Arbeitslosengeld für Grenzgänger: EU hat entschieden
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 22/06/2018 um 00:06
In der EU hat ein geplanter Systemwechsel bei der Zuständigkeit für arbeitslose Grenzgänger eine erste wichtige Hürde genommen: Am Donnerstag haben ihn die Arbeitsminister der EU-Staaten an einer Sitzung in Luxemburg mehrheitlich unterstützt.
Das heißt, Luxemburg muss Grenzgängern, die ihre Stelle in Luxemburg verloren haben künftig Arbeitslosengeld bezahlen.
Luxemburgs Arbeitsminister Nicolas Schmit, hatte sich bis zuletzt gegen den Vorstoß der EU-Kommission gewehrt.
Man müsse dann fast 30.000 Arbeitssuchende betreuen, heute seine es zwischen 15.000 und 16.000, so der Minister.
Das sei ein quantitativer und ein qualitativer Sprung, den Luxemburg in zwei Jahren nicht schaffen werde.
Es ist Schmit zufolge schlicht unmöglich, die Funktionsweise der ADEM innerhalb von zwei Jahren so zu ändern, dass die öffentliche Arbeitsagentur 10 000 zusätzliche Arbeitslose, für die Luxemburg dann zuständig wäre, effizient betreuen kann. Für ein kleines Land wie Luxemburg sei es kaum machbar, die Qualität des öffentlichen Dienstes unter diesen Bedingungen noch zu garantieren.
Luxemburg bekommt mehr Zeit
Der Minister hat in den zähen Verhandlungen nun erreicht, dass Luxemburg eine längere Übergangsfrist bekommt.
Luxemburgs Lage sei nun einmal „einzigartig“, so Schmit, da kein anderer Arbeitsmarkt in der EU zu 46 Prozent aus Grenzpendlern besteht.
Laut Schätzungen der EU-Kommission könnte sich die finanzielle Mehrbelastung für Luxemburg auf 86 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Die Sonderregelung für Luxemburg sieht vor, dass das Land in den ersten zwei Jahren, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, den Nachbarländern etwas höhere Kompensationszahlungen als heute pro arbeitslosen Grenzgänger bezahlen wird.
In den darauffolgenden drei Jahren wird das Grossherzogtum diese Zahlungen schrittweise pro Jahr von 60 über 80 bis 100 Prozent pro arbeitslosen Grenzgänger an das jeweilige Nachbarland bezahlen. Als Basis gelten die Arbeitslosenansätze der Nachbarländer. Danach hat Luxemburg noch zwei Jahre Zeit, entweder bei hundertprozentiger Übernahme der Arbeitslosenkosten so weiter zu fahren oder das neue Grenzgänger-System zu übernehmen. Die Entscheidung liegt beim Grossherzogtum. Nach der insgesamt siebenjährigen Übergangsfrist muss der Systemwechsel aber definitiv vollzogen sein.
Portugal, Litauen und Griechenland zeigten Verständnis für die Situation des Grossherzogtums. Unnachgiebig gab sich neben Polen und Ungarn hingegen auch Frankreich, das mit seinen vielen Bürgern, die als Grenzgänger in Luxemburg arbeiten, von der neuen Regelung finanziell profitieren würde.
Hintergrund
Die EU-Kommission hatte diese Reform Ende 2016 vorgeschlagen, wobei die Grenzgänger-Frage eines von mehreren Elementen ist.
Grenzgänger ist, wer in einem Mitgliedstaat wohnt und in einem anderen arbeitet. Wurde ein Grenzgänger arbeitslos, war laut EU-Recht bisher der Wohnsitzstaat für die Gewährung von Arbeitslosengeld verantwortlich, obwohl der Betroffene zuvor Beiträge in jenem Staat gezahlt hatte, in dem er gearbeitet hatte (Beschäftigungsstaat). Allerdings stellt der Wohnsitzstaat dem Beschäftigungsstaat die Kosten für die ersten drei bzw. fünf Monate (je nach Beschäftigungsdauer des Grenzgängers) in Rechnung.
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CharlesLib
Warum wohl?
Zitat aus [url]https://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=8026[/url]
"System würde implodieren"
Auf der luxemburgischen Seite sieht man das ganz anders.
Ein Beitrag im Le Quotidien, herausgegeben von Romain Van Dyck, berichtet über die Reaktion des Arbeitsministers Nicolas Schmitt. "Wenn wir morgen, und morgen ist vielleicht morgen, wenn ich mir Brüssel anhöre, gezwungen wären, für alle Menschen, die hier arbeiten, nicht hier leben und manchmal ihren Arbeitsplatz verlieren, Sorge zu tragen - ich sage, zu besetzen, nicht zu finanzieren -, würde unser System implodieren."
paperpritt
Das heißt, Luxemburg muss Grenzgängern frühestens ab 2025 Arbeitslosengeld zahlen. Bis dahin bekommen die Grenzgänger weiterhin den verminderten Satz und die kürzere Laufzeit (in DE max 12 Monate u50). Die Lösung ist nur besser für die Staaten, aber hilft dem Arbeitnehmer nicht - keine Gleichstellung(!!!), denn als Basis gelten die Arbeitslosenansätze der Nachbarländer. Den Nachbarländern wird eine etwas höhere Kompensationszahlung als heute pro arbeitslosen Grenzgänger bezahlt. Und was ab 2025 wirklich passiert, wird in 2024 nachverhandelt - Wetten?!
das macht Falsches aber nicht richtiger.
luxinsider
Auf der anderen Seite wurde ja niemand gezwungen eine Arbeit in Luxemburg aufzunehmen und die Rahmenbedingungen waren von Anfang an klar.
MRedZac
Eine Frechheit, nein eine Farce sondergleichen auf dem Rücken der Arbeitslosen, die in ein Sozialsystem eingezahlt haben - wohlbemerkt zu den gleichen Bedignungen wie in Luxemburg ansässige - aber nicht im selben Maße davon profitieren können. Nicht nur, dass in den Nachbarländern die Arbeitslosengeldsätze deutlich geringer ausfallen, so sind die Arbeitslosen durch das zuvor in Luxemburg gezahlte geringere Bruttogehalt gleich doppelt angeschmiert ! - "Man könne die ADEM nicht binnen zwei Jahren so umbauen, dass es 10.000 Arbeitslose mehr aufnehmen könnte..." - Klingt logisch, denn dann müsste man die feinen Herren auf ihren Positionen ja aus dem Schlaf reißen und sie zu dem bringen, wozu sie sich vertraglich verpflichtet haben, nämlich arbeiten !!! Und statt dass man dann aus 2 Jahren vielleicht mal 3 oder meinetwegen auch mal 4 macht, nein da werden direkt 7 (!) Jahre auf Kosten der Arbeitslosen an Übergangsfrist eingeräumt... Das ist einfach alles in Allem eine ganz große Sauerei !
madelineparks4
Und was bedeutet das nun für den Arbeitslosen? Erhält er seine Leistungen in gleicher Höhe wie ein Luxemburger aus Luxemburg? Oder erstattet Lux die Kosten für die deutsche Zahlung an die BRD und man erhält sein ALG aus De?
Also Brutto Lux zu Netto DE und dann 67%?