Blitzer in RLP jagen jetzt Handy-Sünder
Veröffentlicht
von
Yves Greis
am 04/03/2025 um 06:03

Autofahrer, die ihr Handy nicht aus der Hand legen können, müssen in Deutschland jetzt besonders aufmerksam sein. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das den Einsatz von „Handy-Blitzern“ erlaubt. Dies wird durch eine Reform des rheinland-pfälzischen Polizeigesetzes ermöglicht.
Bei den sogenannten Handyblitzern, handelt es sich nicht um Radar-Geräte im eigentlichen Sinn. Vielmehr wird eine Kamera der Polizei auf einer Autobahnbrücke montiert, sodass sie schräg in die heranrasenden Autos hineinfotografieren kann. Die Kamera kann Smartphones und die entsprechende Handyhaltung des Fahrers erkennen.
Die Polizei in Deutschland will nicht zögern. Deutsche Medien berichten, dass die Kameras schon bald zum Einsatz kommen werden. Wenn ein Fahrer mit dem Smartphone in der Hand erwischt wird, wird in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von 100 Euro fällig und der Fahrer kassiert zusätzlich einen 1 Punkt.
Bereits getestet
Die “Monocam” war vor drei Jahren bereits auf einer Autobahnbrücke zwischen Kenn und Trier-Ehrang getestet worden. Dazu hatte sich die Polizei ein Gerät von ihren Kollegen in den Niederlanden ausgeliehen, wie der SWR berichtet. Hunderte Fahrer wurden während der Testphase erwicht. Weil damit allerdings personenbezogene Daten gesammelt werden, hatte man es vorgezogen, auf die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zu warten. Die ist nun gegeben.
Schätzungen zufolge sind 1.000 Unfälle pro Jahr in Rheinland-Pfalz auf Ablenkungen zurückzuführen. Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling hatte sich deshalb bereits 2023 für den Einsatz der “Monocam” starkgemacht.
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In Luxemburg kommt die Technologie bislang noch nicht zum Einsatz, allerdings hat Mobilitätsministerin Yuriko Backes im “Plan National de la Securité Routière 2024-2028” in Aussicht gestellt, den Einsatz solcher Geräte zu prüfen. Es gelte, die “Entwicklung der Technik” in dieser Sache im Auge zu behalten. Eine Innbetriebnahme in Luxemburg könne allerdings nicht erfolgen, solange es kein “homologiertes” Gerät auf dem Markt gibt.
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