80 Tage Bildungsurlaub, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 19/03/2024 um 06:03
In der Arbeitswelt ist die berufsbegleitende Weiterbildung zu einem obligatorischen Bestandteil geworden: Man muss seine beruflichen Kenntnisse festigen, sie auf den neuesten Stand bringen, neue Fähigkeiten erwerben oder neue Kompetenzen erwerben. Und wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter vorschlagen kann, eine bestimmte Einführung oder Fortbildung zu absolvieren, ist in Luxemburg auch das Gegenteil möglich. Besser noch: Arbeitnehmern und Selbstständigen steht ein “Kapital” für Upskilling, Reskilling usw. zur Verfügung.
Diese 80 Tage können bis zum Ende der beruflichen Laufbahn genutzt werden. Sie können in mehreren Raten “verbraucht” werden (die auch in Stunden aufgeteilt werden können). Und das bei maximal 20 Tagen Bildungsurlaub in einem Zeitraum von zwei Jahren. Ein interessantes und unbekanntes Instrument, das leicht zugänglich ist und keine negativen Auswirkungen auf das Gehalt hat.
Im vergangenen Jahr hat der luxemburgische Staat 3.167 individuelle Bildungsurlaube (CIF) genehmigt und somit 2,79 Millionen Euro an die direkt betroffenen Personen (Freiberufler, Selbstständige) oder ihre Arbeitgeber zurückgezahlt.
➡️ Der Zweck ️↗️
Dieses Recht auf Sonderurlaub ermöglicht es, an Kursen teilzunehmen, Prüfungen vorzubereiten und abzulegen, Abschlussarbeiten zu schreiben oder andere Arbeiten im Zusammenhang mit einer förderfähigen Ausbildung zu erledigen (Hausaufgaben, praktische Arbeiten).
Das CIF steht hauptsächlich Arbeitnehmern – Gebietsansässigen wie Grenzgängern – des Privatsektors offen, die bereits seit mindestens sechs Monaten in ihrem Unternehmen beschäftigt sind. Aber auch Selbstständige oder Freiberufler, die seit mindestens zwei Monaten der luxemburgischen Sozialversicherung angehören und im Großherzogtum niedergelassen und aktiv sind.
📚 Welche Ausbildungen 🗂
❌ Bereits hier sollten sämtliche Lehrgänge zur Erlernung der luxemburgischen Sprache oder auch Studiengänge, die bereits im Rahmen von Kurzarbeitsmaßnahmen anderweitig unterstützt würden, gestrichen werden.
✅ Zulässig sind hingegen alle (im Großherzogtum oder im Ausland angebotenen) Bildungsangebote von Berufskammern oder Stiftungen, Fachleuten oder Verbänden, die vom luxemburgischen Bildungsministerium zugelassen sind, aber auch von öffentlichen oder privaten Schulen, die von den Behörden anerkannt sind und validierte Zertifikate ausstellen. Nicht zu vergessen die Gemeinden, Ministerien und Verwaltungen, die diese Art von Kursen anbieten können.
📆 Wann und wie beantragen 📑
Man sollte mindestens zwei Monate vor Beginn der gewünschten Ausbildung einen Antrag auf CIF bei seinem Arbeitgeber stellen. Dafür gibt es ein spezielles Formular. Ein Dokument, das auch an das Bildungsministerium geschickt werden muss. Dieses wird insbesondere dann eine Rolle spielen, wenn die Hierarchie die Gewährung des CIF ablehnt.
Der Arbeitgeber hat nämlich das Recht, eine negative Stellungnahme abzugeben, wenn die Abwesenheit seiner Mitarbeiter die Arbeit innerhalb des Unternehmens (einschließlich der Urlaubsplanung der Kollegen des Antragstellers) durcheinander bringt. Dann kann eine Verschiebung vorgeschlagen werden. Kommt es zu einer Blockade, entscheidet das Ministerium den Streit.
Dabei ist zu beachten, dass der Bildungsurlaub nicht von der Anzahl der bezahlten Urlaubstage abgezogen wird, die der Arbeitnehmer erhält. Die Ausbildung gilt als geleistete Arbeitszeit.
🧮 Eine geschickte Berechnung 🔢
Eigentlich ist es ganz einfach: 8 Stunden absolvierte Ausbildung = ein Drittel der Tage Bildungsurlaub, die beantragt werden können.
So berechtigt zum Beispiel eine 48-stündige Ausbildung zu 2 CIF-Tagen. Meistens wird die Berechnung von der anbietenden Organisation vorgenommen und bereitgestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die Mindestdauer des Bildungsurlaubs 1 Tag beträgt.
Beachten Sie jedoch: Bei Teilzeitbeschäftigten werden die Urlaubstage pro Bildungsgang anteilig berechnet.
Während der gesamten Dauer des Bildungsgangs gelten für den Begünstigten weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die soziale Sicherheit und den Schutz des Arbeitnehmers (insbesondere in Bezug auf Kündigungen).
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