Durch das Gesetz vom 21. Dezember 2007 wurde eine neue Art von Familienleistung geschaffen.
Ab dem Jahre 2008 hat jeder, der in Luxemburg einkommensteuerpflichtig und bezugsberechtigt für das Kindergeld ist (ausgenommen, wer aus einem Staate kommt, mit dem ein zwischenstaatliches Sozialabkommen abgeschlossen ist), Anspruch auf die Zahlung eines “Kinderbonus”.

Mit dem Kinderbonus wird der Kinderfreibetrag, der nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte vermerkt und beim Lohnsteuervorabzug berücksichtigt wird, automatisch ausgezahlt. Und zwar auch an einen Steuerpflichtigen, der den Steuerfreibetrag bislang nicht nutzen konnte, etwa weil er keine oder zu wenig Steuern gezahlt hat.

Der Kinderbonus wird für jedes Kind gezahlt, für das Anspruch auf Kindergeld besteht (ausgenommen, wer aus einem Staate kommt, mit dem ein zwischenstaatliches Sozialabkommen abgeschlossen ist).

Keinen Anspruch auf den Kinderbonus haben:

  • Kinder im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, die weder in Ausbildung sind oder studieren,
  • Studenten im Alter über 27 Jahre.

 

Solche Kinder eröffnen einen Anspruch auf eine Steuerermäßigung in der bisher üblichen Form.

Antrag auf Kinderbonus

Ein besonderer Antrag auf Auszahlung eines Kinderbonus ist nicht erforderlich!

Denn der Kinderbonus wird automatisch nach denselben Regeln wie das Kindergeld ausgezahlt.

Wer den Kinderbonus nicht empfängt, obwohl er einen Anspruch darauf hat, kann den Kinderfreibetrag immer noch nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres beim Lohnsteuerjahresausgleich oder bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.

An wen wird ausgezahlt?

Achtung: Ausgezahlt wird nicht an den Steuerpflichtigen, dem bisher der entsprechende Kinderfreibetrag eingeräumt worden war, sondern an denjenigen, der als Bezugsberechtigter für das Kindergeld bzw. die Familienleistungen figuriert.

Das Formular der Steuerbehörde, womit bislang ein Elternteil dem Steuerbüro mitteilen konnte, dass es den ihm zustehenden Kinderfreibetrag an den anderen Elternteil abtreten will, ist dadurch funktionslos geworden, eine solche Erklärung wird nicht mehr berücksichtigt.

Ein Elternteil, der für ein oder mehrere Kinder, die nicht in seinem Haushalt leben, Unterhaltsleistungen zahlt, kann diese nach Art. 127bis L.I.R. als Sonderausgaben geltend machen.

Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Im Jahre 2008 wird der Kinderbonus auf einmal in Höhe von 922,50€ pro Kind ausgezahlt.

Bei Kindern, für die im Monat Januar 2008 Anspruch auf Kindergeld besteht, wurde der Kinderbonus zu Jahresbeginn ausgezahlt.

Für Kinder, die im Laufe des Jahres 2008 geboren werden und dann Anspruch auf Kindergeld haben, wird der Kinderbonus jeweils nach der Geburt ausgezahlt.

Für Kinder, die Anspruch auf ein Differenz-Kindergeld haben (d.h. dem Differenzbetrag zwischen der luxemburgischen und der entsprechenden deutschen Leistung) wird der Kinderbonus gesondert nach dem Zahlungstermin des Differenz-Kindergelds gezahlt.

Für das 1. Halbjahr wird das Differenz-Kindergeld nach Juli 2008 gezahlt; für das zweite Halbjahr ab Januar 2009.

Le Boni pour enfant