Ist das Tanken in Kilowattstunden wirklich billiger?
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 10/03/2025 um 06:03

Bisher hat es noch kein Ölkonzern im Land gewagt. Dabei könnten die Tafeln der luxemburgischen Tankstellen sehr wohl mehr Preise anbieten als die üblichen Preise für die verkauften Diesel, Bleifrei und Flüssiggas. Eine EU-Verordnung fordert die Händler nämlich dazu auf, eine ähnliche Preisauszeichnungspolitik für „traditionelle“ und „alternative“ Kraftstoffe einzuführen. So könnte der Wert einer Fahrt mit Wasserstoff (H2), komprimiertem Erdgas und vor allem mit einem Elektromotor genauso gut oben auf diesen von der Straße aus sichtbaren Schildern stehen.
Meist erfolgt die Anzeige jedoch auf der Shopseite der Tankstellen.
“Eigentlich bezieht sich die Verpflichtung auf die vollständige Kenntnis der Preise, die der Öffentlichkeit mitgeteilt werden müssen, nicht unbedingt auf das Medium”, mäßigt Patrick Wildgen von der Direktion für Verbraucherschutz. So muss ein Kunde, der sich einer Zapfsäule oder Ladestation an einer Tankstelle nähert, den Tarif, der für seine Nutzung gelten wird, vor Augen haben. Ob er einen Stecker oder eine Zapfpistole benutzt, spielt keine Rolle.
„Ein aktueller Betrag auf einer Maschine, deren Zähler überprüft wurde!“, beharrte der Beamte. Er erinnert daran, dass die luxemburgische Verwaltung es ohnehin nicht versäumt, sowohl die Preise als auch die Kalibrierung der Messgeräte in allen Geschäften, also auch an Tankstellen, zu kontrollieren.
2,3 Mal günstiger
Europa wollte jedoch, dass die Anzeige der Ladepreise auch ein Vehikel zur Förderung der Elektromobilität ist. Indem konkret gezeigt wird, wie viel billiger eine „Tankfüllung“ in kWh sein kann als mit einem herkömmlichen Kraftstoff. Daher die Idee, eine Darstellung der „geschätzten Kosten“ pro 100 gefahrene Kilometer vorzuschreiben.
Die Berechnungsmethode ist etwas kompliziert, aber klar normiert. „Man berücksichtigt die Motorisierung, aber auch die drei im Vorjahr am häufigsten zugelassenen Modelle für jeden Energieträger, dann gibt es eine Gewichtungsregel und all das ergibt einen Wert“, fasst Gilles Caspar vom Wirtschaftsministerium zusammen.
Komplex, aber aussagekräftig. So war bei der letzten Erhebung (Ende 2024) eine Tankfüllung mit Strom 2,3 Mal billiger als eine Tankfüllung mit bleifreiem Benzin. In Luxemburg wird sich in den kommenden Monaten zeigen, ob dieser Unterschied immer noch so vorteilhaft ist; die Aufhebung des Energiepreisdeckels hat zu einem deutlichen Preisanstieg geführt.
Die neue EU-Verordnung schreibt auch vor, dass die Nutzer von Ladestationen, die auf öffentlichem Grund installiert sind, wie z. B. auf Parkplätzen von Supermärkten, Autohäusern, Restaurants und P+R-Anlagen, klar informiert werden müssen. "Die Transparenz der Preise ist die gleiche", versichert Patrick Wildgen. "Es sind nur die Präsentationsmodalitäten, die sich ändern".
Da einige Ladestationen keinen Bildschirm haben (insbesondere die weniger leistungsstarken, unter 50 kW), ist eine einfache Außenanzeige zulässig. Meistens haben die Betreiber daher einen QR-Code angebracht, den der Nutzer scannen kann. Mit einem Klick müssen dann die Kosten für das Aufladen angezeigt werden.
Bei leistungsstärkeren Ladestationen (+ 50 kW) sind die zu liefernden Daten oftmals komplexer. Tatsächlich verlangen einige Betreiber nur den Betrag für den verbrauchten Strom, andere fügen Pauschalen pro Lademinute, Zeit der Belegung des Stellplatzes, Sitzungsgebühr usw. hinzu. „All dies ist völlig legal, muss aber vor dem Start des Ladevorgangs angegeben werden. So wird der Verbraucher am Ende nicht hinters Licht geführt“, betont Gilles Caspar.
Und wehe, wenn ein Anbieter seine Tarife nicht aktualisiert oder unvollständige Angaben macht, dann drohen Strafen. Wie bei jeder fehlerhaften oder nicht angezeigten Preisangabe kann eine Geldstrafe von 250 Euro verhängt werden. Dieser Betrag muss mit der Anzahl der nicht aktualisierten Poller multipliziert werden...
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in der Rubrik VERKEHR
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