đ€Arbeit und Arzttermin: So organisieren Sie sich đ©ș
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 27/12/2024 um 17:12
Ohne Erlaubnis des Arbeitgebers darf ein Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitsplatz fernbleiben. Dies gilt in Luxemburg auch fĂŒr Termine beim Hausarzt oder Zahnarzt. Um eine Bestrafung zu vermeiden, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie die Zustimmung Ihres Vorgesetzten haben, bevor Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen, um eine wĂ€hrend des Arbeitstages angesetzte Ă€rztliche Untersuchung wahrzunehmen.
So kann der Arbeitgeber im luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch den Arbeitnehmer auffordern, fĂŒr diese Untersuchung Urlaub zu nehmen oder die fĂŒr den Arztbesuch aufgewendete Zeit nachzuholen. Zwar sind die Unternehmen in den meisten FĂ€llen flexibler als diese Regelung, aber offensichtlich nicht alle. Das hat Susana Bernardo dazu veranlasst, eine öffentliche Petition einzureichen, um die Bestimmungen zu Ă€ndern.
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Nach ihrer Ansicht wĂ€re es ideal, mithilfe der (von der medizinische Fachkraft ausgestellen) Ă€rztlichen Bescheinigung ĂŒber die Anwesenheit, diese Zeit als âKrankheitsstundenâ angerechnet wĂŒrde. Mit anderen Worten: Zeit, die nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern von der nationalen Gesundheitskasse bezahlt wird.
Eine Win-Win-Situation
Heute bedauert die Petentin das Dilemma, das sich bestimmten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufdrĂ€ngt, die sich âmit der Schwierigkeit konfrontiert sehen, sich entscheiden zu mĂŒssen, ob sie sich um ihre Gesundheit kĂŒmmern oder die freien Tage fĂŒr Ruhepausen oder familiĂ€re NotfĂ€lle aufheben wollen.â
DarĂŒber hinaus sind gesundheitlich angeschlagene Mitarbeiter gezwungen, hĂ€ufig Allgemeinmediziner oder Spezialisten aufzusuchen. Dies kann dazu fĂŒhren, dass die Anzahl der Urlaubstage schnell sinkt. âDies fĂŒhrt zu unnötigem Stress und kann die Angestellten davon abhalten, bei kleinen, aber wichtigen Gesundheitsproblemen einen Arzt aufzusuchenâ, warnt Susana Bernardo.
Sollte die Petition Nr. 3428 4.500 UnterstĂŒtzer finden, wĂŒrde sie von den Abgeordneten und zustĂ€ndigen Ministern diskutiert werden. Und diese könnten fĂŒr ein in dem Vorschlag vorgebrachtes Argument empfĂ€nglich sein: âWenn Arbeitnehmer ihre Arzttermine wahrnehmen können, ohne Urlaub nehmen zu mĂŒssen, wird eine Kultur der PrĂ€vention und der proaktiven Pflege gefördert. Dies wird das Risiko schwerer Erkrankungen und lĂ€ngerer Fehlzeiten verringern, was nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch den Arbeitgebern in Bezug auf ProduktivitĂ€t und Arbeitsmoral zugute kommtâ.
Mit anderen Worten: Wenn das Land weniger ErwerbstĂ€tige haben möchte, die aus gesundheitlichen GrĂŒnden abwesend sind, kann es auch dafĂŒr sorgen, dass es ihnen so gut wie möglich geht.
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Es ist zu beachten, dass in einigen KollektivvertrĂ€gen (z. B. im Bankensektor) festgehalten ist, dass âim Rahmen des Zumutbarenâ Arztbesuche nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen dĂŒrfen (also kein Urlaub genommen werden muss). Es ist daher sinnvoll, den möglichen Kollektivvertrag, der in Ihrem Unternehmen oder fĂŒr Ihre Branche gilt, genau zu prĂŒfen, um zu wissen, wie Sie vorgehen mĂŒssen.
Diese Ausnahmen sollten Sie kennen:
Um es klar zu sagen: Das Verlassen des Arbeitsplatzes, um einen Arzttermin wahrzunehmen, kann nicht als schwerer Fehler angesehen werden und zu einer Entlassung fĂŒhren. Wird die Abwesenheit hingegen nicht gemeldet und eine Zustimmung eingeholt, besteht das Risiko einer Abmahnung.
Das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch enthĂ€lt jedoch eine Liste von GrĂŒnden fĂŒr Abwesenheiten, die als Arbeitszeit gelten und daher wie tatsĂ€chlich geleistete Arbeitsstunden vergĂŒtet werden mĂŒssen. Dabei handelt es sich um die âobligatorischen Arztbesucheâ.
Dazu gehören insbesondere der Einstellungsbesuch oder die Wiederaufnahmeuntersuchung nach einer sechswöchigen Pause, der Besuch fĂŒr Schwangere oder eine Gesundheitsuntersuchung im Hinblick auf eine Wiedereingliederung.
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