Grenzgänger-Info in Bezug auf die Wohnadresse
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 21/07/2017 um 00:07
Wer als Grenzgänger umzieht, der muss die Änderung der Adresse nicht nur in seinem Heimatland den Behörden melden.
Wie das Onlineportal Guichet meldet, ist es wichtig, dass auch die Ämter in Luxemburg umgehend über den Umzug informiert werden.
Demnach müssen folgende Behörden auf jeden Fall die neue Adresse erhalten:
- die Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé – CNS);
- die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale – CCSS);
- die Steuerverwaltung (Administration des contributions directes – ACD);
Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Wohnsitzbescheinigung;
- eidesstattliche Erklärung;
- Heiratsurkunde;
- Haushaltsbescheinigung oder;
- Rechnung einer Dienstleistungsgesellschaft.
Nicht-Gebietsansässige müssen ihre nationale Identifikationsnummer, ihren Namen und Vornamen sowie ihre neue Adresse zusammen mit dem Datum, ab dem die Änderung gültig ist, angeben.
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