Das Parlament hat es beschlossen und damit zu den Akten gelegt: Ab dem 1. Januar 2009 ist das einheitliche Statut (le statut unique) für Arbeiter und Angestellte rechtskräftig.

Das heißt, dass 155.000 Arbeiter dann wie die Angestellten schon bisher im monatlichen Rhythmus ihren Lohn bzw. Gehalt bekommen. Und im Krankheitsfall wird das Krankengeld wie schon bisher bei den Angestellten vom Unternehmer gezahlt; erst nach vier Monaten springt die Krankenkasse ein.

Dann werden auch dieselben Abgangsentschädigungen gezahlt wie für die Angestellten; die Überstunden werden mit einem Zuschlag von 40% entgolten (statt wie bisher 25%).

Für die Angestellte, für die bisher der Zuschlag 50% war, senkt sich der Zuschlagssatz damit auf 40%. Da aber diese Zuschläge seit dem 1.1.2008 steuerfrei gestellt sind, verlieren sie dabei insgesamt betrachtet nichts in ihrem Portemonnaie.

Dass niemand etwas verliert bzw. mehr bezahlen muss, das war überhaupt die große Frage und deswegen ward eine große Rechnerei bei den Verhandlungen zwischen Regierung, Gewerkschaften und Unternehmen. Letztere sind noch immer am Maulen, vermutlich um auf Dauer ein Druckmittel auf die Regierung zu besitzen.

Aber im Grunde sind alle Seiten dafür – die Idee ist gut. Der Teufel steckt im Detail!