Zu Beginn des neuen Jahres werden Unternehmen und der luxemburgische Staat jeweils eine Geste zugunsten der am schlechtesten bezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes machen. Wir sprechen hier von mehr als 65.000 Personen… Mit der Umstellung auf das Jahr 2025 steigen die beiden geltenden sozialen Mindestlöhne (SSM). Ein Anstieg von +2,6%, der dem Geldbeutel gut tut.

In einem Jahr (ohne andere Maßnahmen) beträgt der zu erwartende Gewinn für den Empfänger eines unqualifizierten Mindestlohns +802,32 Euro und für den Inhaber eines qualifizierten SSM +962,88 Euro.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass zu dieser Erhöhung, die sicherlich im nächsten Frühjahr erfolgen wird, auch die Auswirkungen eines neuen Indexes hinzukommen müssen. Das bedeutet +2,5% für alle unten aufgeführten Beträge.

Um prekäre Arbeitsverhältnisse zu bekämpfen, hat die luxemburgische Regierung außerdem beschlossen, alle Steuern auf das Einkommen von Personen, die den unqualifizierten Mindestlohn beziehen (Einwohner und Grenzgänger), abzuschaffen. Unabhängig von der Steuerklasse (ledig, verheiratet usw.) unterliegt das erzielte Einkommen also nicht mehr der Steuerregelung. Auch hierdurch wird vielen knappen Budgets wieder etwas Luft verschafft.

Diese Entscheidung wurde auch zugunsten der einkommensschwächsten Alleinerziehenden getroffen. Bis zu einem Bruttogehalt von bis zu 52.400 Euro/Jahr müssen diese Haushalte im Steuerjahr 2025 keine Steuern mehr zahlen. Viele „Solo-Mütter“ oder getrennt lebende und geschiedene Mütter werden diese steuerliche Maßnahme zu schätzen wissen.

Rentnerinnen und Rentner nicht vergessen

Für die ärmsten Haushalte hat das Finanzministerium auch eine Erhöhung der „Allocation de vie chère“ um 10% beschlossen. Diese Unterstützung betrifft fast 25.000 Erwachsene (größtenteils in Luxemburg ansässige Personen).

Ein Einpersonenhaushalt kann nun 1.817 Euro/Monat erhalten (statt 1.652 € im letzten Jahr). Dies bei einem maximalen Bruttoeinkommen von 2.710 €. ). Der „Bonus“ erhöht sich auf 2.272 Euro/Monat für ein Paar, dessen Bruttoeinkommen 4.065 € nicht übersteigt.

Wie es üblich ist, wird mit dem 1. Januar auch das Niveau der Altersrenten neu bewertet. Und das gilt somit auch für die Mindestrenten. So konnten bereits im Dezember die vom luxemburgischen Rentensystem betroffenen Senioren von einer um +1,6% höheren Auszahlung profitieren!

Diese Erhöhung wird von der CNAP insbesondere auf die Mindestrente angewandt. Bei 40 Jahren Berufstätigkeit beträgt diese seit dem 1. Januar 2025 2.293,55 Euro/Monat.

 

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