Grenzgänger: Post vom Finanzamt
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 23/10/2012 um 00:10
Frei wählbar – oder eben doch nicht: Ehepaare aus der Region Trier, von denen ein Ehepartner in Luxemburg arbeitet, haben nicht selten die Steuerklassen 3 und 5 gewählt.
Wie der SWR meldet, hat das Finanzamt Trier nun über 1.000 Haushalte angeschrieben und aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.
Dies sei eigentlich verpflichtend, aber in den meisten Fällen bislang nicht geschehen.
Einige Betroffene haben es vielleicht einfach vergessen – andere Ehepaare haben sich bisher vielleicht mit der Abgabe der Steuererklärung in Deutschland zurückgehalten, weil sie Nachzahlungen befürchteten.
Dies sei dem Bericht zufolge auch bei gut einem Drittel der von der Behörde angeschriebenen Paare der Fall.
Durchschnittlich müssten sie mit einer Nachzahlung von rund 2.500 Euro rechnen.
Insgesamt belaufe sich der beim Finanzamt offene Netrag auf rund 900.000 Euro.
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RoSt
Kann das gejammmere nicht nachvollziehen ...
Es ist hinreichend bekannt, dass man sich die steuerliche Seite betrachten muss.
Wie doof muss man denn sein, dass man annimmt mit Steuerklasse 3 für die Ehefrau (somit geringe Steuern, wenn überhaupt) und einem guten Verdienst in Lux. auf der sicheren Seite zu sein.
Unwissenheit schützt vor Schaden nicht!! Und es ist in 99,5 % keine Unwissenheit sondern einfach nur der Geiz und die Hoffnung dass es "mich" nicht trifft und Schaden ist es auch nicht, sondern nur das was dem FA Trier sowieso zugestanden hätte.
Tipp: Einzelfall betrachten, evtl. Steuerklasse 4 in Deutschland und evtl. getrennte Veranlagung.
Michael125
Hab da mal ne Frage.
Sind seit 2011 verheiratet
ich arbeite voll in L / sie 9 Monate in L und 3 Monate AGL1 in D.
Muss ich in L eine zusammen machen? (weiss das man machen sollte bei 2 Steuerkaretn)
dachte aber da gibt es irgendeinen Betrag ab X.
Muss sie in D eine (hat die 3 Monate Steuerkl. 5)? Finanzamt sagte ja aber warum?
Kennt jemand Vordrucke:
danke
info
[quote=toka]ich verdiente 70 % des gesamten Einkommens in LU, warum sollte ich eine Einkommenserklärung in DE machen? Meine Steuern wurden in LU abgezogen und das geht DE wohl wirklich nichts an! Den Verdienst meiner Frau in DE, ok dafür müssen wir nun eine machen, sie hat aber kaum Steuern bezahlt.[/quote]
Und ob das jemanden was angeht - in deinem Statement sind mehr Steuerrechtsfehler als Worte. Von den Worten Progessionsvorbehalt, Welteinkommen, DBA usw schon mal was gehört?
Und wenn das mit den 70% stimmt glaube ich nicht das der Fiskus in Lu informiert wurde, denn bei 70% ist der Gleichbehandlungsstatus futsch und es immer der luxemburgische Spitzensteuersatz fällig.
Von daher ist das mit den Steuern wohl weder in D noch in Lu ordentlich gelaufen.
Schaoten
Um das umfassend zu beantworten bräuchte man mehr Details eurer steuerlichen Situtation. Massgeblich für eine (zusätzliche) Besteuerung in Deutschland ist das Welteinkommen in Bezug auf alle Einkunftsarten (eventuell Mieteinkünfte Kapitalerträge etc.) . Ob Du nun betroffen bist, musst Du wissen...
toka
ich verdiente 70 % des gesamten Einkommens in LU, warum sollte ich eine Einkommenserklärung in DE machen? Meine Steuern wurden in LU abgezogen und das geht DE wohl wirklich nichts an! Den Verdienst meiner Frau in DE, ok dafür müssen wir nun eine machen, sie hat aber kaum Steuern bezahlt.
Ja, sorry kann die Aufregung nun auch nicht verstehen. Wir hatten im ersten Jahr nach unserer Heirat auch Steuerklasse III und mussten heftig nachzahlen - wir wussten das damals aber noch nicht; hat unser Steuerberater uns nicht drauf hingewiesen - wahrscheinlich gedacht, das wüsste jeder.
Ja im nachhinein erschien mit das dann auch logisch.
Aber nichts destotrotz haben wir immer eine Steuererklärung gemacht und wer jetzt auf einmal so tut, als käme das alles völlig überraschend, dafür habe ich ehrlich gesagt kein Verständnis.
Dass man eine Steuererklärung in Deutschland machen muss, müsste eigentlich jedem klar sein, wenn man sowohl Einkommen in Lux. und Deutschland hat. Wer das natürlich jahrelang "unterschlagen" hat, der hat jetzt leider das Nachsehen.
mel
Kann die Aufregung nicht ganz verstehen - wir haben seit Jahren die Kombi 3/5, dazu getrennte Veranlagung (auf Tipp vom Steuerberater hin). Natürlich machen wir jedes Jahr die St.-Erklärung oder besser gesagt, zwei Erklärungen. Höhe der Nachzahlung ist ca. Differenz zwischen Klasse 3 und Klasse 4. Dafür wird Geld zurückgelegt.
Wenn über 1.000 Haushalte in der Region ihre Erklärung "vergessen" haben, fühle ich mich etwas vera.... .
toka
uns hat es auch erwischt!:cry:
info
Ich kann nur sagen das aus meiner Erfahrung der letzten 15 Jahre das Wort "vergessen" auf die wenigsten zutrifft.
Fragt mal LKW Fahrer wie es vor Jahren denen erging als plötzlich 5 stellige Steuernachforderungen kamen.
Luchs3000
Auch wenn es bei der deutschen Steuererklärung oft zu Nachzahlungen kommt. Ich würde trotzdem dazu raten, dass der in Deutschland arbeitende Ehepartner die Steuerklasse III bekommt, weil das Elterngeld in Deutschland nach dem Nettolohn der vergangenen 12 Monate berechnet wird. Vom Zinsvorteil ganz zu schweigen :-)
Aber dieses Thema hatten wir auch schon mal an anderer Stelle...
meinnerven
Ja, ja wir sind auch dabei...
Sonst jemand Erfahrung und hat Tips zur Schadensbegrenzung...???
:cry: