Die Europäische Kommission (EK) hat manchmal viel Gedult. Doch irgendwann wird es auch ihr zu viel. Nun hat sie beschlossen, gegen die Länder vorzugehen, die es versäumt haben, der Kommission Maßnahmen mitzuteilen, die sie zur Umsetzung von gemeinsam beschlossenen EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Luxemburg ist in vier Fällen davon betroffen und wird bald Post erhalten. “Letter of formal notice” so der offizielle Begriff für den Bösen Brief.

“Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinien ist kürzlich abgelaufen. Die Kommission schickt diesen Mitgliedstaaten ein Aufforderungsschreiben, in dem sie ihnen zwei Monate Zeit gibt, um zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen”, heißt es in einem Schreiben der EK.

Versäumen die Länder diese, drohen Folgen. Eine heftige Strafe gibt es vorerst aber nicht. “Tun sie dies nicht, kann die Kommission eine strengere Mahnung, eine sogenannte, mit Gründen versehene Stellungnahme, abgeben.”  Ein böser Brief also erst einmal, dann eine Rüge.

Dabei sind es durchaus spannende Richtlinien, die es umzusetzen gilt. Worum geht es?

  • Die Richtlinie zur Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns wurde im Zuge des drastischen Anstiegs der Energiepreise erdacht und im vergangenen Jahr von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament beschlossen. Sie soll die Strompreise für die Verbraucher stabiler und weniger abhängig von den Preisen für fossile Brennstoffe machen. Bislang hat nur ein Land – Dänemark – der Kommission mitgeteilt, dass es die Richtlinie umgesetzt hat. Alle anderen 26 Länder haben soeben einen Schuss vor dem Bug erhalten.
  • Bei der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geht es um die schrittweise Abschaffung finanzieller Anreize für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel. Ziel der EU ist es, bis 2050 die Gebäude zu dekarbonisieren. Ein politisch heißes Eisen – vor allem in Deutschland das genau wie Luxemburg, Belgien, Bulgarien, Griechenland, Österreich, Polen, Rumänien und Slowenien jetzt Ärger wegen der Nichtumsetzung bekommt.
  • Bei einer weiteren Richtlinie geht es um den Transport auf der Straße. Mit der Richtlinie werden die Regeln für die Einstufung von Verstößen aktualisiert. Darunter etwa Regeln zu den Ruhezeiten der Fahrer oder der Lenkdauer.
  • Im vierten Fall handelt es sich um eine Richtlinie zur Lebensmittelsicherheit. Mit der Richtlinie soll 2-Methyloxolan in die Unionsliste der zugelassenen Extraktionslösungsmittel aufgenommen werden, die bei der Herstellung von Lebensmitteln, Lebensmittelbestandteilen oder Lebensmittelzutaten verwendet werden dürfen. Das Mittel soll u.a. zur Entfettung von Proteinerzeugnissen und Mehl zum Einsatz kommen. Hier sind Deutschland, Frankreich und Belgien nicht  verwarnt worden. Sie haben die Richtline bereits umgesetzt.

 

Eine fünfte Richtlinie, für welche die Kommission Mahnungen ausgesprochen hat, wurde von Luxemburg  bereits umgesetzt (anders als die Nachbarn Belgien und Frankreich). Es handelt sich dabei (wenig überraschend) um eine Richtlinie zur digitalen Resilienz von Banken, Versicherungsgesellschaften und Investmentunternehmen.  Die Richtlinie zielt darauf ab, digitale Risiken im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung des Finanzsektors besser einzuordnen.

Finden Sie unsere News auf Instagram