Protokoll Steuerchat 17. Dezember 2010

(10:55:00) (bobl): Hallo,
das Trierer Finanzamt verschickt aktuell Fragebögen an Grenzgänger wg. Arbeitseinsätzen in Deutschland. Das die Arbeitseinsätze in Deutschland (nach)versteuert werden müssen hab ich aus dem Forum bereits entnommen.
Folgende Fragen:
Da Arbeitnehmer (wohnhaft in Deutschland) von Ihren LUX-Arbeitgebern falsche Steuerausweise bekommen haben und sie somit falsch in Luxemburg (zu hoch) und in Deutschland (zu niedrig) versteuert wurden, waren die meisten von Ihnen wohl unwissend – aber Unwissenheit schütz ja bekanntlich vor Strafe nicht.
Müssen diese Arbeitnehmer mit einer Strafe bzw. einer Verurteilung rechnen (ab welcher Summe bzw. ab welchem prozentualem Einkommen in Deutschland)?
Oder geht es dem Trierer Finanzamt nur um eine Nachversteuerung?
(10:55:04) (steuerlux): Guten Tag zusammen.
(10:55:47) (steuerlux): Wir warten noch etwas. Um 11 Uhr geht es los.
(10:57:34) ChatBot: (RoyalFalcon) betritt den Chat.
(10:58:28) (EddyThor): Hallo auch von mir. Der Chatverlauf wird – wie immer – protokolliert und später online gestellt. Mitschreiben ist also nicht nötig! Viel Spaß beim Chat!
(10:59:37) (steuerlux): Ja, es hat sich ja einiges getan, seit dem letzten Chat.
(11:00:40) (steuerlux): zu Bobl: Normalerweise wird eine Strafe nicht anfallen, weil das FA nichts konkretes weiß. Erst wenn die Zahlen, Daten dem Finanzamt zuerst bekannt werden, bevor der Bürger sich erklärt, kommt eine Strafe in Betracht,.
(11:00:51) (steuerlux): Der Fragebogen ist also die letzte Chance, in sich zu kehren.
(11:01:04) (bobl): Wie sind Krankenschreibungen geregelt? Betreffen die das luxemburgische oder das Deutsche Einkommen? Auch hier im Forum gibt es unterschiedliche Meinungen dazu
Wie sieht es mit den Sozialversicherungen aus? Ab welchem prozentualen Deutschlandeinsatz müssen Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland und in welcher Höhe (Aufteilung?) gezahlt werden? Wird dieser Betrag auch rückwirkend erhoben? Wie sieht dann die Abrechnung mit Luxemburg (insb. bzgl. der bezogenen Leistungen) aus?
Wie stehen die Chancen (da ja nur das Finanzamt Trier und nicht die saarländischen Finanzämter auf der Suche nach Grenzgänger sind) das eine Klage erfolgreich wäre, die mit der Begründung – keine gleiche Besteuerung für alle möglich – vorgenommen wird?
Gibt es auf Regierungsebene Gespräche, die eine Änderung des DBA an das wahre Leben anpassen?
(11:01:52) (steuerlux): Lohnfortzahlung während der Krankschreibung soll voll in D versteuert werden. Ab Krankengeldzahlung anteilig.
(11:02:14) (steuerlux): Das ist aber eine neue Entwicklung.
(11:02:26) (matson): Ich habe folgendes Problem: ich wohne in Frankreich, arbeite einen Tag von zuhause aus und den Rest in Luxemburg, muß ich komplett in Luxemburg versteuern, oder auch einen Teil in Frankreich?
(11:02:40) (Luigi): ich hätte eine Frage zur 185 Tage Regelung (Anwesenheit in Lux). Ich habe in diesem Jahr ein Kind bekommen. Bis 13.1.2010 war ich Vollzeit beschäftigt. Dann kam der Mutterschutz (8Wochen vor der Geburt). Das Kind kam 10 Tage nach dem errechneten Termin und mein Mutterschutz endete am 13.6.2010. Dann habe ich Urlaub genommen und bin am 28.6.2010 wieder arbeiten gegangen. Hier habe ich den congé parental in Halbzeit (20 h pro Woche) in Anspruch genommen. Anfang Oktober bin ich dann schwer erkrankt und bin bis Ende des Jahres krank geschrieben.
(11:02:49) (steuerlux): Bis 2009 jedenfalls wurde Krankengeld noch einmal unter Porgoressionsvorbehalt in D besteuert.
(11:03:09) (Luigi): Meine Frage: muss ich in diesem Jahr nur eine Erklärung in D abgegen (Wohnsitzland) oder auch in Lux?
(11:03:12) (Mamut): Hallo und guten Morgen alle,
(11:03:14) (steuerlux): Bobl hat viele Fragen, die von allgemeinem Interesse sind, ich arbeite diese jetzt ab
(11:03:42) (steuerlux): Sozialversicherungspflicht in D entsteht ab mehr als 25% Tätigkeit in D, also 55 Tage.
(11:03:45) ChatBot: (brandnew) betritt den Chat.
(11:03:54) (Luigi): Wie läuft das, wenn ich nur in D versteuert werde mit den in Lux gezahlten Steuern? Wie bekomme ich die zurück? Dauer das genauso lange, wie bei der Abgabe der Steuererkl. in Lux? Danke schonmal vorab!
(11:03:59) (steuerlux): Aber es gibt die Möglichkeit der Entsendung mit dem Formular S1. Dann bleibt die Sozialvers. in LUX.
(11:04:27) (steuerlux): Derzeit gibt es noch keine Bestrebungen der DRV, rückwirkend tätig zu werden. Das wäre natürlich ein Supergau.
(11:04:29) (Mamut): kann man einen Lohnsteuerjahresausgleich für vergangene Jahre machen, ohne eine ESt-Erklärung. Mein Mann hatte getrennt lebend gemeldet aber nicht mehr rückgängig gemacht.
(11:05:14) (steuerlux): Die DBA sind alle zu 90% gleich. Es gibt einige Besonderheiten, gerade bei den Grenzgängerregeln, z.B. Frankreich, Schweiz.
(11:05:25) (steuerlux): Ich glaube nicht, dass es hier großartige Änderungen geben wird.
(11:06:11) (bobl): Welcher Anteil ist dann Steuerpflichtig nur die 25% oder alles? Wie sieht es bei Teilzeit aus, anteilig auf die Zeit – als bei 2 Tage Woche dann nur 2/5 von 55 Tagen oder ist 55 Tag die magische Grenze?
(11:06:16) (steuerlux): Mit Frankreich kenne ich mich nicht so gut aus, matson. Aber im Grunde müßte das ähnlich laufen wie in D. Homeoffice ist keine Tätigkeit in Luxemburg.
(11:06:53) (steuerlux): Entscheident ist das Wort : Tätigkeit! Nur die Tätigkeit in LUX wird dort besteuert. Problematisch sind daher Freistellung und Krankheit.
(11:07:19) (steuerlux): Nach lux. Recht wird eine Fortbildugn nicht als Tätigkeit angesehen, nach dt. Recht jedoch. Derzeit streiten sich die Staaten über die Auslegung bzw. die Finanzämter.
(11:07:29) (matson): wie wäre es denn dann in Deutschland, mit 1 Tag Homeoffice in Deutschland und ansonsten Tätigkeit in Lux?
(11:07:31) ChatBot: (michichel81) betritt den Chat.
(11:07:38) ChatBot: (Sven) betritt den Chat.
(11:07:38) ChatBot: (Sofia) betritt den Chat.
(11:08:02) (pendler111): Bei der Veranstaltung in der HWK damals wurde gesagt, wer krank zu Hause ist und nur den kleinen Finger krumm macht, müsste bereits den Tag in Deutschland versteuern?
(11:08:30) (brandnew): Bei meinem vorigen AG bis 2008 war ich 6 Stunden Lux und 2 Stunden D, aber täglich in Lux…. Was könnte mir hier blühen ??
(11:08:43) (steuerlux): Luigi: Die Regel heißt 183-Tage-Regel. Grenzgänger müssen keine Steuererklärung abgeben, es sei denn, sie haben bislang immer eine abgegeben. In D nur Erklärung, wenn Einkünfte über 410 €.
(11:09:18) (Sven): Guten Morgen zusammen
(11:09:48) (steuerlux): Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuererklärung müssen bis zum 31.12. des Folgesjahres abgegeben werden, wenn man eine Steuererstattung beansprucht. Diejenigen, die nachzahlen müssen – ja, auch die gibt es, sind an die Frist nicht so sklavisch gebunden.
(11:10:08) (Luigi): ok, sorry, habe keine Einkünfte in D. Habe bisher immer in Lux die Steuererklärung gemacht und noch eine in D, weil mein Mann hier tätig ist. Frage mich nur, ob ich in diesem Fall dann unter die 183 Regel falle wg. Muschu und Krankheit und Teilzeit Arbeit.
(11:10:31) (steuerlux): Matson: 1 Tag Deutschland heißt, 1/5 des Wochenlohnes ist in D zu versteuern. Das sind 20%. Sozialversicherungsrechlich ginge das hin.
(11:11:02) (steuerlux): Ja pendler 111, wie oben gesagt. Ab 2009 ist die Rechtslage in jedem Fall so.
(11:11:08) (pendler111): 183 Tage gilt doch nur für Drittländer?
(11:11:24) (steuerlux): Wer also noch für frühere Jahre abgeben muß, kann sich an dem oben gesagten wegen Krankheit orientieren.
(11:11:30) (Sven): ich habe mir sagen lassen, dass man im Falle der Eheschließung eine Lohnsteuererklärung abgeben muss. Meine Freundin und ich möchten nächstes Jahr heiraten (arbeiten beide in Lux und haben kein weiteres Einkommen in Deutschland). Viele sagen, dass man bei der Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuererklärung mit, zum Teil, saftigen Nachzahlungen rechnen muss. Stimmt das wirklich und warum?
(11:12:06) (Mamut): Danke. Also könnten wir für 2009 noch die zuviel bezahlte Steuer zurückbekommen und 2008 ist verloren.
(11:12:17) (steuerlux): Brandnew: 1/4 ist in D zu versteuern. Im Zweifel wird mit 220 Tagen x 8 STunden gerechnet. So errechnet man die Quote.
(11:13:02) (steuerlux): Luigi: 183-REgel hat damit nichts zu tun. Wenn Mann also in D tätig, muß sowieso eine Erklärung abgegeben werden.
(11:13:45) (steuerlux): Sven, eine Einkommensteuererklärung. Nicht verwechseln mit Lohnsteuerjahresausgleich. Eheleute, die beide in LUX arbeiten müssen eine Einkommensteuererklärung abgegeben. MEistens kommt es zu Nachzahlungen.
(11:13:54) (Luigi): ja, das ist klar, aber werde ich dann wg. meiner geschichte auch vom dt. Fiskus zur Kasse gebeten?
(11:14:27) (steuerlux): Genau Mamut. Seit 2007 wendet LUX dieses 1-Jahres-Frist an. Früher konnte man noch 4-5 Jahre rückwirkend die Erklärung abgeben.
(11:15:02) (steuerlux): Luigi: Normalerweise werden lux. Sozialleistungen nicht in D besteuert, auch nicht unter Progressionsvorbehalt.
(11:15:02) (Sven): also stellt man sich finanzielle schlechter wenn bei in lux arbeiten und geheiratet wird oder wird es unter dem Strich “lohnenswert”
(11:16:01) (steuerlux): Sven: Unter dem Strich lohnt es sich immer noch. Man muß aber von vorneherein überlegen, welche Nachzahlung folgt, damit man sich nicht über den Nettolohn frohträumt.
(11:16:11) (brandnew): Danke. Meine Freundin hat in diesem Jahr ihr Studium beendet. Wir wohnen zusammen und vom AA gibt es wegen “keine Einzahlung” auch “kein ALGI/II”. Laut deren Aussage sind wir eine Bedarfsgemeinschaft. In D wären die zusätzliche Kosten steuerabzugsfähig. Wie sieht es in Luxemburg aus ?? Die Deutschen können ja auch nicht Paxen…….
(11:16:33) (Sven): kann das ein steuerberater errechnen?
(11:16:55) (Mamut): Okay. Es gibt soweit mir bekannt ein Formular nur für den LSt-Jahresausgleich. Mehr brauchen wir nicht zu beachten, oder?
(11:17:07) ChatBot: (Nichtensegen) betritt den Chat.
(11:17:12) (steuerlux): Brandnewe meint Unterhalt für Bedürftige bzw. Lebenspartner ? DAs gibt es in Lux seit 2008 (?) nicht mehr, gab es aber mal.
(11:17:27) (steuerlux): Sven: Ja, ein Steuerberater kann das errechnen.
(11:17:33) (Sven): danke
(11:18:17) (steuerlux): Mamut: Nein das Formular Einkommensteuererklärung. Eheleute müssen eine Einkommensteuererklärung abgegeben.
(11:19:03) (steuerlux): Wer in Deutschland also anteilig Steuern zahlen muß, erhält aufgrund der Doppelbesteuerung, in LUX wieder Steuern zurück!
(11:19:19) (steuerlux): Das ist oftmals gar nicht so dramatisch.
(11:19:36) (brandnew): Danke 🙁
(11:19:43) (steuerlux): Der Aufwand ist jedoch natürlich viel höher. Von Laien wird einiges abverlangt.
(11:20:04) (Mamut): Also doch nicht nur LSt-Jahresausgleich. Eine ESt-Erklärung verpflichtet auf die nächste Jahre auch eine zu machen, richtig? Kann ein LSt-Jahr.ausgleich nur für das lfd. Jahr durchgeführt werden?
(11:20:09) (steuerlux): Derzeit laufen auch noch viele Steuerstrafverfahren, wenn das Finanzamt die Bürger vorher entdeckt hat.
(11:20:32) ChatBot: (Hanna1) betritt den Chat.
(11:20:32) (steuerlux): Richtig Mamut. EIn Lohnsteuerjahresausgleich ist eine sporadische Sache.
(11:21:00) (bobl): Hallo steuerlux, vielleicht noch folgende Fragen beantworten sofern bekannt
Bei Teilzeit: Welcher Anteil ist dann in Deutschland sozialversicherugnspflichtig nur die 25% oder alles? Wie sieht es bei Teilzeit aus, anteilig auf die Zeit – also bei 2 Tagen Arbeit pro Woche sind dann nur 2/5 von 55 Tagen ergo 22 Tage die Basis oder sind die 55 Tag die “magische Grenze” für die Sozialversicherungspflicht?
Wird bei den Sozialversicherungen dieser Betrag auch rückwirkend erhoben? Wie sieht dann die Abrechnung mit Luxemburg (insb. bzgl. der bezogenen Leistungen) aus?
Wie stehen die Chancen (da ja nur das Finanzamt Trier und nicht die saarländischen Finanzämter auf der Suche nach Grenzgänger sind) das eine Klage erfolgreich wäre, die mit der Begründung – keine gleiche Besteuerung für alle möglich – vorgenommen wird?
Gibt es auf Regierungsebene Gespräche, die eine Änderung des DBA an das wahre Leben anpassen?
(11:21:14) ChatBot:  verlässt den Chat.
(11:21:24) (steuerlux): Neuerdings entpflichtet das lux. FA aber auch gerne Grenzgänger, wenn sich die Steuer durch eine STeuererkälrungt nicht ändert. Die sind also auch froh, wenn die Arbeit weniger wird.
(11:21:48) (bobl): was bedeutet das?
(11:22:15) (steuerlux): Bobl: Genau. Die Grenze ist 25% der Arbeitszeit. Bei Teilzeit also anteilig rechnen.
(11:23:29) (steuerlux): Ich kenne Fälle, da wurde ein Arbeitnehmer 2 Jahre rückwirkend in LUX abgemeldet, weil er die Grenze überschritten hat. Bis 1.4.2010 konnte das auch nur 1 Tag im Monat sein. Er verlor damit rückwirkend also auch das Kindergeld.
(11:23:47) (steuerlux): In diesen Einzelfällen wird alles aufgerollt.
(11:24:22) (steuerlux): Eine systematische generelle “Verfolgung” aller Grenzgänger ist jedoch derzeit nicht bekannt. Das wäre ein riesen Aufwand.
(11:25:54) (steuerlux): Zur der Klage: Man muß ja auch mal sehen, dass eine Gleichbehandlung der Grenzgänger mit den Nicht-Grenzgängern in Deutschland Aufgabe des Finanzamtes ist. Die Saaländer sind auch hinter den Grenzgängern her, nur nicht so systematisch. Es ist also nicht so, dass die Saarländer das nicht interessiert. Die machen halt nur keine öffentlichen Veranstaltungen und Pressemeldungen.
(11:26:25) (bobl): Wie reagieren den die Arbeitnehmer in Luxemburg – eigentlich haben die doch dann für die Vergangenheit falsche Steuerbescheide erstellt und auch falsche Abgaben abgeführt – sind die dann in der Haftung?
(11:26:40) (bobl): Meinte nratürlich Arbeitgeber – sorry
(11:26:40) (steuerlux): Bobl: Wer als Grenzgänger keine Steuer mehr zurückbekommt und auch keine nachzahlen muß (als Eheleute), muß keine Steuererklärung mehr abgeben. Ein formloser Antrag genügt. Das steht nicht im Gesetz. Ist aber Praxis.
(11:27:01) (Mamut): Das bedeutet, dass Werbekosten, etc. alles angegeben werden muss, ähnlich wie in D? Mein Mann hatte dadurch ca. 400,- € pro Monat weniger, sind 4800,- / a. Nicht dass eine Nachzahlung blüht.
(11:27:48) (steuerlux): Viele Arbeitgeber haben das eigentlich falsch gemacht. Es gibt aber auch Branchen, in denen das seit Jahren richtig läuft, insbes. Berufskraftfahrer.
(11:28:50) ChatBot: (Mehrsau) betritt den Chat.
(11:29:05) (steuerlux): Das Problem ist, dass die Fiduciaires von den Personalstellen keine Infos über die Auslandseinsätze hatten. Hier liegt der Knackpunkt. Wer aber die Lohnbuchhaltung inhouse gemacht hat, kann sich eigentlich nicht herausreden. ARbeitgeber müssen auch die Gesetze beachten. So soll es ja jetzt auch kommen. Viele wollen die Lohnbuchhaltugn nun richtig machen.
(11:29:09) (brandnew): ich habe mal kurz berechnet: Kann es sein, dass ich durch die Erklärung mehr netto bekäme ?? bespw. 80% Lux 20% D: In L die Tage runter (die restlichen 80% bleiben dann noch bei 38% “pro Mehreuro”) und D vom Bruttojahreseinkommen gesamt (bei Steuersatz <38%) anteilig die 20% von der Gesamten Steuerlast.
(11:30:03) (steuerlux): Brandnew: Ich kenne viele Fälle, die durch die Steuererklärung in Deutschland und die Erstatung in LUX tatsächlich mehr netto haben !
(11:30:15) (bobl): Das heißt wenn es zu Nachzahlungen insb. bei Sozialversicherungen kommen sollte, wäre der Arbeitgeber mit in der Haftung?
(11:30:38) ChatBot: (dirkangela) betritt den Chat.
(11:30:42) (steuerlux): Es gibt aber auch Nachteile: Wer z.B. die 90% Grenze wegen der Tätigkeit in D verpasst, kann dann in LUX keine Zinsen etc. mehr geltend machen !
(11:31:16) (steuerlux): Die Sozialversicherung muß ja sowieso der Arbeitgeber alleine zahlen. Die Frage ist nur, ob der sich das Geld vom Arbeitnehmer zurückholt.
(11:31:25) (Mehrsau): Guten Tag, ich weiss nicht ob die Frage schon gestellt wurde aber können Sie mir sagen, ob es a) stimmt, dass jeder Tag den man in Deutschland z.B. auf einer Schulung verbringt in Deutschland versteuert werden muss und b) wie streng das tatsächlich kontrolliert wird bei 4-5 Tagen im Jahr?
(11:31:55) (steuerlux): Nach deutscher Rechtsansicht sind Fortbildungen bezahlte Arbeitstage, die dann in D zu versteuern sind.
(11:32:20) (bobl): Na das ist ja nur halb richtig – der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der Sozialversicherungen die andere der Arbeitnehmer (abgeführt durch den Arbeitgeber…)
(11:32:27) (Mehrsau): Das heisst, man reicht für diese Tage eine Steuererklärung ein?
(11:33:02) (steuerlux): Die Kontrolle besteht darin, dass das Finanzamt die Frage stellt, ob Tätikgeiten außerhalb lux. erfolgt sind. Außerdem sammelt das FA jetzt Infos um Erfahrungswerte zu sammeln. Damit es nicht auf jede plumpe Antwort hereinfällt.
(11:33:11) (brandnew): Vielleicht kam ich auch zu spät für folgende Frage: Was ist mit Krankheit/Freistellung während Kündigungsfrist wenn ich wie jetzt 100%-tätig in Luxemburg Einkommen beziehe.
(11:33:27) (steuerlux): Ja Bobl.  Aber im Haftungsfall wendet sich die Versicherung immer an den Arbeitgeber.
(11:33:35) ChatBot: (Ross) betritt den Chat.
(11:34:17) (Mehrsau): Hm, verstehe. Und wie nimmt das Finanzamt mit mir Kontakt auf? Ich stehe in keinem Kontakt zu dem deutschen Finanzamt, da ich hier keine Steuererklärung abgebe?
(11:34:22) (steuerlux): Brandnew: Freistellung ist in D zu versteuern. Krankheit während der Lohnfortzahlung grundsäztlich auch, nach der Lohnfortzahlung (77 Tage) nur noch anteilig.
(11:34:53) (steuerlux): Mehrsau: Es ist die Pflicht des Bürgers, eine Steuererklärung abzugeben, also nicht erst, wenn das FA Kontakt aufnimmt.
(11:35:20) (steuerlux): Jeder muß sich um seine Steuerdinge selbst kümmern. Man kann auch nicht die Schuld auf den Arbeitgeber schieben. So steht es sinngemäß im Steuergesetz.
(11:35:35) (Mehrsau): Das wäre auch nicht meine Absicht
(11:35:38) ChatBot: (TOSC) betritt den Chat.
(11:35:40) ChatBot: (PetraKleemann) betritt den Chat.
(11:35:46) ChatBot: (Allstar10) betritt den Chat.
(11:36:39) (steuerlux): Übrigens: Die Pendlerpauschale bleibt ja nächstes Jahr gleich.
(11:37:37) (steuerlux): Wer also noch Steurerklärungen berichtigen muß, sollte das schnell tun, bevor er vom FA entdeckt wird.
(11:37:59) (bobl): Welche Absetzungs-Vorteile fallen denn in Lux. weg, bei der 90% Regel? Gilt für die 90% das gesamte Familieneinkommen oder nur pro Person?
(11:38:07) ChatBot:  verlässt den Chat.
(11:38:10) (steuerlux): Im Grunde genommen haben sich alle Finanzämter in der Region, also bis hoch nach Simmern abgesprochen.
(11:38:30) (Mamut): Ich muss nochmal fragen. Muss eine ESt-Erklärung ähnlich wie in D abgegeben werden und wird auch getrennt veranlagt?
(11:38:41) (brandnew): Ab welchem “Steuerpflichtigen Gehalt” gelten die 38% Steuern Klasse I??
(11:39:04) (TOSC): Wie werden einmalige Zahlungen für Dienstjubiläen in Luxemburg versteuert?
(11:39:08) (brandnew): Wie weit rückwirkend können die FÄ gehen ?? Ich “hörte mal” 10 jahre ??
(11:39:15) (steuerlux): Bobl. Die 90% gelten für das Gehalt des Grenzgänger, nicht das Familieneinkommen. Wenn aber beide Eheleute in LUX arbeiten und nur der eine die 90% nicht mehr erreicht, ist das nicht relevant.
(11:40:02) ChatBot: (bobl) betritt den Chat.
(11:40:03) (steuerlux): in LUX gibt es keine Getrenntveranlagung. Man unterscheidet nur zwischen Veranlagung als Ansässiger oder Nicht-Ansässiger. Das läuft im Prinzip auf das Gleiche hinaus.
(11:41:17) (Mamut): Bedeutet das, dass mein Mann seine Erklärung in Lux macht und ich in D für Jahr 2008?
(11:41:18) (steuerlux): Brandnew: Entscheident ist eigentlich immer der durchschnittliche Steuersatz. Viele zahlen nur durschnittlich 12%. Der Spitzensteuersatz wird auf die Spitze erhoben, die liegt bei ca. 50000 €
(11:42:31) (steuerlux): Tosc: Es gibt Steuerberfreiungen für Dienstjubiläen ab dem 25 Jahr ununterbrochener Tätigkeit.
(11:43:35) (TOSC): Wie hoch sind diese Steuerbefreiungen? Gibt es da einen besonderen Freibetrag oder Steuersatz?
(11:44:02) (steuerlux): Brandnew: Die FA gehen 10 Jahre zurück. Die Frage ist nur, wann die 10 Jahre anfangen. Normalerweise rechnet man jetzt von 2008-2004 und dann nochmal 2003-1999. Das heißt die 2009er Erklärung fällt noch gar nicht unter diese Frist. Wer die letzten 10 Jahre keine Erklärung abgegeben hat, kann sogar bis 1997 verfolgt werden 🙁
(11:44:31) (steuerlux): Von welchem Jubliäum sprechen wir denn Tosc?
(11:45:42) (steuerlux): So ähnlich Mamut. IN LUX kann er sich als Nicht-Ansässiger besteuern lassen. In D muß er aber die Erklärung trotzdem abgeben.
(11:46:42) (steuerlux): Wer also nicht mehr als 90% seiner Einkünfte in LUX erzielt (Brutto-Werbungskosten) kann Sonderausgaben, Zinsen, Spenden etc. nicht mehr geltend machen.
(11:47:14) (TOSC): Ich habe im Dezember 2009 von meinem ehemaligen Arbeitgeber eine vorgezogene Jubiläumszuwendung erhalten. Vorgezogen deswegen, weil in 2009 die dafür
vorgeschriebenen 25 Dienstjahre noch nicht verstrichen waren, dies wäre erst im Jhar 2013 der Fall gewesen.
(11:47:47) (brandnew): Ging nur um 6 Monate Vertretung. Dennoch zum Verständnis: wenn ich doch mein Gehalt um die 20% kürze (bspw. 750 EUR/Monat) bezahle ich auf den Betrag 38% Steuern (285 EUR) + 10,x SV Steuern momentan (insgesamt +/- 50% weniger netto vom Abzug 750 EUR). Ich bekomme 285 EUR von Lux zurück. Nehme Gesamtbrutto, berechne Steuer und teile durch 5 und bezahle 140 EUR-> 145 EUR mehr pro Monat.
(11:47:53) (Mamut): Er hat bisher keine Erklärung in D abgegeben. Wir hatten bisher immer getrennte Veranlagung. Ihm wurden doch von Lux zuviel Steuern durch falsche LstKlasse einbehalten.
(11:48:07) (bobl): zählen auch deutsche Werbungskosten zu den Abzügen, oder wird dann der unbereinigte Bruttolohn genommen?
(11:48:12) (steuerlux): Befreiungen gibt es erst ab dem 25. Jahr der Betriebszugehörigkeit. Ich befürcht, der Betrag ist daher voll zu versteuern.
(11:48:54) (TOSC): Ok Danke für die Info…
(11:49:01) (bobl): sorry wg. der 90 Regelung
(11:49:32) (steuerlux): Brandnew: Du hast ja keinen Steuersatz von 39%, wenn 20% 750 Euro sind. Dann liegt der Steuersatz eher bei ca. 8 %.
(11:49:54) (brandnew): aber auf die 750 EUR??
(11:50:15) (steuerlux): Folgender Tipp: Schaue mal auf deine Steuerbescheinigung. Und rechne Deinen Steuersatz aus. Steuer/zu versteuerndes Einkommen. Wo liegst Du da?
(11:51:06) (steuerlux): Brandnew: Und rechnest Du mit diesem Steuersatz.
(11:52:27) (steuerlux): Der durchnittliche Steuersatz ist m.E. viel aussagekräftiger als dieses Gespenst “Spitzensteuersatz”. Ich kenne niemanden, der durchschnittlich 38 % zahlt. Das ist ja der Höchststeuersatz, aber 2011 39%.
(11:52:33) (TOSC): Wohnsitz in Luxemburg: Unterliegen in 2009 meine deutschen Zinseinkünfte, dem luxemburgischen Progressionsvorbehalt, obwohl es in Deutschland eine Abgeltungssteuer
auf Zinsen gibt? Falls ja, wie stellt sich die Situation dar, wenn meine deutschen Zinseinkünfte unter dem deutschen von circa 800 EUR liegen? Danke…
(11:54:08) (steuerlux): Tosc: Die Kapitalerträge aus D sind in LUX zu versteuern mit 10%. Die Abgeltungssteuer kannst Du Dir von Deutschland wieder zurückzahlen lassen, da Du ja Steuerausländer (aus deutscher Sicht) bist.
(11:55:08) (EddyThor): Der Chatverlauf wird – wie immer – protokolliert und später online gestellt. Mitschreiben ist also nicht nötig!
(11:55:32) (bobl): Besten Dank – sehr informativ
(11:55:32) (steuerlux): Folgende neuen Entwicklungen gibt es noch:
(11:55:46) (brandnew): drunter……. also: Lux Erstattung ist keine “Neuberechnung” auf 80% geringeres weniger steuerpflichtiges Brutto mit dem jeweiligen Satz gemäß Tabelle ?
(11:56:51) (steuerlux): Bei der Vermietung akzeptiert das lux. Finanzamt nicht mehr die Verlust aus dem dt. Steuerbescheid. Man will jetzt wissen, wie sich der Verlust zusammensetzt. Als Werbungskosten werden nur noch Abschreibungen und Zinsen akzeptiert. Sonderabschreibungen nach dt. Steuerrecht oder Renovierungskosten werden nicht anerkannt, weil dies nicht dem lux. Recht entspricht; Folge: Wieder mehr Aufwand für alle Beteiligten.
(11:57:50) (steuerlux): Nicht genau brandnew: Grundsätzlich – 20% vom zu versteuernden Einkommen. aber die 20% werden dann wieder als steuerberfreite Einkünfte für den globalen Steuersatz herangezogen.
(11:59:02) (brandnew): und dann wohl prozentual auf das zu versteuernde Einkommen rangezogen….
(11:59:03) (brandnew): Danke
(12:00:21) (steuerlux): Ja brandnew: Aber dennoch: Es gibt viele Fälle, in denen die Besteuerung in D und L zu einem höheren Netto führt, weil in D wieder ganz andere Abzugsmöglichkeiten bestehen. Wer z.b. ca. 1000 Euro in Deutschland zu versteuern hat, zahlt dafür ja keine Steuern. In Lux hat er aber die Erstattung, die darauf fällt.
(12:00:40) (steuerlux): So dann wären wir wieder am Ende.
(12:00:56) (EddyThor): Vielen Dank an Steuerux
(12:01:06) (EddyThor): Und vielen Dank für Eure Fragen!
(12:01:25) (steuerlux): Da war noch eine Frage von Bobl; Ja auch Werbungskosten können dem Dt. Gehaltsanteil entgegengerechnet werden. Im Zweifel die 920 € – Pauschale.
(12:01:31) (Mamut): Ich verstehe immer noch nicht. Muss mein Mann in D eine Erklärung machen, obwohl er bisher da ja getrennte Veranlagung keine in D gemacht hat? Bekommt er nur so die zuviel einbehaltene Steuer aus 2008 zurück?
(12:01:39) (TOSC): Danke für die Infos…
(12:02:06) (steuerlux): Ja Mamut, denn in Lux bekommt er erst Steuer zurück, wenn er beweist, dass er in D gezahlt hat
(12:02:18) (steuerlux): Danke an das Forum für das Interesse.
(12:02:29) (brandnew): Danke für die Infos 🙂
(12:02:30) (steuerlux): Es wird immer komplizierter!
(12:02:32) (Mamut): Danke für die Infos.
(12:03:27) (steuerlux): Ja. bei 7 Mitarbeitern kann man sich ausrechnen wie lange das noch dauert.
(12:03:35) (steuerlux): Bis zum nächsten Chat!