Am Mittwoch dem 23. Oktober hat das “Parlament der Arbeitnehmer” (CSL) einstimmig beschlossen, dem Text ein negatives Urteil auszustellen. Die CSL ist zum Beispiel, dass der Text keinen adäquaten Mindestlohn gewehrleistet. Wenn er (wie in der Direktive vorgeschlagen) bei 60% des Medianeinkommens liegen soll, müsste er um 3,1% steigen. Wenn er das von Statec errechnete Referenzbudget erreichen soll, um ein “anständiges Leben” zu führen, müsste er um 32,7% steigen, rechnet die CSL vor.

“Im Kern bringt der vorliegende Gesetzentwurf keine konkreten Verbesserungen für die Arbeitnehmer mit sich, weder in Bezug auf die Höhe des Mindestlohns – der weiterhin unzureichend ist – noch in Bezug auf die Förderung von Tarifverträgen”, urteilt die CSL.

Die CSL bedauert auch, dass bei der nationalen Umsetzung der Direktive die beiden behandelten Themen Mindestlohn und Kollektivverträge getrennt voneinander umgesetzt werden sollen und findet, “dass die Richtlinie als Ganzes betrachtet werden sollte und dass die Ziele im Zusammenhang mit Mindestlöhnen und Tarifverträgen inhärent miteinander verbunden sind.”

Nur 53% mit Kollektivvertrag

Die EU-Direktive fordert unter anderem, dass die Mitgliedsländer versuchen, die Quote der Arbeitnehmer mit einem Kollektivvertrag zu erhöhen. In Luxemburg haben nur rund 53% der Arbeitnehmer einen Kollektivvertrag. Die EU wünscht sich eine Quote von mindestens 80%.

Georges Mischo hatte vorgeschlagen, dies zu erreichen, indem auch Arbeitnehmervertreter, die nicht einer der nationalen Gewerkschaften angehören – immerhin rund 56% – ohne die Unterschrift einer nationalen Gewerkschaft einen Kollektivvertrag abschließen dürfen. Die Gewerkschaften befürchten, dass die Tür und Tor für eine Verschlechterung von Kollektivverträgen öffnen. Dem schließt sich die CSL in ihrem Gutachten an, indem sie daran erinnert, dass die Mitarbeiter in den Personaldelegationen in einem untergeordneten Verhältnis zu ihren Arbeitgebern stehen.

Die Gewerkschaften OGBL und LCGB hatten Anfang Oktober bei einem Gespräch mit dem Minister und Arbeitgebervertretern geschlossen, den Verhandlungstisch verlassen und von einem schlimmen Angriff auf das Luxemburger Sozialsystem gesprochen. Dies auch, weil der Minister gesagt hatte, dass am Ende immer noch er entscheide, was getan wird. Die Gewerkschaft ALEBA hatte zu bedenken gegeben, dass sie als “nicht-nationale” Gewerkschaft mehr Hürden nehmen muss als die beiden großen Verbände und fordert eine Verbesserung diesbezüglich.

Das Gutachten der Arbeitnehmerkammer ist das erste in einer ganzen Reihe von Gutachten unterschiedlicher Organisationen, die sich noch zu dem Gesetz äußern werden. Bis es tatsächlich zu einer Abstimmung kommt, dürfte noch einige Zeit vergehen.

Angesichts der jüngsten Spannungen über verschiedene geplante Maßnahmen (wie die Rentenreform) denken LCGB und OGBL über eine gemeinsame Protestaktion nach. Das Datum des 3. Dezembers kursiert, die Form dieses Protests muss noch festgelegt werden.

 

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