p>strong>Wird ein Grenzgänger arbeitslos, dann bekommt er Arbeitslosengeld. Ob er dieses Geld von seinem Wohnland oder vom Arbeitsland erhält hängt davon ab, ob es sich um Voll- oder Teilzeitarbeitslosigkeit handelt.br />
/strong>/p>
ul>
li>Vollzeitarbeitslosigkeit: Hier ist das Wohnland, also Deutschland zuständig. Als vollzeitarbeitslos gilt, wenn das Arbeitsverhältnis vollständig beendet ist und der Versicherte keine Bindung mehr zum Unternehmen hat./li>
/ul>
ul>
li>Halbzeitarbeitslosigkeit: Hier ist das Land des Firmensitzes, also Luxemburg zuständig. Teilzeitarbeitslosigkeit tritt ein, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrung einer Tätigkeitsunterbrechung des Unternehmens ruht (Kurzarbeit)./li>
/ul>
p> /p>
p>strong>u>Verfahren bei Vollzeitarbeitslosigkeit/u>br />
br />
/strong>Jeder vollzeitarbeitslose Grenzgänger hat Anspruch auf die gesetzlichen Arbeitslosenleistungen seines Wohnlandes. br />
Tritt die Vollzeitarbeitslosiggkeit ein, muss dies innerhalb von drei Tagen der im Wohnland zuständigen a target=”_blank” href=”http://www.arbeitsagentur.de/”>Agentur für Arbeit/a> mitgeteilt werden. Hierfür muss (maschinell) das Formular br />
a href=”http://www.adem.public.lu/forms/demandeurs/attestation_e301/cert-trav_e301.pdf” target=”_blank”>E 301/a> vorgelegt werden, um Versicherungs- und Beschäftigungszeiten in Luxemburg nachzuweisen. br />
Will ein arbeitsoser Grenzgänger einen neuen Job nicht in Deutschland, sondern im übrigen EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) suchen (zum Beispiel wieder in Luxemburg), so muss er dies seiner Arbeitsagentunr mittels Formular E 303 mitteilen, damit er von der Liste der Arbeitssuchenden in Deutschland gestrichen werden kann und das Arbeitslosengeld für maximal drei weitere Monate beziehen kann. Das Formular E 303 muss von der Arbeitsagentur ausgefüllt werden. br />
br />
strong>Arbeitslosengeld in Deutschland wird gewährt, br />
/strong>/p>
ul>
li>wenn der Arbeitslose als arbeitsuchend gemeldet ist und aktiv nach einer neuen Anstellung sucht./li>
li>wenn er dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügug steht und in der Lage ist, eine Arbeit auszuüben,/li>
li>wenn er während der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosenmeldung mind. 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat,/li>
li>höchstens bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze./li>
/ul>
p>Wird ein Arbeitsloser krank, so zahlt die Agentur für Arbeit maximal 6 Wochen das Arbeitslosengeld. Danach zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld, dass der Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht.strong>br />
/strong>/p>
p>Ab dem Tag der Leistungsgewährung ist ein Arbeitsloser in Deutschland krankenversichert. Bzgl. der Rentenversicherungbr />
sollte man sich bei dem örtlich zuständigen Arbeitsamt informieren.br />
strong>br />
Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes:/strong>br />
br />
Das Arbeitsgeld beträgt vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 52 Wochenstrong>:br />
/strong>/p>
ul>
li>67% (erhöhter Leistungssatz) für Arbeitslose mit mindestens einem Kind./li>
li>60% (allgemeiner Leistungssatz) für alle übrigen Arbeitslosen./li>
/ul>
p>Die Dauer des Leistungsanspruches seit dem 1. Januar 2008:/p>
ul>
li>Nach mindestens 12 versicherungspflichtigen Monaten gibt es Arbeitslosengeld für 6 Monate./li>
li>Nach 16 versicherungspflichtigen Monaten gibt es 8 Monate Arbeitslosengeld./li>
li>Nach 20 versicherungspflichtigen Monaten gibt es 10 Monate Arbeitslosengeld./li>
li>Nach 24 versicherungspflichtigen Monaten gibt es 12 Monate Arbeitslosengeld./li>
li>Nach 30 versicherungspflichtigen Monaten oder nach dem 50. Lebensjahr gibt es 15 Monate Arbeitslosengeld./li>
li>Nach 36 versicherungspflichtigen Monaten oder nach dem 55. Lebensjahr gibt es 18 Monate Arbeitslosengeld./li>
li>Nach 48 versicherungspflichtigen Monaten oder nach dem 58. Lebensjahr gibt es 24 Monate Arbeitslosengeld./li>
/ul>
p>strong>br />
u> Verfahren bei Teilzeitarbeitslosigkeit/u>br />
/strong>br />
Bei Teilzeitarbeitslosigkeit (Kurzarbeit) von Grenzgängern ist der Träger des Beschäftigungslandes zuständig.br />
Der Bruttostundenbetrag, der als Kurzarbeitsgeld bezahlt wird, liegt bei 80% des durchschnttlichen Gehalts des Arbeitnehmers während der letzten drei Monate vor Beginn der Kurzarbeit. strong>br />
/strong>/p>
ul>
li>Bei Kurzarbeit aufgrund von Schlechtwetter (entscheidet der Arbeitgeber) haben Arbeitnehmer der Baubranche anspruch auf Lohnausgleich. Zwei Tage pro Monat gehen allerdings zu Lasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Am ersten Tag einer Schlechtwetterperiode wird der Arbeitnehmer nicht bezahlt, für den zweiten Tag muss der Arbeitnehmer aufkommen. Ab dem dritten Tag (bzw. der 17. Stunde) tritt der Beschäftigungsfonds ein./li>
/ul>
ul>
li>Bei technisch bedinger Kurzarbeit, die als höhere Gewalt gewertet wird, sowie bei konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit hat der Arbeitgeber Anspruch auf einen Zuschuss, er muss seinem Personal allerdings Lohnausgleich zahlen./li>
/ul>
p>strong>Wichtige Adressen:/strong>/p>
p>a target=”_blank” href=”http://www.arbeitsagentur.de/”>strong>Agentur für Arbeitbr />
Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland/strong>/a>br />
Eschberger Weg 68strong>br />
/strong>D-66121 Saarbrückenbr />
Tel.: +49 (0) 681 / 849-0br />
Fax: +49 (0) 681 / 849-180br />
Email: [email protected] />
br />
a target=”_blank” href=”http://www.arbeitsagentur.de/”>strong>Agentur für Arbeit Trier/strong>/a>br />
Dasbachstraße 9br />
D-54292 Trierbr />
Tel. Arbeitnehmer: +49 01801 / 555111br />
Tel. Arbeitgeber: +49 01801 664466br />
Fax: +49 (0) 651 / 20 59 10 30 40br />
Email: [email protected] />
a target=”_blank” href=”http://www.arbeitsagentur.de/”>br />
strong>Agentur für Arbeit Saarbrücken/strong>/a>br />
Hafenstraße 18br />
D-66111 Saarbrückenbr />
Tel. Arbeitnehmer: +49 01801 / 555111br />
Tel. Arbeitgeber: +49 01801 / 664466br />
Fax: +49 (0) 681 / 944 91 05 000br />
Email: [email protected] />
br />
br />
a target=”_blank” href=”http://www.adem.public.lu/”>strong>Administration de l´Emploi (ADEM)/strong>/a>strong>br />
br />
Diekirchbr />
/strong>2, rue Clairefontainebr />
L-9220 Diekirchbr />
Tel.: (+352) 80 29 291br />
Fax: (+352) 80 26 35br />
br />
strong>Wiltz/strong>br />
25, rue du Châteaubr />
L-9516 Wiltzbr />
Tel.: (+352) 95 83 841br />
Fax: (+352) 95 86 11br />
br />
strong>Luxembourg Ville/strong>br />
10, rue Benderbr />
L-1229 Luxembourgbr />
Tel.: (+352) 47 85 300br />
Fax: (+352) 40 61 40br />
br />
strong>Esch-sur-Alzette/strong>br />
21, rue Pasteurbr />
L-4276 Esch-sur-Alzettebr />
Tel.: (+352) 54 10 541br />
Fax: (+352) 54 10 58br />
strong>br />
/strong>/p>
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p>Ab Mai 2010 müssen sich Grenzgänger übrigens bei der ADEM in Luxemburg und bei der zuständigen Agentur für Arbeit in Deutschland melden. Mehr Infos dazu gibt es a href=”{getHref id=3775}”>hier./a>/p>