Steuererklärung: Formular da
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 04/02/2009 um 00:02
Wer ist zu einer jährlichen Steuererklärung gesetzlich verpflichtet?
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit von über 58.000 € im Jahr
- Arbeitnehmer mit mehreren Lohnsteuerkarten
- Ehepaare, wenn beide Partner in Luxemburg arbeiten und eine Lohnsteuerkarte haben
- Bei Einkünften von mehr als 600 € monatlich zusätzlich zu dem zu versteuernden Einkommen
- Bei einer Einkunft aus Kapitalvermögen von mehr als 1500 € bei Einzelveranlagung oder mehr als 3000 € bei Zusammenveranlagung
Nichtansässige mit Wohnsitz in Deutschland, haben ihre luxemburgische Einkommensteuererklärung abzugeben bei der:
Administration des Contribution Directes
Bureau Luxembourg Y
111, rue de Hollerich
L-2982 Luxembourg
Liegt keine Pflichtveranlagung vor, kann bis zum 31. Dezember des Folgejahres eine freiwillige Veranlagung gestellt werden.
Diese geht an:
Administration des Contribution Directes
RTS Non-Résidents
5, rue de Hollerich
L-2982 Luxembourg
Zum Formular für die Einkommensteuererklärung geht es hier.
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