung, ökologischer und digitaler Wandel und Bildung.
Die CSL ist der Ansicht, dass es eine Reihe von sozialen Bereichen gibt, in denen es höchst anerkennenswert war, dass die EU Gesetze erlassen hat oder dass die Europäische Kommission Gesetzesinitiativen ergriffen hat, die sicherlich weiter verbesserungswürdig sind.
Soziale Sicherheit für Grenzgänger
So haben die Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eine größere Mobilität der Arbeitnehmer ermöglicht und die Gewährleistung und Aufrechterhaltung ihrer sozialen Rechte erleichtert.
“Sie sollte jedoch stärker die spezifischen Situationen berücksichtigen, in denen die grenzüberschreitende Beschäftigung eine wichtige Rolle spielt und eine zu starke Harmonisierung zu Verschlechterungen für betroffene Arbeitnehmer führen kann (laufende Initiative zur Änderung der Bestimmungen über die Arbeitslosigkeit)”, stellt der Bericht fest.
In diesem Zusammenhang weist die CSL darauf hin, dass der Schwellenwert von 25 % der Arbeitszeit zur Bestimmung des Landes, in dem der Arbeitnehmer sozialversichert ist, für Grenzgänger problematisch sein kann, insbesondere für Arbeitnehmer, die sich im Rahmen ihrer Beschäftigung über die Grenzen des Landes hinaus begeben müssen, in dem ihr Arbeitgeber ansässig ist (z. B. im Straßenverkehr, in der Schifffahrt und in der Luftfahrt), aber auch, weil es keine Harmonisierung mit den Steuerschwellen gibt (die zugegebenermaßen nicht in die Zuständigkeit der EU fallen).
Die Arbeitnehmerkammer in Luxemburg fordert, diese Elemente zu überprüfen.
Zur Erinnerung: Der Versicherte gilt als Grenzgänger, wenn er in einem anderen EU-Land arbeitet (und versichert ist) als dem, in dem er wohnt, und unter der Bedingung, dass er jeden Tag oder mindestens einmal pro Woche in sein Wohnland zurückkehrt.
In diesem Fall ist sein für die Gesundheitsfürsorge zuständiges Land das Land, in dem er arbeitet.
Entsendung von Arbeitnehmern in grenzüberschreitenden Regionen
In diesem Austausch begrüßt die CSL auch die Initiativen zur Bekämpfung des Sozialdumpings – einer Praxis, die darauf abzielt, die Produktionskosten durch Senkung der Arbeitskosten zu senken – über die Rechtsvorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern, “bei denen jedoch auch die Situation von Arbeitnehmern in grenzüberschreitenden Regionen stärker berücksichtigt und erleichterte Bestimmungen vorgesehen werden sollten”.
Außerdem sollten die Kontrollmechanismen in diesem Bereich verstärkt werden und es wäre wichtig, “einheitliche” Regeln für die Entsendung im Bereich des Arbeitsrechts, der Sozialversicherung und der Besteuerung zu schaffen.
Die Arbeitnehmerkammer (CSL) veröffentlicht regelmäßig Broschüren und elektronische Newsletter, in denen die Rechte der Mitarbeiter erläutert werden. Sie können die Website www.csl.lu kostenlos konsultieren, wo Sie einen detaillierten und einfach erklärten Frage- und Antwortbereich zu Ihren Rechten finden. Wenn Sie über Neuigkeiten und Konferenzdiskussionen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, abonnieren Sie die CSL Newsletter.
PR-Bericht von
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FrecherFritz
Sie hätten lieber mal prüfen sollen, ob es möglich ist, diese 25% Grenze aufzuheben, wenn man direkt im angrenzenden Ausland wohnt(einige Städte in Rheinland-Pfalz, Saarland, Arlon, Bastogne, Verviers, Lorraine).