Das Statec wird nicht das Gegenteil behaupten: Ja, der Durchschnittslohn eines Grenzgängers ist auch heute noch niedriger als der eines Einwohners mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit. Der letzte Bericht „Travail et Cohésion sociale“ (Arbeit und sozialer Zusammenhalt) weist erneut auf diesen Unterschied hin. Und er wird sogar noch höher bewertet. So soll der Unterschied für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Luxemburg immer noch fast 30 % betragen

Das statistische Amt führt dafür mehrere Gründe an. Sie verweisen zunächst auf den hohen Anteil von Arbeitnehmern aus Frankreich, Belgien und Deutschland in den Branchen mit dem niedrigsten Lohnniveau. So arbeiten in den Branchen Industrie, Handel, Baugewerbe und Verwaltungsdienstleistungen 60 % der Beschäftigten als Grenzgänger.

Umgekehrt findet man viel mehr Luxemburger/innen in der öffentlichen Verwaltung oder im Bildungswesen, Branchen, die „zu den am besten bezahlten“ des Landes gehören. Der Anteil der „Inländer“ ist auch im Gesundheits– und Sozialwesen oder in anderen Dienstleistungsbereichen hoch (über 40 %), wo die Bezahlung oft mehr als beachtlich ist.

Strenge Neuausrichtung

Die Analysten wollen die Lohnsituation jedoch keinesfalls in einem Modus einfrieren, der auf der einen Seite schwarz und auf der anderen rosa ist. Die Einkommensunterschiede haben sich im Laufe der Jahre verringert. Dennoch bleibt sie beneidenswert, denn auf der einen Seite wird das durchschnittliche Jahresgehalt eines in Luxemburg ansässigen Arbeitnehmers auf 🇱🇺92.000 € geschätzt, während es für einen Grenzgänger 65.400 €🇫🇷🇧🇪🇩🇪.

Da sich die Berufe weiterentwickeln und das Anforderungsniveau oder die spezifischen Kenntnisse steigen, suchen die Arbeitgeber außerhalb des Großherzogtums (mit viel Geld) nach Arbeitskräften, die im Land selbst fehlen. Im Übrigen sind es die Einwohner, aber mit ausländischer Staatsangehörigkeit, deren Lohnniveau sich im Laufe der Zeit am stärksten den Beträgen annähert, die den „reinen“ Luxemburgern gewährt werden. Die Differenz beträgt derzeit weniger als 20 %.

Der Statec möchte jedoch jede unangebrachte Eifersucht zwischen den einen und den anderen vermeiden. Denn auch wenn das Missverhältnis zwischen den gewährten Einkommen manche verärgern mag, kehrt Ruhe ein, wenn man den Lebensstandard analysiert, den die im Großherzogtum erhaltene Vergütung im Inland und bei den Nachbarn ermöglicht. Und hier wird die Situation der luxemburgischen Arbeitnehmer etwas weniger beneidenswert, wenn man den Wirtschaftswissenschaftlern glaubt.

Mit einem Euro in der Tasche ist die Menge an Waren und Dienstleistungen, die man mit einem Einkommen kaufen kann, für einen Luxemburger im Großherzogtum tatsächlich geringer als für seinen Kollegen, der in Lothringen, Wallonien oder im Saarland lebt. Daher die Schlussfolgerung: „Die auf diese Weise bereinigten Lohnniveaus der Grenzgänger nähern sich in Bezug auf die Kaufkraft dem Durchschnittslohn der Gebietsansässigen an.

Da die täglichen Ausgaben weniger kosten (insbesondere beim Wohnen), kommen die Berechnungen des Statec sogar zu dem Schluss, dass „die tatsächliche Kaufkraft der deutschen und belgischen Grenzgänger die der luxemburgischen Gebietsansässigen übersteigt“. „Leider“ noch nichts dergleichen für die 124.000 Pendler aus Frankreich…

Auch wenn diese Neuausrichtung vielen Vorurteilen entgegenwirkt, bleibt festzuhalten, dass hinsichtlich des „Gefühls der Gleichbehandlung“ die Höhe des gezahlten Lohns oder Gehalts der sensibelste Cursor unter der erwerbstätigen Bevölkerung bleibt. Der Ausgleich, der danach über die Kaufkraft erfolgt, fällt den 358.000 nicht-luxemburgischen Arbeitnehmern, die ihre Gehaltsabrechnungen mit denen der 126.000 in Luxemburg ansässigen Erwerbstätigen vergleichen, weniger auf...

 

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