Natürlich greifen luxemburgische Unternehmen, je nach Wirtschaftslage mehr oder weniger, auf Zeitarbeitskräfte zurück. Im Durchschnitt sind knapp 9.000 Mitarbeiter von dieser Vertragsform betroffen.

Die Branchen, welche (in absteigender Reihenfolge) am häufigsten auf Zeitarbeit zurückgreifen, sind nach wie vor Bau, Industrie, Handel und Transport/Logistik. Mit der Verpflichtung, eine im Gebiet anerkannte Zeitarbeitsfirma anzulaufen.

Aber nur sehr wenige, die für einen Kurzeinsatz rekrutierten Mitarbeiter, kennen die Realität ihrer Rechte. Luxemburg hat jedoch dafür gesorgt, dass diese Personalkategorie (Einwohner und Grenzgänger gleichermaßen) nicht geschädigt wird.

Gibt es eine maximale Dauer für ein Interim?

JAWOHL. Ein Unternehmen, das eine Interimsfirma einsetzt, um vorübergehend Verstärkung zu finden, ist verpflichtet, eine bestimmte Aufgabe und eine bestimmte Dauer für den Einsatz festzulegen. Unter keinen Umständen darf der ursprüngliche Vertrag für denselben Mitarbeiter in derselben Position 12 Monate überschreiten.

Dieselbe Mission kann jedoch maximal zweimal verlängert werden. Auch hier darf die Gesamtdauer auch im Falle einer Verlängerung nicht über ein Jahr Anwesenheit im Interimsstatus hinausgehen.

Gibt es eine Probezeit?

JAWOHL. Somit können sowohl Arbeitgeber als auch Zeitarbeitnehmer den Auftrag bemängeln. Das Gesetz sieht daher drei Stufen der Probezeit vor:

Für eine Dienstreise von 1 Monat oder weniger: 3 Tage

Für einen Einsatz von mehr als 1 Monat: 5 Tage

Für eine Dienstreise von mehr als 2 Monaten: 8 Tage

Nach Ablauf dieser Fristen gelten nur noch zwei Kündigungsbedingungen: Entweder, wenn die Kündigung einvernehmlich akzeptiert wird, oder aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitnehmers.

Ist keiner dieser Gründe für eine Kündigung des Zeitarbeitsverhältnisses zu rechtfertigen, muss der Arbeitgeber genau den Lohn zahlen, den der Zeitarbeitnehmer am Ende des Einsatzes insgesamt erhalten hätte.

Darf er Ferien haben?

JAWOHL. Wie jeder Arbeitnehmer mit einem befristeten oder unbefristeten Vertrag, kann der Zeitarbeitnehmer die in Luxemburg gewährten gesetzlichen Urlaubstage in Anspruch nehmen. Es ist eine Verpflichtung. Gleiches gilt für die Gewährung oder Vergütung von Arbeitsleistungen anlässlich der 11 Feiertage, die normalerweise nicht geleistet werden.

Anders als seine Kollegen muss der Leiharbeiter aber nicht eine Karenzzeit von drei Monaten abwarten, bevor er diesen bezahlten Urlaub in Anspruch nehmen kann. Diese steht im Verhältnis zur Arbeitszeit (2,5 Tage/Monat bei 40 Arbeitsstunden pro Woche).

Wenn das Unternehmen günstigere Urlaubsbedingungen als das gesetzliche Minimum (25 Tage/Jahr) hat, muss es dem Zeitarbeitnehmer ermöglichen, davon zu profitieren. Dasselbe gilt für gewährte herkömmliche Feiertage oder bezahlte Abwesenheiten.

Ein Zeitarbeiter anders als andere Mitarbeiter?

NEIN. Der Gesetzgeber wollte eindeutig, dass der Leiharbeitnehmer gleichberechtigt zur Belegschaft eines Unternehmens gehört.

Das bedeutet zum Beispiel, dass ihm der Arbeitgeber die gleichen „Gefälligkeiten“ in Form von 13. Monatsprämien, Gehaltszulagen oder Essensgutscheinen gewährt, die üblicherweise Kollegen gewährt werden, die der gleichen Stelle zugeordnet sind.

Hinweis: Im November 2022 waren 11 % der 3.276 gemeldeten Stellen bei Adem interimistisch zu besetzen.

 

Die Arbeitnehmerkammer (CSL) veröffentlicht regelmäßig Broschüren und elektronische Newsletter, in denen die Rechte der Mitarbeiter erläutert werden. Sie können die Website www.csl.lu kostenlos konsultieren, wo Sie einen detaillierten und einfach erklärten Frage- und Antwortbereich zu Ihren Rechten finden. Wenn Sie über Neuigkeiten und Konferenzdiskussionen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, abonnieren Sie die CSL Newsletter.   PR-Bericht von