Flut an Beschwerden bei Luxemburgs Generalinspektion der Polizei
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 07/04/2025 um 17:04

Das Gesetz gilt für alle – auch für diejenigen, die für seine Durchsetzung verantwortlich sind. Es obliegt der Generalinspektion der Polizei (IGP), genau dies im Großherzogtum zu gewährleisten. Bei der Präsentation des Berichtes 2024 über die 3.241 Uniformierten oder zivilen Beamten des Landes, achtete Minister Léon Gloden darauf, einen schwarzen Fleck nicht zu erwähnen: die Disziplinlosigkeit in den Reihen.
Und in dieser Hinsicht ist der Tätigkeitsbericht der IGP von Bedeutung: Mit der steigenden Zahl der Polizisten, steigt auch das schlechte Benehmen… So verzeichnete die Inspektion im Jahresvergleich einen Anstieg bei der Anzahl der angeordneten Disziplinarverfahren um +33%, einen Anstieg um +28% bei den eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen gegen Polizeibeamte und um +17,5% bei den Verwaltungsuntersuchungen…
Pascal Peters, der im Sommer 2024 ernannte neue Generaldirektor der Polizei, hat also alle Hände voll zu tun. Aber mit fast 28 Jahren Betriebszugehörigkeit weiß er, wie “das Haus” funktioniert.
Getrübtes Bild
Im Jahr 2024 wurde die IGP 76 Mal von diesem Generaldirektor angerufen. Das ist 19-mal mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig wurden 90 Akten von Disziplinarverfahren, die seit mehreren Monaten laufen, geschlossen. Während 12 Fälle ohne weitere Maßnahmen eingestellt wurden, führten nur 42 weitere zu Sanktionen. Zehn Verwarnungen, 20 Mahnungen, 8 Bußgelder (Einbehaltung von 1/10 des Bruttogrundgehalts), 4 höhere Bußgelder (1/5 des Gehalts). Die Inspektion wartet darauf, dass in den verbleibenden 36 Fällen schnell abgehandelt werden…
Die wesentlichen nachgewiesenen und strafbaren Leistungsabweichungen bestanden vor allem in Trunkenheit am Steuer, Nichteinhaltung von Dienstvorschriften, Arbeitszeiten, unbefugtem Zugriff auf Polizeidatenbanken, unangemessenem Verhalten am Arbeitsplatz oder im privaten Bereich (u.a. Vorwürfe häuslicher Gewalt, fragwürdige Veröffentlichungen im Internet oder Machtmissbrauch).
69, 85 und jetzt 109: So ist die Zahl der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Polizisten in den letzten drei Jahren gestiegen. In der folgenden Tabelle sind die Hauptbeweggründe dafür aufgeführt, wobei noch zu rwähnen ist, dass die Mitarbeiter der Generalinspektion am Ende ihrer Ermittlungen 74 Berichte an das Justizministerium geschickt haben, damit die Behörde ihrerseits auch die identifizierten Straftäter bestrafen kann.
Die Kategorie “Sonstiges” fast Handlungen zusammen wie Beleidigung, Verletzung des Berufsgeheimnisses, Veruntreuung, Verleumdung, Missbrauch von Schwäche, Beleidigung, Aufstachelung zum Hass, Verkehrsunfälle, mangelnde Hilfeleistung, Gebrauch von Waffen mit Todesfolge und andere unsittliche Übergriffe oder Diebstahl… Schönes Register! Aber das ist noch nicht alles. Das Bild von 2024 wird auch durch 349 Beschwerden über das Verhalten von Polizeibeamten im Dienst getrübt. 141 dieser Meldungen führten zur Einleitung einer behördlichen oder administrativen Untersuchung. Lesen Sie> Die Kugel ging auf der Polizeiwache von Esch-sur-Alzette nicht weit
Am Ende der Untersuchungen wurde in 29 % der Fälle nachgewiesen, dass die Beamten tatsächlich nicht den internen Verfahren gefolgt waren. In 28 % der gemeldeten Abweichungen handelte es sich um unangemessenes Verhalten im Dienst – sei es bei Kontrollen im öffentlichen Raum oder im privaten Umfeld. Schließlich wurde in 7 % der gemeldeten Fälle festgestellt, dass die Polizisten nachlässig gehandelt hatten – wenn nicht sogar untätig und passiv geblieben waren.
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.